Was ist die Vertragsfreiheit und woraus ergibt sich diese?
Vertragsfreiheit -> verfassungsrechtliche Gewährleistung der Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Normiert in Art. 2 I GG.
Wodurch kann die Vertragsfreiheit nur eingeschränkt werden?
Recht der freien Entfaltung und damit die Vertragsfreiheit besteht, soweit keine der Vertragsparteien gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Verstoß gegen Sittengesetz -> Nichtigkeit nach § 138 I BGB
Es darf kein Verstoß gegen ein verfassungsgemäßes Gesetz vorliegen.
Was meint Abschlussfreiheit?
Der Einzelne hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
Durch was wird die Abschlussfreiheit begrenzt?
Begrenzung der Abschlussfreiheit erfolgt durch Abschlussverbote und -gebote.
Abschlussverbote: Ein verfassungsgemäßes Gesetz verbieten den Abschluss eines Vertrags mit einer bestimmten Personengruppe, z.B. durch ein gesetzliches Beschäftigungsverbot von Minderjährigen (§ 2 II JArbSchG).
Abschlussgebote (= Kontrahierungszwang): Gesetzgeber verpflichtet zum Abschluss eines Vertrags
§ 22 Personenbeförderungsgesetz
§ 18 EnWG (Strom/Gas-Anbieter)
§ 20 II GWB oder auch aus dem AGG
Kann sich ein Kontrahierungszwang auch mittelbar aus dem Gesetz ergeben?
Ja, erfüllt die Ablehnung eines Vertragsangebots den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung, die nach § 826 BGB zum SchE verpflichtet, folgt daraus mittelbar die Verpflichtung zum Vertragsschluss.
Bsp.: Unternehmen mit Monopolstellung
Was meint Gestaltungsfreiheit und welche Freiheit verbrieft sie noch?
Gestaltungsfreiheit meint, dass die Parteien den Inhalt des Vertrags frei bestimmen können.
Zudem verbrieft die Gestaltungsfreiheit die Typenfreiheit. Danach müssen die Parteien keinen Vertragstyp wählen, welcher im Gesetz geregelt ist.
Mithin können Parteien einen atypischen Vertrag schließen. Regelmäßig wird es sich um ein Mischvertrag handeln, welcher Elemente verschiedener Vertragstypen enthält.
Wann wird die Gestaltungsfreiheit der Parteien begrenzt?
Begrenzung der Gestaltungsfreiheit, wenn Interessen Dritter im Spiel sind.
Typenzwang im Sachenrecht (dingliche Rechte können nur in der gesetzl. vorgesehenen Form begründet werden).
Gesellschaftsrecht: freie Gestaltung im Innenverhältnis; gesetzliche Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
Nenne Beispiele, in welchen Fällen das Gesetz die Gestaltungsfreiheit der Parteien einschränkt.
§§ 134, 138 -> verstößt ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, ist dieser nichtig.
§ 311 b II, IV -> Verpflichtung über das künftige Vermögen eines Vertragspartners oder den Nachlass eines noch lebenden Dritten sind nichtig.
Müssen Verträge in einer bestimmten Form geschlossen werden?
Es kommt drauf an -> Im Grundsatz gilt Formfreiheit.
Danach kann jeder Vertrag formlos geschlossen werden.
Kann die Formfreiheit begrenzt werden?
In Ausnahmefällen besteht Formzwang.
Formzwang kann sich auf Parteivereinbarung oder Gesetz ergeben.
Warum vereinbaren Parteien rechtsgeschäftlich eine bestimmte Form des Vertrags und was folgt aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung?
Ein rechtsgeschäftlich vereinbarter Formzwang kann den späteren Beweis sichern und dient somit der Rechtsklarheit.
Ein Verstoß gegen eine Vereinbarung über die Form des Rechtsgeschäfts führt zur Nichtigkeit des Vertrags, § 125 S. 2 BGB.
Nenne wichtige Fälle des gesetzlichen Formzwangs.
§ 311b I 1 BGB -> Vertrag über Übereignung eines Grundstücks muss notariell Beurkundet sein.
Heilung möglich, § 311b I 2 BGB.
§ 311b III, V
Was ist Zweck einer Formvorschrift?
Sicherung des Beweises
Schutz vor Übereilung
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