Was ist eine PersG?
Eine Gesellschaft bei der die Gesellschafter in dem Unternehmen selbst mitarbeitend und mit ihrem Vermögen haften. Entsteht wenn mind. zwei einen gemeinsamer Zeck verfolgen
Arten der PersG
Steuersubjekteigenschaften hinsichtlich Einkünftsqullifikation & -ermittlung
Der erwirtschaftete Gewinn ist auf die Gfter für Zecke der Besteuerung zu verteilen (Transparenzprinzip)
Ausnahmefälle:
SBV & Ergänzungsbilanzen
Abfärbetheorie
Keine Abfärbung bei “geringfügiger gewerblicher Tätigkeit”, wenn originär gewerbliche Nettoumsatzerlöse 3% der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 € im VZ nicht übersteigen
-> H 15.8 Abs. 5 “Bagatellgrenze” EStH
Wann sind die Gewinne der PersG zu besteuern?
Der gewinn unterliegt in dem Jahr der ESt-besteuerung, in dem er wirtschaftliche entsandene ist - unabhängig davon ob er erntnommen oder thesauriert wird
Welche Vergütungsmöglichkeiten kann der Mitunternehmer von der Gesellschaft erhalten?
Tätigkiet im Dienst der Gesellschaft
Hingabe von Darlehen
Überlassung von WG
Unter welche Einkunftsart fallen für die Ekt , die der MU von der Gesellschaft erhält?
Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15
Nach was ist die PersG Buchführungspflichtig?
§ 5 Abs.1 EStG i.V.m § 242 Abs. 1 S.1 und Abs.2 HBG
für GmbH & CO
Wie werden die Gewinne bei einer PersG ermittelt?
Wie unterscheiden sich die Besteuerung von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)?
Personengesellschaften sind keine eigenständigen Steuersubjekte, das bedeutet, sie unterliegen selbst nicht der Einkommensteuer. Stattdessen wird der Gewinn der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt und diese versteuern ihren jeweiligen Anteil am Gewinn mit ihrer persönlichen Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften hingegen sind eigenständige Steuersubjekte und unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden also zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert, bevor Ausschüttungen an die Gesellschafter gegebenenfalls erneut besteuert werden (z.B. Abgeltungsteuer bei Dividenden).
Warum unterliegen Personengesellschaften keiner eigenen Einkommensteuer, und wie wird stattdessen die Besteuerung der Gesellschafter sichergestellt?
Personengesellschaften unterliegen nicht der Einkommensteuer, weil sie als Mitunternehmerschaften behandelt werden. Der Gewinn der Gesellschaft wird auf die einzelnen Gesellschafter verteilt, und diese versteuern ihren Anteil direkt mit ihrer persönlichen Einkommensteuer. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten Transparenzbesteuerung.
Wie wird der Gewinn einer Personengesellschaft ermittelt und auf die einzelnen Gesellschafter verteilt?
Der Gewinn der Personengesellschaft wird nach den allgemeinen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften (z.B. durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung) ermittelt. Dieser Gesamtgewinn wird dann entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen (z.B. nach Gesellschaftsvertrag) auf die Gesellschafter verteilt. Der auf jeden Gesellschafter entfallende Gewinnanteil wird dann in dessen persönlicher Einkommensteuererklärung versteuert.
Was versteht man unter dem Begriff „Mitunternehmer“ und welche Bedeutung hat dieser für die steuerliche Behandlung?
Ein Mitunternehmer ist ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, der sowohl Mitunternehmerinitiative (Mitspracherecht, Geschäftsführung etc.) als auch Mitunternehmerrisiko (Haftung, Gewinn- und Verlustbeteiligung) trägt. Die Einstufung als Mitunternehmer ist entscheidend, da nur Mitunternehmer an den Gewinnen und Verlusten der Personengesellschaft steuerlich beteiligt werden.
Was sind Sondervergütungen (z.B. Geschäftsführergehälter, Mietzinsen) und wie werden sie bei der Gewinnermittlung und Besteuerung berücksichtigt?
