Unter welchen Voraussetzungen wird ein Sicherheitskonzept benötigt?
Zum einen in Festen Locations sowohl Indoor als ach Outdoor. Sobald diese eine Größe von 5000 Plätzen überschreiten oder es die Art der Veranstaltung erfordert. Geregelt in der MVStättV §38 (Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten), §43 (Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst)
Bei Neu erschaffenen Versammlungstätten gelten Faktoren wie: Arbeitsrecht, Landesspeziefische Verwaltungsvorschriften, Ordnungsrecht, Staßenverkehrsrecht, Versammlungsrecht.
Merken! Grundsätzlich wird bei der Anmeldung einer Veranstaltung die Vorausetzung und die Benötigten Unterlagen, von der jehweiligen Behörde, eingefordert. Meißt das Ordnungsamt oder eine extra ansprechstelle für die Organisation von Veranstaltungen. Demnach entscheidet sich dann auch da wann ein SiKo erforderlich wird.
MVStättV §41/3 (Veranstaltungen über 5000 Pesonen (Großveranstatung) sind dem Rettungsdienstträger anzuzeigen)
Was ist eine gute Fastregel wann ein Sicherheitskonzept relevant werden könnte und wo ist dessen Ursprung.
Grundsetzlich gilt dies sobald eine Veranstaltung als Großveranstaltung eingegliedert wird (also Besucher über 5000 Personen welche gleichzeitig zu erwarten sind) ist die Anforderung an ein Sicherheitskonzept sehr wahrscheinlich. Zum einen lässt sich dies aus der MVStättV ableiten (auch wenn diese nur für feste Locations gilt). Zum anderen lässt sich dies aber aus dem “Orientierungsrahmen des Landes NRWs für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nacharbeitung von Großveranstaltungen” herauslesen. Zusätzlich zu der Großveranstaltungsgrenze werden noch die Punkte: mehr als 100.000 Täglich zu erwartende Besucher oder Wichtig!: Insofern die Ortsansässige Personenanzahl um ein Drittel, gleichzeitig zu erwartender Personen, überschritten wird. (Keine Infrastrukturelle Funktion mehr garantiert aufgrund erhöhten Peronen Aufkommens) Und auch hier wird als Sonderregelung festgehalten “Insofern ein erhöhtes Gefahrenpotezial zu erwarten ist.”
Welche Verantwotungspositionen sind, Hierarchisch angeordnet, Entscheidungsbefugt zbsp. eine Veranstaltung abzubrechen.
Grundsätzlich ist nur der Veranstalter befugt eine Veranstaltung abzubrechen diesem über geordnet befindet sich allerdings der Betreiber einer Location. Dieser trägt in der Regel die alleinige Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung. (Grund ist die Kentniss der sicherheitsrelevaten Technick und des SiKo) Der Betreiber kann durch eine Veranstaltungsleitung vertreten werden. Nach §38/5 MVStättV kann der Betreiber die Verantwortung auch schriftlich an den Veranstalter abtreten. Dies setzt allerdings voraus dass der Veranstalter oder VA.Leiter mit der Einrichtung vertraut ist. Achtung! Außerhalb fester Häuser wird Veranstalter auch automatisch zum Betreiber. Auch hier kann er durch eine Veranstaltungsleitung vertreten werden.
Was sollte bestenfalls mit einem guten SiKo umsetzbar sein.
Deine Umsetzung des kompletten Organisatorischen und gegebenenfalls auch Technischen Ablaufes der VA. Vorsicht vor Überlastung des SiKo. Grundsetzlich sollten alle Sicherheits- und Infrastrukturell relevanten Abteilungen dort ihre nötigen Informationen finden. Beispiel: Lageplan, Wegeplan, Kontaktinformationen, Hierarchiabfolgen, Ablaufplan, etc.
Was gilt Grundsetzlich rein rechtlich für Betreiber, Veranstalter, VA.Leitung in Bezug auf unbeteiligte Dritte in Vorm Publikum und teilweise auch Darsteller.
Die Garantenstellung. Ich habe dafür zu sorgen das diese Personen, unter Berücksichtigung aller möglich annehmbaren Gefahren, dem final geringst möglichen Gefahrenrisiko ausgesetzt werden.
Wer ist Grundsetzlich für das erstellen eines SiKo verantwortlich.
