Welche Punkte sind im prozessualen Teil des Gutachtens immer anzusprechen?
Sachliche Zuständigkeit
§§ 24 I NR. 1 GVG, 74 GVG
Straferwartung 2-4 Jahre => AG, kein Verbrechen => Schöffengericht
< 2 Jahre oder Privatklagedekikt => Strafrichter
Maßnahmen
==> §§ 61 ff. StGB
Führerschein, § 69 StGB
Einziehung von Tatmitteln, § 74 SGB
==> Nach § 110 II lit. c RiStBV sind hier die Umstände für eine solche Maßnahme des Gerichts darzulegen.
Weitere Anträge
Haftbefehl, § 112 StPO
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, § 111a StPO
Beschlagnahme zur Sicherung, 111b StPO
Mitteilungspflichten
Beamte und Richter ==> Nr. 15 MiStra
Soldaten ==> Nr. 19 MiStra
Nr. 23 ==> Rechtsanwälte
Nr. 26 ==> Ärtze
Nr. 32 Nr. 4 ==> Jugendliche
Nr. 42 ==> Ausländer
Nr. 43 ==> Untersuchungsgefangene/Strafgefangene
Welches sind entscheidende Erwägungen, die für das Strafmaß des Täters, § 46 StGB, und damit auch für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts eine Rolle spielen?
Tatfolgen
Vorstrafen
Nachtatverhalten
Die örtliche Zuständigkeit der StA entscheidet sich nach welchen Normen?
§ 7 StPO und § 9 StGB
Wann kann eine Tat zweier BEschuldigter vor einem Gericht angekalgt werden, auch wenn eigentlich vershiedene sachliche Zuständigkeiten bestehen?
Dann, wenn es sich um zusammenhängende Taten nach §§ 2, 3 StPO handelt
Wann stellt die StA im Rahmen der Anklage einen Antrag auf
Erlass eines Haftbefehls
oder
Fortdauer
der Untersuchungshaft?
Eigentlich geht mir Erhebung der Anklage die entsprechende Zuständigkeit auf den Richter über, § 125 II StPO. Dieser hat die Anordung oder Fortdauerer der Untersuchungshaft von Amts wegen zu prüfen, § 207 IV StPO.
ABER: Die StA kann angehalten sein, einen Antrag auf Erlass des Haftbefehls zu stellen, wenn noch keiner gestellt wurde und akute Fluchtgefahr besteht
weil nach Nr. 110 IV 2 RiStBV vorsieht, einen bestimmten Antrag zu stellen.
An was ist zu denken, wenn zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde?
Dass das Verfahren an die zuständige ORdnungsbehörde abzugeben ist, § 43 I OWiG
Was ist die Definition einer prozessualen Tat nach § 264 StPO?
“Der durch die Anklage dem Gericht unterbreiteter geschichtliche Vorgang, soweit er nach der Lebensauffassung eine Einheit bildet”
In welchen Konstellationen kommt realistisch eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in Betracht?
Dann, wenn einer der Beschuldigten unbekannten Aufenthaltes ist
=> § 154f StPO
Welche Gründe für eine (Teil)einstellung kann es geben?
Sachlichrechtliche Gründe
=> Es besteht schlicht kein hinreichender Tatverdacht
Prozessuale Hindernisse
kein Strafantrag
Verjährung
Strafklageverbrauch
Verweisung auf den Privatklageweg
=> § 374, 376 StPO, nur bei öffentlichem Interesse => Nr. 86, 233 (für KV) RiStBV
Teileinstellung (einer Tat) bei unwesentlichen Nebenstraftaten
=> § 154 StPO => Kompette prozessuale Tat wird eingestellt
Einstellung wegen Geringfügigkeit
=> § 153 StPO => Kann von Verfolgung absehen, wenn Strafe und Schuld gering
(Vorläufige) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen
=> § 153 a => Keine Verfolgung der Tat mehr, wenn auch Erfüllung von Aufkagen und Weisungen in Betracht kommt.
Einstellung, wenn das Gericht von Strafe absehen könnte
=> § 153b StPO
Für welchen Fall kommt eine Einstellung des Verfahrens nach § 153b StPO in Betracht?
Für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB.
=> Hier kann das Gericht nämlich von der Strafe nach § 142 IV StGB absehen. Dann wäre eine Eine Einstellung nach § 153b StPO möglich.
=> Sonst auch immer dann, wenn das Gericht von Strafe absehen kann (idR, wenn der Täter tätige Reue zeigen kann).
Unter welcher Vorschrift kann von der Verfolgung einer Straftat innerhalb einer prozessualen Tat abgesehen werden?
Wann kann diese angewendet werden?
§ 154a StPO
=> Dann zulässig, wenn die Strafe bei Bildung einer Gesamtstrafe nicht sonderlich ins Gewicht fallen würde
Welche Norm konkretisiert, wann der Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl iO ist?
Nr. 175 III RiStBV
Wann stelle ich nach § 153 I 2 StPO das Verfahren ein?
Wenn das Verfahren gegen einen anderen Beschuldigten weitergeführt werden soll.
=> Merks dir einfach…
Auf welche Norm sollte verwiesen werden, wenn es um die Festlegung des Strafmaßes zur Bestimmung der Strafbarkeit des Täters geht?
§ 46 StGB
An was ist mit Blick auf Maßnahmen im prozessualen Teil des Gutachtens zu denken?
Daran, dass nach Nr. 110 IV lit c RiStBV die Umstände angegeben werden sollen, die zu für MAßnahmen, die durch das GEricht angeordnet werden sollen, entscheidend sind.
Wann stelle ich (grob) nach § 153 ein und wann nach § 154 StPO?
§ 153 => Bei mehreren Tätern, weil die Norm davon ausgeht, dass es nur diese eine Tat einzustellen gibt und sonst bei einer Einstellung keine Anklage mehr übribg bliebe
§ 154 => Hier kann, bei zwei prozessualen Taten eines Täters, eine von Ihnen unter den VSS der Norm eingestellt werden.
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