Definieren Sie den Begriff Buchführung - Finanzbuchhaltung
§ 61 Nr. 9 GemHVO
Buchführung ist die gesetzeskonforme und standartisierte Aufzeichnung aller geschäftlichen Vorgänge eines Unternehmens bzw. einer Organisation.
Dabei sind Belege und Dokumente systematisch zu ordnnen und die Geschäfstvorfälle ordnungsgemäß , lückenlos und zeitnah zu erfassen
Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
§ 34 Abs. 2 GemHVO
klar und übersichtlich
§ 35 Abs. 2 S. 1 GemHVO, § 146 AO, 238 &239 HGB
ordnungsgemäße Erfassung
§§ 35 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 GemHVO
urkundensichere Schreibmaterialien, lesbar
§ 36 Abs. 4 GemHVO , 257 Abs. 1 HGB
keine Buchung ohne Beleg
§ 35 Abs. 6 S.3 GemHVO, § 39 Abs.1 & 2 GemHVO
ordnungsgemäße Aufbewahrung der Unterlagen
Welche Kontenarten werden zugeordnet?
Bestandskonten (Ableitung aus der Bilanz),
Aufteilung in Aktivkonten und Passivkonten
Erfolgskonten (Gewinn- und Verlustrechnung)
Aufteilung in Aufwandkonten und Ertragskonten
Wie ist der Aufbau einer Bilanz?
Aktiva - stellt das Vermögen, d.h. die Verwendung des Kapitals dar.
Passiva - stellt die Schulden und damit die Kapitalherkunft dar.
Besonderheit Kommunale Bilanz Ba.Wü.?
§ 52 Abs. 2 GemHVO
Aktiva
Immaterielles Vermögen
Sachvermögen
Finazvermögen
Passiva
Kapitalposition
Verbindlichkeiten
Erklärung Bilanz
Link zur Erklärung Bilanz
https://youtu.be/B1EeV7JtuSI?si=4KzGAzVM0hvixgp4
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