Kommanditgesellschaft
Gründung
Mindestens zwei Personen (nat./jur.):
Mindestens ein Komplementär und ein mindestens ein Kommanditist
Eintragung ins HR ist deklaratorisch (Istkaufmann) – Abt. A
Der Istkaufmann ist automatisch durch die Art und den Umfang seines Gewerbes Kaufmann.
Deklaratorisch: Bestätigt oder stellt etwas fest, das bereits existiert.
Der Komplementär trägt das volle Geschäftsrisiko, führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Der Kommanditist ist nur Kapitalgeber, haftet beschränkt auf seine Einlage und hat kein Mitspracherecht in der Geschäftsführung, aber bestimmte Kontrollrechte.
Firmenzusatz
KG
Kapitalaufbringung
Kein Mindestkapital notwendig
Es können sowohl Sachwerte als auch Geldeinlagen eingezahlt werden
Alle Gesellschafter aus ihrem Privatver mögen
Haftung
Komplementär haften unbeschränkt auch mit Privatvermögen
Kommanditisten haften nur mit seiner Einlage (Einzahlungspflicht wenn Einlage noch nicht vollständig eingebracht)
Geschäftsführung*/ Vertretung*
Komplementär/e: befugt zur Geschäftsführung (Einzelgeschäftsführungbefugnis) und Vertretung
Kommanditisten: keine Befugnisse (nur gewisse Rechte bei außergewöhnliches Geschäften)
Gewinnverteilung*
Gewinn wird vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen oder ansonsten nach den vereinbarten Werten der Beiträge der einzelnen Gesellschafter verteilt.*
* es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, kann im Gesellschaftervertrag abweichend vereinbart werden
Verlustverteilung*
Verlust wird vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen oder ansonsten nach den vereinbarten Werten der Beiträge der einzelnen Gesellschafter verteilt.*
Vorteile
kein Mindestkapital bei Gründung notwendig
vereinfachte Finanzierung durch Kapital der Kommanditisten möglich
höheres Ansehen/Kreditwürdigkeit bei Banken, Investoren, Lieferanten als z.B. GmbH
Investitionsmöglichkeit für Kommanditisten
Einnahmen unterschiedlicher Rollen für Gesellschafter möglich - „Idee trifft auf Geld“ – schnelle Umsetzung möglich
Nachteile
Komplementäre haften auch mit Privat vermögen
Kommanditisten haben sehr geringen Möglichkeiten der Einflussnahme
höheres Konfliktpotential aufgrund der unterschiedlichen Rollen von Komplementär(en) und Kommanditisten (hohe Vertrauensebene notwendig)
recht aufwendiger Gründungsprozess
muss ins HR eingetragen werden
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