Wann kann das Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen?
Dann, wenn kein Antrag bei der Behörde gestellt wurde.
Wie lautet der Obersatz für einen Antrag nach § 123 VwGO?
Der Antrag ist begründet, soweit der Ast. einen Anordnunganspruch und einen Anordnungsgrund glaugbhaft machen kann, § 123 III VwGO iVm §§ 920 II, 2954 ZPO
Wann ist eine Vorwegnahme der Hauptsache gegeben?
Wann ist sie ausnahmsweise zulässig?
Dann, wenn das Gericht im Rahmen des einstweilgen Rechtschutzes das gewährt, was auch Gegenstand des Hauptsacheverfahrens wäre.
Dann, wenn dem Ast. unzumitbare Nachteile drohen
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