Gesetzliche Grundlagen des Investmentrechts II
Nationale u. Europäische Ebene
Ziel: Regulierung des Asset Managements (AM) -> Schutz Märkte und Anleger
Nationale Ebene:
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) incl Lvl-II-Verordnungen, etwa:
Derivate V
KAPrüfbV
KARBV
KAVerOV
das InvStG
indirekt auch KWG, WpPG und VermAnlG
Eurpäische Ebene:
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren-RL (OGAW-RL)
Verwalter alternativer Investmentfonds-RL (AIFM-RL)
delegierte Verordnungen, RTS, ITS
sonstige:
EuVECA-VO
EUSEF-VO
ELTIF-VO
AIFM-Lvl-II-VO
MiCAR
DORA
etc. ..
Aufbau des KAGB
Kapitel 1 - 4 wichtig
Hauptteile des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sind Kapitel 1-4:
Allgemeine Bestimmungen (§§1-161)
Publikumsinvestmentvermögen (§§ 162-272)
Inländische Spezial-AIF (§§273-292)
Vertriebsvorschriften (§§ 293-336)
Investition zum Nutzen der Anleger
Investmentvermögen
Exkurs :
Das Lamfalussy-Verfahren I - Europäische Ebene
Level 1, 2, 3, 4
Das Lamfalussy-Verfahren ist ein vierstufiges Gesetzgebungsverfahren der EU, das zur effizienten und flexiblen Schaffung von Finanzmarktregeln entwickelt wurde.
Ziel: Verbesserung der Regulierung des Wertpapiermarkts.
Ablauf:
Stufe 1: EU-Parlament und Rat verabschieden Rahmengesetze.
Stufe 2: Technische Details werden von der EU-Kommission unter Einbeziehung von Fachgremien ausgearbeitet.
Stufe 3: Umsetzung durch nationale Aufsichtsbehörden, die durch Kooperationen und Netzwerke abgestimmt werden.
Stufe 4: Die EU-Kommission überwacht und stellt sicher, dass die Regeln korrekt angewendet werden.
Erweiterung des Verfahrens auf andere Finanzbereiche wie Banken und Versicherungen.
Ziel: Förderung der einheitlichen Anwendung und der Harmonisierung von Finanzmarktregeln in allen Sektoren.
Beide Verfahren dienten der schnellen Anpassung von Finanzvorschriften an Marktveränderungen.
Parteien und Schnittstellen des Investmentdreiecks
klausurrelevant
Zentrale Überwachungsfunktion der BaFin im Investmentdreieck zum Schutz des Marktes und der Anleger
Asset Klassen
Traditionelle Assetklassen
Alternative Assetklassen
Häufigkeit:
verbreitet und selten
Schnittstellen des Investmentdreiecks
Investmentvermögen (Fonds) sammelt und investiert Kapital basierend auf einer Anlagestrategie.
Kein operativ tätiges Unternehmen.
Unterscheidung in OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen) und AIF (Alternative Investmentfonds).
Professionell verwaltetes Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).
Anteilswert (NAV) = Gesamtwert des Fonds / Anzahl der Anteile.
Zulässige Anlageobjekte variieren je nach Fondstyp.
Einsammlung von Kapital
Investmentvermögen - Einsammlung von Kapital nach einer festgelegten Anlagestrategie
Einsammlung von Kapital von Anzahl Anlegern
Organismus unternimmt (in)direkte Schritte zur gewerblichen Kapitalbeschaffung bei Anlegern
Die Anzahl der möglichen Anleger darf nicht auf einen beschränkt sein; es müssen sich mehrere Anleger am Organismus beteiligen können
nach einer festgelegten Anlagestrategie
Strategie gemeinschaftliches Kapital zur Erzielung eines gemeinsamen Returns für Anleger
Muss über Umfang einer allg. Geschäftsstrategie hinaus schriftlich genau bestimmt sein
Organismus für gemeinsamle Anlagen
Das Investmentvermögen - Organismus für gemeinsame Anlagen
Organimus
rechtlich verselbstständigtes “gepooltes” Vermögen
alle denkbaren Rechts- u. Beteiligungsformen
für gemeinsame Anlagen
Anleger sollen an Chance & Risiken des Organismus beteilitg werden
die Rendite des Anlegers muss erfolgsbezogen ausgestaltet sein
Historie des Asset Managements in DE
Historie des Asset Managements in Deutschland
Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung
Das Investmentvermögen - Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung
• Sondervermögen, §§ 92 ff. KAGB
Offene OGAW & offene AIF
• Investment-Kommanditgesellschaft (Investment KG)
Offene Investment KG, §§ 124 ff. KAGB
Geschlossene Investment KG, §§ 149 ff. KAGB
• Investment-Aktiengesellschaft (Investment AG)
Offen: mit veränderlichem Kapital, §§ 108 ff. KAGB
Geschlossen: mit fixem Kapital, §§ 140 ff. KAGB
Hinweis: Offene Investmentvermögen haben keine feste Laufzeit, und Anleger können Anteile zu Rückgabeterminen zurückgeben. Geschlossene Investmentvermögen haben eine feste Laufzeit, und eine Rückgabe der Anteile ist erst bei Fondsauflösung möglich.
