Wie ist die Anklageschrift für gewöhnlich aufgebaut?
StA bei dem LG Köln
Az. 122 Js 1234/24
Köln, den 28.10.2024
An das
Landgericht
-Schwurgericht-
Köln
[Haft!]
Ablauf der Frsit gem. § 121 II StPO am […]
Anklageschrift
Die Rechtanwältin Dr. Edith Kramer, geboren am 30. September 1960 in Hürth, wohnhaft An der Alten Beienburg 1, 51503 Rösrath, verheiratet, Deutsche
-in dieser Sache vorläufig festgenommen am 08.08.24 und zZ in Untersuchungshaft in der JVA Köln Ossendorf aufgrund des Haftbefehls des AG Kölns vom 03.08.2024 - Az: XXXXX
-Verteidiger: Dr. Helmut Kohl aus Bonn.
wird [- unter Beschränkung nach § 154a I Nr. 1 StPO in Bezug auf die Delikte des Diebstahls und der Urkundenfälschung-] angeklagt
am 31.07.24 [vor dem XX.XX.XXXX in nicht rechtsverjährender Zeit/in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX]
in Köln [und anderorts]
Abstraktum
Konkretum
Anzuwendende Strafvorschriften
Weitere Angaben
Strafantrag
Oder besonderes öffentliches Interesse
Entziehung Fahrelaubnis => Untauglich zum Führen von KfZ erwiesen, § 69 StGB
Einziehung => Tatmittel unterliegt der Einziehung, § 74 StGB
Beweismittel
Angaben des Angeschuldigten
Zeugen
…
Wie kann beispielhaft die Bezeichnung der gesetzlichen Merkmale der Straftat für mehrere Beteiligte die mehrere Taten teils tatmehrheitlich begeangen haben aussehen?
I. der Angeschuldigte A
durch drei selbstständige Handlungen
durch dieselbe Handlung
a) eine fremde bewegliche Sache …
b) zwei Personen körperlich misshandelt zu haben
fahrlässig ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er dazu in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, sowie
duch dieselbe Handlung
a) Als arbeitgeber
b) in der Absicht, einem Dritten einen rechtswidirgen Vermögensvorteil zu verschaffen und dadurch das Vermögen eines anderen zu beschädige, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht zu haben, einen Irrtum zu erregen
II. der Abgeschuldigte B
Durch drei selbsständige Handlungen
dem Angeschuldigten A bei dessen vorsätzlich begangener rechtwidrigen Haupttat hilfegeleistet zu haben
durch dieselbe Handlung gemeinschaftlich mit dem Angeschuldigten A
a) eine fremde bewegliche Sache… wobei er zur Ausführung der Tat in einen Umschlossenen Raum einbrach
b) vorsätzlich ein Fahrzeug führte, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß.
entweder
eine fremde bewegliche Sache..
oder
eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, sich verschafft zu haben.
III die angeschuldigte C
durch zwei selbstständige Handlungen
sieben Personen an der Gesundheit geschädigt zu haben
eine Sache rechtwidirg zerstört zu haben.
Wie ist das Konkretum aufzubauen?
Ein Angeschuldigter allein:
Der Angeschuldigte A [handelte strafrechtlich relevant].
=> Alle objektiven und subejektiven Tatbestandsmerkmale
Mehrere Angeschuldigte gemeinschaftlich:
Die Angeschuldigten A und B [handelten strafrechtlich relevant].
=> Hier auch die Mermale des § 25 II StGB erwähnen => Gemeinschaftliche Tatausführung, gemeinschaftlicher Tatplan.
Mehrer Taten, teils gemeinschaftlich, teils allein:
Die Angeschuldigten A und B [handelten strafrechtlich relevant]
Der Angeschuldigte B [handelte strafrechtlich relevant].
Wie sind die Anwendbaren Vorschriften [bei mehreren Angeschuldigten] in die Anklageschrift aufzunehmen?
Für den Angeschuldigten A strafbar gem. §§ […].
Für die Ageschuldigte B, strafbar gem. §§ […].
Wie ist bei der Nennung der Beweismittel das, was der Beschuldigte/Angeschuldigte im Ermittlungsverfahren im Rahmen der Vernehmung(en) aussagt, in die Anklageschrift aufzunehmen?
Geständnis (wenn geständig)/Teilgeständnis (wenn teils geständig)/Einlassung des Beschuldigten (wenn bestritten)
Sind Zeugen als Beweismittel zu nennen, wenn sich der Angeschuldigte geständig eingelassen hat?
Warum sollten Zeugen dennoch geladen werden?
Nein, das ergibt sich daraus, dass das Geständnis zur verurteilung ausreichend sein sollte und zudem aus Nr. 111 IV RiStBV.
Weil der Beschuldigte ggf. sein Geständnis noch zurückziehen könnte. Daher sollte auf die Ladung des Zeugen nur dann verzichten werden, wenn keinerlei Anzeichen dafür bestehen, dass der Beschuldigte das Geständnis nicht auch so in der HV wiederholen würde.
=> Wenn auf den Zeugen als Bewismittel dennoch verzichtet wird, sollte dies im prozessualen Gutachten erwähnt werden.
Wie hat die Nennung von Zeugen als BEweismittel in der Anklageschrft auszusehen?
II. Zeugen
A, Herbert-Lewin-Str. 234, Köln
B, Paulusstr., Münster, gesetzlicher Verterter: PapaB, wohnhaft ebenda.
C (Beamter), zu laden über Diensstelle [Adresse der DS]
An was sollte bei der Angabe von Augenscheinsobjekten gedacht werden?
An die Angabe der Asservatennummer
An welche Anträge sollte bei Abfassen der Anklageschrift noch gedacht werden?
“Es wird beantragt:
a) Das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht -Schöffengericht- zu eröffnen
b) zu Hauptverhandlung einen zweiten Richter hinzuzuziehen.
c) gegen den Angeschuldigten einen Hanftbefehl gem. § 112 II StPO zu erlassen/die Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen.
d) dem Angeschuldigten einen Verteidiger beizuordnen, da ein Fall der notwendigen Verteodigung vorliegt, § 140 I Nr. 2 StPO
e) die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, § 111a StPO
Was kommt ans Ende der Anklageschrift?
Die
Unterschrift
und die
Dienstbezeichnung des StA
[Ort, Datum, Unterschrift]
StA Müller
Last changed3 months ago