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Jahresabschluss - Grundlagen

JB
by Julian B.

Jahresabschluss - Grundlagen

HGB = Rechnungslegungsvorschriften


Ziel: über die Vermögens- und Finanzlage zu informieren, um Gläubiger, Aktionäre und Finanzverwaltung zu schützen/informieren


Jahresabschluss

  • Grundelemente:

    • Bilanz

    • GuV

  • erweiterte Elemente (nur bei Aktiengesellschaften)

    • Kapitalflussrechnung

    • Eigenkapitalspiegel

Formalaufbau der Bilanz

  • Aktiva (Mittelverwendung)

    • Anlagevermögen (steht Betrieb auf Dauer zur Verfügung)

      • Sachanlagen

      • Finanzanlagen

    • Umlaufvermögen

      • Vorräte

      • Forderungen

      • Kasse

  • Passiva (Mittelherkunft)

    • Eigenkapital (Reinvermögen)

    • Fremdkapital

  • Unterscheidung in Konto- und Staffelform

    • bspw. sind Kapitalgesellschaften gezwungen eine GuV in Staffelform zu veröffentlichen, sodass auch “nicht-ordentliche” Geschäfte sichtbar werden

      -> also untereinander geschriebene Rechnungen

  • Gründe für Insolvenzverfahren

    1. Zahlungsunfähigkeit (sichtbar aus Kapitalflussrechnung)

    2. Überschuldung (Vermögen kleiner als FK; sichtbar aus Eigenkapitalspiegel)

  • Funktionen des Jahresabschlusses

    1. Dokumentation (von Geschäftsvorfällen)

    2. Zahlungsbemessungsfunktion (für Dividenden-, Steuer- und Mitarbeiterauszahlungen)

    3. Inforamtionsfunktion (zur Finanzlage)

  • Optimistischer/Pessimistischer Jahresabschluss

    • durch Über-/Unterbewertung von Vermögen/Schulden

    • Optimistische Bilanzierung durch Bildung einer stillen Last

    • Pessimistische Bilanzierung durch Bildung einer stillen Rücklage

  • Bilanztheorien

    • statisch: zeitpunktbezogen

      • zur Schuldendeckungskontrolle mit “Vorsichtsprinzip”, also Vermögen eher niedrigen und Schulden eher hoch bewerten

    • dynamisch: zeitraumbezogen

      • zur Vergleichbarkeit der Unternehmenserfolge mit Prinzip periodengerechter Gewinnermittlung

  • Bilanzierungsgrundsätze

    • Vorsichtsprinzip: stille Rücklagen erwünscht

    • Prinzip periodengerechter Gewinnermittlung (ohne stille Rücklagen zur Vergleichbarkeit)

    • Prinzip der Nachprüfbarkeit (Prinzip der Einzelbewertung, wenn gewünscht)

  • Gesetzliche Rechnungslegungsvorschriften

    • Handelsrechtlich: je größer das Risikopotential des Unternehmens (abhängig von Rechtsform, Größe, Kapitalmarktorientierung & Branche), desto mehr Vorschriften

    • Steuerrechtlich (2 Arten):

      • Betriebsvermögensvergleich für “große Kaufleute”, die zum Jahresabschluss und Buchführung verpflichtet sind

      • Einnahmen-Überschussrechnung für Kleinbetriebe, die entwer Gewinn < 60k oder Umsatz < 600k



Ansatz und Bewertung ausgewählter Aktiva

Selbst erstellte immaterielle Anlagengegenstände

  • Aktivierungswahlrecht, wenn der Herstellungsaufwand hinreichend genau zurechenbar ist

    • bspw. in der Produktentwicklung eines Medikaments; hier kann über die Patentlaufzeit der kumulierte Aufwand abgeschrieben werden


Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

  • neben dem Substanzwert (= Aktiva/Sachvermögen minus Schulden), erhält man auch einen Mehrwert für den guten Ruf des Unternehmens (= entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert)

    • dieser ist Teil des Kaufpreises, wird aber nicht dem originären Sachvermögen hinzugewiesen, sondern besonders betrachtet und über die Laufzeit abgeschrieben (wenn Laufzeit nicht möglich zu prognostizieren, dann über 10 Jahre)