Der Veranstalter / Betreiber
MVStättV §43
Welche rechtlichen Maßnahmen könnten ggf. auf einen Betreiber oder Veranstalter, im Schadensfall, zukommen wenn er seiner Garantenpflicht nicht nachkommt.
Strafrechtliche Verfolgung: (fahrlässiger) schwerer Körperverletzung, (fahrlässiger) Tötung, etc.
Ziewielrechtliche Verfolgung: Schadensersatzpflichtig, (fahrlässiger) Körperverletzung, etc.
Was muss bei der Beauftragung von externen, für das erstellen eines SiKos, immer berücksichtigt werden.
Grundsetzlich haftet immer der Veranstalter. Nur wenn dieser klar vor Gericht beweisen kann, im besten Wissen und Gewissen, seine Verantwortung an Weitere delegiert hat besitzt er eine Chance auf einen Freispruch. Daher ist es unbedingt empfehlenswert diese Verantwortung an vertrauenswerte Dritte abzugeben welche die nötigen Fähigkeiten und Kompetenzen für diesen Auftrag erfüllten.
Was sind gute Fähigkeiten welche eine Person zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes mitbringen sollte?
Kenntnisse in:
Veranstaltungsorga.
Veranstaltungstechnik
Veranstaltungslogistik
Crowd Management
Öffentliche Gefahrenabwehr
Brandschutz, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst
Catering und Gastro
Verwaltungs und Genehmigungsverfahren
Wovon kann Grundsetzlich ausgegangen werden was nach der ersten Einreichung des SiKo bei den Behörden passieren wird?
Behörden werden Rückfragen, Bemerkungen und Abänderungen haben welche dann in häufigen weiteren anläufen behoben werden müssen bis zur finalen Übereinstimmung aller Beteiligten.
Was sind drei Empfehlungen für Literatur zur Erstellung eines SiKo?
Hessischer Leitfaden “Sicherheit bei Großveranstaltungen”
Orientierungsrahmen des Landes NRW für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nacharbeitung einer Großveranstaltung.
Merkblätter des VFDB (Verein für Förderung des Deutschen Brandschutz)
Welche zwei Dinge gelten ab einer Versammlungstättengröße ab 1000 Personen?
Es muss eine Brandschutzordnung und ein Räumungskonzept vorhanden sein.
§42 MVStättV
Welche 4,5 Oberpunkte sind relevant in einem SiKo und sind wie aufzulisten?
Beteiligte und Komunikation
Beschreibung des Sollzustandes
Risikoanalyse und Grundschutzmaßnahmen
Störfallplanung
Anhänge
Welche relevanten Unterpunkte können oder sollten bei “Beteiligte und Kommunikation” aufgeslistet werden?
Alle verantwortlichen Personen mit bspw. Name, Position, Tel., E-Mail, Funk, etc. Vertreter, eventuell Anwesenheitszeiten, ggfs. Funktion im Veralstaltungs- oder Störungsstab
Organisation des Personals (Weisungsbefugnisse klar auflisten) bspw. durch Organigramm
evtl. Komunikation Funkpläne
evtl. Lagepläne zur Koordinatin
evtl. Zugehörige des Veranstaltungs- oder Störungsstabs
evtl. Glossar zur Begriffserklährung
Was ist ein Veranstaltungs- oder Störungsstab?
Im Veranstaltungsstab sitzen, je nach größe des Events, alle Verantworlichen für Systemrelevante Positionen. zbsp. Ordnungsdienste, Sanitätsdinste, VA Leitung, E-Versorgung, Sanitäre Versorgung, Presse, Wetter, etc.
Der Störungstab bildet sich dann im Störungsfall und kann ganz variabel anhand des Problems sich zusammensetzten. Sollte vorher im Störungsfallplan auch klar geregelt werden, insofern das Problem vorher berücksichtigt werden konnte.
Warum kann das Wort Kriesenstab zu Verständissproblemen führen?
Ein Kriesenstab ist Landesrechtlich klar geregelt und tritt im Falle eines Kathastrophenschutz Vorfalls zusammen.
Was sollte in einem Stabsraum an Infrastruktur gegeben sein?
Komunitationsmittel
(Tel., Funk, Int., Durchsagenanlage, …)
Lagedarstellung
(Karten, Lagepläne, Luftbilder, Uhren, Überwachungskammeras, …)
Pläne
(Störfallpläne, Branschutzpläne, Räumungsdurchsagen, …)
Versorgung
(Speisen, Getränke, Klima, Heizung, Arbeitsplätze, …)
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