Wo stehen die Vorschriften zur außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren?
§§ 347-367 AO
In welchen Schritten verläuft das Einspruchsverfahren?
Prüfung, ob die Voraussetzungen der Zulässigkeit gegeben sind § 358 AO
Materiell-rechtliche inhaltliche Prüfung der Begründetheit § 367 (2)
Entscheidung über den Einspruch § 367 (1)
Muss in einem Einspruch immer auch Einspruch drin stehen?
Nein, wichtig ist, dass aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass der Verfasser mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist und diese anfechten möchte. Es kommt auf den Inhalt und den klaren Ausdruck des Widerspruchs oder der Ablehnung an.
Wie sind schriftliche Begehren des Stpf. auszulegen?
Im Zweifel immer als Einspruch
§ 133 BGB analog;
AEAO vor § 347 Nr. 1
AEAO zu § 172 Nr. 2
Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Einspruch?
§ 358 AO:
Statthaftigkeit
Form
Frist
Beschwer
Einspruchsbefugnis
Was sind die Rechtsfolgen eines zulässigen Einspruchs?
Bestandskraft des angefochtenen VA tritt nicht ein
Ablaufhemmung nach § 171 (3a) verhindert den Eintritt der Festsetzungsverjährung
AdV möglich
Einspruch bildet Grundlage für Klage
Was sind die Rechtsfolgen eines unzulässigen Einspruchs?
FA entscheidet ohne sachliche Prüfung
Einspruch wird gem. § 258 S. 2 AO durch Einspruchsentscheidung nach § 366 als unzulässig verworfen
Wenn wird der Sachverhalt durch das FA überprüft?
Wenn alle formellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Einspruch erfüllt sind.
Wo wird die Statthaftigkeit geregelt?
§ 347 AO
§ 348 AO
Wann ist ein Einspruch statthaft?
§ 347 (2) und (3) : gegen wirksame VA
in Abgabenangelegenheiten
S. 2: Untätigkeitseinspruch auch möglich
Ausnahme § 348 AO:
Einspruch nicht statthaft,
gegen Einspruchsentscheidung
bei Nichtentscheidung über einen Einspruch
Einspruch gegen unwirksame VA auch statthaft, weil Rechtsschein
Kann man auch gegen einen unwirksamen VA Einspruch einlegen?
Ja, da Nichtigkeit dem FA nicht bewusst ist. Deshalb darf man sich dagegen wehren.
Innerhalb welcher Frist kann man gegen einen unwirksamen VA Einspruch gelegt werden?
immer, da Einspruchsfrist nicht gilt
Kann gegen einen Gewerbesteuerbescheid Einspruch eingelegt werden?
Nein, Stattfhaftigkeit liegt nicht vor, da die Stadt/Gemeinde keine Finanzbehörde ist.
Wo stehen die Vorschriften zur Form des Einspruchs?
§ 357 AO
Erläutern Sie die erforderliche Form des EInspruchs!
§ 357 (1):
S.1: schriftlich oder elektronisch (Mail) oder zur Niederschrift
S.2: Unterschrift unbeachtlich, wenn hervorgeht, wer ihn eingelegt hat
S.3: unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht
Muss der Einspruch begründet werden?
Ja § 357 (3), Begründung kann jedoch nachgereicht werden bis über den Einspruch entschieden wurde
Wo stehen die Soll-Angaben zum Einspruch? Was passier wenn die Soll-Angaben fehlen?
In § 357 (3): Einspruch soll
den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den der Einspruch gerichtet ist
eine Begründung enthalten
eine Angabe von Tatsachen und Beweismittel enthalten
Es macht den Einspruch nicht unzulässig, wenn die „Soll-Angaben“ fehlen.
A ruft beim FA an und begehrt den ESt-Beschied, liegt hier zulässiger Einspruch vor?
Nein, da Einspruch nur schriftlich und elektronisch eingereicht werden dürfen. § 357 (1)
Was ist bei einer Niederschrift zu beachten?
Nur dann gültig, wenn Unterschirft fehlt.
Was bedeutet Beschwer und wo wird dies geregelt?
Beschwer= Der Steuerpflichtige wird in seinen Rechten durch den Verwaltungsakt beeinträchtigt, das heißt beschwert wird (§ 350 AO).
Wann liegt ein Beschwer vor?
wenn Stpf. in seinem Rechten beeinträchtigt wird:
Sonderfälle: AEAO zu § 350 Nr. 2 und 3:
Nr. 2:
Wo steht die Frist zur Einspruchsfrist?
§ 355 AO
Innerhalb welcher Frist ist der Einspruch einzulegen?
Grds. 1 Monat ab Bekanntgabe § 355 (1), beachte aber § 108 (3)
Ausnahme: bei schriftlichen VA fehlende/unrichtige Belehrung = 1 Jahr § § 356 AO
Fristwahrend ist nur die Einlegung bei einer zulässigen “Anbringunsgehörde ->§ 357 (2)
Wo ist der Einspruch anzubringen?
Grundsatz: Abringungsbehörde=Ausgangsbehörde § 357 (2) S.1 , somit Zuständigkeitswechsel unerheblich
Sonderfall: Einspruch gegen F-Bescheiden kann auch beim ESt-FA eingelegt werden -> § 357 (2) S.2
Sonderfall: - Anbringung grundsätzlich bei jeder Behörde möglich (z.B. Sozialamt, anderes FA..), aber die Weiterleitung geht bezüglich Frist zu Lasten des Stpf.) -> § 357 (2) S. 4
Was passiert wenn der Stpf. den Einspruch bei eine anderen Behörde im Sinne von § 357 Abs. 2 S. 4 AO einlegt und die Behörde aber den Einspruch nicht innerhalb einer angemessen Frist an das zuständige FA weiterleitet?
Ggf. § 110 AO überprüfen.
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