Gleichartige Vorräte

  • Wertertmittlung am Bilanzstichtag bei Teillieferungen und unterschiedlicher Beschaffungspreise herausfordernd, daher folgende Methoden:

    • Gruppenbewertung bzw. Durchschnittswerte

    • Fifo (first in - first out)

    • Lifo (Last in - first out) -> eignet sich bei kontinuierlich steigenden Preisen zur Bildung stiller Rücklagen


Forderungen

  • Abschreibung einer Darlehensforderung kann folgende Wertminderungsursachen haben:

    • mangelnde Bonität des Schuldners (zweifelhafte Forderung)

      • Möglichkeit einer Pauschalabschreibung (bei bspw. Online-Händlern mit vielen kleinen Forderungen): 4% der insgesamten Forderungssumme

    • mangelnde Verzinslichkeit (niedrigverzinsl. Forderung)

      • wenn Marktzins > Nominalzins der Darlehensforderung

    • Mangelnde Devisenkursstabilität (Fremdwährungsforderung)

      • steigender Devisenkurs würde zu steigenden Fremdwährungsforderungen führen - bei kurzfr. werden diese zugeschrieben


Wertpapiere

  • ob Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von der beabsichtigten Haltedauer ab

  • Verbot von Ausweisung unrealisierter Gewinne (daher werden Wertsteigerungen von Wertpapieren nicht bilanziell erfasst)

  • Ausnahme Zerobond: jährliche Wertzuschreibung in Höhe des jeweiligen Barwertanstiegs; sonst Verletzung des Prinzips periodengerechter Erfolgsermittlung


Ansatz und Bewertung ausgewählter Passiva


Eigenkapital

  • Unterscheidung in

    • variables Eigenkapital: steht zur freien Verfügung

    • festes Eigenkapital: Verfügungsbeschränkung

  • Bilanzausweis bei…

    • Einzelunternehmen/Personengesellschaften

      • eine einzige Eigenkapitalposition

      • (Privat-)Entnahmen sind beliebig möglich, da der Einzelunternehmer ohnehin privat haftet

    • Kapitalgesellschaften

      1. Sicherung des Mindestkapitals zur Reduzierung der Insolvenzgefahr (auch Ausschüttungssperrfunktion genannt)

        • Mindesteinlage

        • Verbot Ausschüttung bestimmter Bestandteile des Jahresgewinns

        • Ausschüttungsbeschr. aus vorhandenem EK

      2. Tatsächliches vs. bilanzielles EK: Mindestgliederungsschema für Kapitalgesellschaften

        1. Gezeichnetes Kapital

        2. Kapitalrücklagen

        3. Gewinnrücklagen

        4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

        5. Jahresübschuss/Jahresfehlbetrag

      3. Gezeichnetes Kapital

        • Grundkapital bei AGs: 50.000 €

        • Stammkapital bei GmbHs: 25.000 €

        • Beispiel: Ausgabe von Aktien

          • Nennbetrag der Aktie wird dem gez. Kapital und die Differenz zum Ausgabekurs (Aufgeld oder Agio genannt) der Kapitalrücklage zugewiesen

      4. Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag

        • Thesaurierung durch

          • Rücklagenbildung und/oder

          • Vortrag ins nächste Jahr

        • Ausschüttung (Dividende)

      5. Gesetzliche Rücklage

        • solange 10% des Grundkapitals nicht in Rücklagen, müssen 5% des Jahresüberschusses dort hinfließen

        • dient der Verlustabdeckung & Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln


Verbindlichkeiten

  • Aktivierungswahlrecht für das Disagio

    • erfolgswirksam oder

    • erfolgtneutral (durch Rechnungsabgr.-Posten)

  • Rentenverpflichtungen zum Barwert

  • Fremdwährungsverbindlichkeiten (Unterschied langfr. vs. kurzfr.)

  • Zerobonds


Rückstellungen

  • für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die eines der folgenden Merkmale nicht erfüllt

    • Verpflichtungsgrund sicher

    • Höhe Zahlungsverpflichtung bekannt

    • Fälligkeitstermin bekannt


Author

Julian B.

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