Wann ist die Leistungsklage statthaft?
Dann, wenn eine andere Leistung, als der Erlass eines VA erwirkt werden soll.
Wann ist die streitentscheidende Norm bei einer Leistungsklage dem öffentlichen Recht zuzuordnen?
Dann, wenn (nur) der verklagte Rechtsträger zu Vornahme der Leistung aufgrund der Norm berechtigt ist.
=> § 433 I => jedermannrecht
=> § 8 GO NRW => Nur die Gemeinde
Wie leitet man bei einer Leistsungklage die Klagebefugnis her?
Im Zweifel über die Schutznormtheorie
=> Aber eig muss es zum ausschluss von popularklaren reichen, dass man Glaubhaft machen kann, dass ein solcher Anspruch besteht.
=> Es muss möglich erscheinen, dass der Kläger einen solchen Anspruch hat.
Nach was ist bei den folgenden drei Anliegen zu differenzieren mit Blick auf eine Einordnung als öffentlich-rechtliche Streitigkeit?
Hausrecht
Immisionen
Warnungen
Hausrecht => Teilweise auf den Zweck des Aufenthalts des Verwiesenen
==> off.r. ZWeck oder priv.r Zweck.
Immisionen => Aufgrund der widmungsgemäßen Nutzung
==> Berechtigung des Staates zur Immision aufgrund von Norm (Widmung)
Warnungen => Beamter in Funktion als Beamter oder privat.
Wann kann ein Anspruch verwirken?
Wie ist das zu prüfen?
Welche Norm dient als Indikator dafür, ab wann frühestens eine Verwirkung eintreten kann?
Wenn ein Anspruch ohne ersichtlichen Grund nicht geltend gemacht wird.
Zeitmoment => Längere Zeit ohne dass der Anspruch geltend gemacht wird
Umstandamoment => Erwartung der Behörde, dass der Bürger diesen Anspruch auch nicht mehr geltend machen werde.
§ 58 II VwGO => Maximale Klagefrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Wann fehlt einer Leistungsklage das Rechtschutzbedürfnis?
Dann, wenn kein Antrag auf die Leistung gestellt wurde.
=> Ist dann entbehrlich, wenn die Behörde signalisiert, dass sie den Anspruch ohnehin nicht erfüllen werde.
Wie lautet der Obersatz für eine Leistungsklage?
“Die Leistungsklage ist begründet, soweit der behauptete Anspruch besteht.”
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