Was ist ein “Rechtsverhältnis” im Sinne der FK?
“Die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund öff-rechtl. Normen ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten”
Welche Interessen beadrf es für die Annahme eines “Feststellungsinteresses”?
“Jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeler Art”
Warum sieht die Rechtsprechung die Feststellungsklage nicht gegenüber der Leistungsklage als subsidiär an?
Weil es dabei vornehmlich darum geht, dass die §§ 68 ff. VwGO nicht unterlaufen werden sollen. Bei der Leistungsklage gelten diese aber ohnehin nicht.
Außerdem kann ein Feststellungurteil zwar nicht vollstreckt werden, aber Hoheitsträger werden sich wegen der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz auch an ein solches Urteil halten, Art. 20 III GG (“Ehrenmanntheorie”)
Wie lautet der Obersatz für eine Feststellungsklage?
Die Klage ist begründet, soweit das Behauptete Rechtsverhältnis besteht bzw. nicht besteht.
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