Sondervergütungen sind Leistungen, die ein Gesellschafter für seine Tätigkeit in der Gesellschaft oder für die Überlassung von Vermögensgegenständen erhält (z.B. Geschäftsführergehälter, Zinsen auf Darlehen an die Gesellschaft). Diese Sondervergütungen werden vor der Verteilung des restlichen Gewinns als Betriebsausgaben der Gesellschaft behandelt, erhöhen aber gleichzeitig den steuerpflichtigen Gewinnanteil des betreffenden Gesellschafters.
Wie beeinflussen Sondervergütungen das steuerliche Ergebnis einer Personengesellschaft?
Sondervergütungen mindern das zu verteilende Gesamtergebnis der Personengesellschaft, weil sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Gleichzeitig erhöhen sie aber das Einkommen des Gesellschafters, der die Sondervergütung erhält, da sie in dessen persönlicher Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusätzlich zum anteiligen Gewinn versteuert werden.
Wie wird die Gewerbesteuer bei Personengesellschaften berechnet, und welche Besonderheiten gibt es dabei?
Die Gewerbesteuer wird auf Ebene der Personengesellschaft berechnet. Ausgangspunkt ist der nach Einkommenssteuergesetz ermittelte Gewinn, der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst wird. Der so ermittelte Gewerbeertrag unterliegt dann dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der auf die Gesellschafter entfallende Gewerbesteuerbetrag kann jedoch teilweise auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden, was eine Besonderheit im Vergleich zu Kapitalgesellschaften darstellt. Dazu gibt es noch den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG
Was versteht man unter dem Freibetrag bei der Gewerbesteuer für Personengesellschaften und wie wird dieser angewendet?
Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhalten einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Das bedeutet, dass nur der über diesen Betrag hinausgehende Teil des Gewerbeertrags mit Gewerbesteuer belastet wird.
Wer haftet für die steuerlichen Verpflichtungen einer Personengesellschaft, insbesondere bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG)?
Bei einer OHG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft. Bei einer KG haften die Komplementäre ebenfalls unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.
Wie werden Einlagen und Entnahmen von Gesellschaftern steuerlich behandelt?
Einlagen von Gesellschaftern in eine Personengesellschaft sind steuerlich neutral, das heißt, sie haben keinen Einfluss auf den steuerlichen Gewinn. Entnahmen hingegen stellen grundsätzlich keine steuerpflichtigen Vorgänge dar, da sie lediglich eine Umverteilung des bereits versteuerten Gewinns darstellen. Steuerliche Konsequenzen können jedoch entstehen, wenn durch Entnahmen das Eigenkapital der Gesellschaft negativ wird (sogenannte Überentnahmen), was zu Zinsaufwendungen führt, die ggf. nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Wie werden die Betriebsaufgabe oder die Veräußerung einer Personengesellschaft steuerlich behandelt?
Die Betriebsaufgabe oder Veräußerung einer Personengesellschaft führt zur Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven. Der entstehende Veräußerungs- oder Aufgabegewinn unterliegt der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, z.B. der Freibetrag nach § 16 EStG oder eine ermäßigte Besteuerung § 34 des Aufgabegewinns.
Welche Steuererleichterungen können bei der Betriebsveräußerung in Anspruch genommen werden, z.B. im Hinblick auf § 16 EStG?
Bei der Betriebsveräußerung können natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro nach § 16 EStG in Anspruch nehmen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im Fall einer dauernden Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus kann der Veräußerungsgewinn ermäßigt besteuert werden (Fünftelregelung).
Wann spricht man von einer Zebragesellschaft?
Als Zebragesellschaft bezeichnet man eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter Überschusseinkünfte und Gewinneinkünfte erzielen.
z.B. eine vermögensverwaltende GbR (Einkünfte aus §21), bei der mind. 1 Gfter sein Anteil im BV hält.
Last changed3 months ago