Zulässige Typen von Investmentvermögen
Anleger
Zulässige Typen von Investmentvermögen nach Anlegerklasse
Kategorie “offen”
Kategorie “geschlossen”
Anlegerkategorien
Arten von Kapitalverwaltungsgesellschaften
KVG
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Alternative Investment Fund (AIF)
Aufgaben der Verwahrstelle
Zsmf
Verwahrstellen
Verwahrstelle
Funktion der Verwahrstelle: Kontrollinstanz für die KVG, Wahrung der Anlegerinteressen.
Hauptaufgaben:
Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds.
Cash-Monitoring und Abwicklung aller Zahlungen.
Abwicklung des Anteilscheingeschäfts.
Berechnung oder Kontrolle des Anteilpreises (täglich).
Abstimmung der Bestände mit der KVG.
Prüfung der Anlagegrenzen.
Kontrolle durch verschiedene Modelle möglich.
Entwicklung des Aufgabenbereichs
(scheint weniger klausurrelevant)
01.01.2004: Inkrafttreten des Investmentgesetzes (InvG)
Einführung der Depotbank
02.07.2010: Depotbankrundschreiben der BaFin
Auslegung der Pflichten der Depotbanken
22.07.2013: Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)
Ersetzt das Investmentgesetz
Umsetzung der AIFM-Richtlinie
Umbenennung von Depotbank zu AIF-/OGAW-Verwahrstelle
07.10.2015: Verwahrstellenrundschreiben der BaFin
Aktualisierung des Depotbankrundschreibens
Auslegung der Pflichten der Verwahrstellen nach KAGB
18.06.2016: Inkrafttreten der OGAW V-Richtlinie
Verschärfung der Rahmenbedingungen für OGAW-Verwahrstellen
30.10.2018: Delegierte Verordnungen EU 2018/1618 & 2018/1619
Anforderungen bei Übertragung der Verwahrfunktion auf Dritte
Zukunft: Mögliche Einführung von UCITS VI
EU-Pass für Verwahrstellen angedacht
Interne und externe KVGs
Unterscheidung von KVGen nach § 17 Abs. 2 KAGB in zwei Kategorien
Externe KVG:
Nicht identisch mit dem Investmentvermögen.
Übernimmt vollständig die kollektive Vermögensverwaltung.
Unterliegt den Vorschriften des KAGB.
Mögliche Rechtsformen: AG, KG, GmbH & Co. KG.
Interne KVG:
Das Investmentvermögen selbst übernimmt die Verwaltung.
Rechtsformen: Nur Investment-KG und Investment-AG.
Verwaltet nur eigenes Investmentvermögen.
Kann bei Investment-AG mehrere Teilgesellschaftsvermögen (Umbrella-Konstruktion) auflegen.
Schnittstellen des Investmentdreiecks - die Anleger
Erlaubnisverfahren
§§ 20 ff. KAGB
Größte Verwahrstellen in DE
Bei einer Verwahrstelle um ein Kreditinstitut, das Investment- oder Sondervermögen von Investmentfonds in Depots verwahrt.
Master KVG
Asset Management Wertschöpfungskette
Kerngeschäft : Auflage von Fonds + Administration
Neben Master KVG wählen Kunden typischerweise 2 weitere ext. Dienstleister :
reinen Asset Manager
früher : Back Office Fokus
kann sich zu Full Service KVG entwickeln
Key Players in DE :
Universal Investment
Bayern Invest
Helabab Invest
HSBC INKA
Wesensmerkmale
Das Investmentvermögen - Wesensmerkmale
Full Service KVG
AM-Wertschöpfungskette im eigenen Haus
Front + Middle + Back Office
Front : kunden- u. produktbezogene Tätigkeiten
Middle : Umsetzung, Kontrolle, Reporting
Back : Buchhaltung, Bewertung, Abstimmung
kommen typischerweise aus Bank- und Versicherungskonzern
Key Player in DE :
DWS
talanx
Union Investment
LBBW
Deka
Kontrollmodelle für Verwahrstellen
Zugriff auf KVG-Systeme
Regelmäßige Kontrollen (mind. alle 4 Monate)
Information bei Änderungen durch KVG
Eigenes System der Verwahrstelle
Information über Anlagegrenzen durch KVG
Ähnlich Modell 2
Zusätzlicher Datentransfer gegen Entschädigung
Kontrolle des Insourcers wie in Modell 1
Größere KVGen: Modell 2 oder Kombination 1 + 2
Kleinere KVGen: oft Modell 1 (Kostengründe)
(Reiner) Asset Manager
bsp. Investmen Boutiquen
Aktivität : Investitionsentscheidungen (kann auch an Master KVG ausgelagert sein)
verantwortlich für :
Mark- u. Produktrecherche
Vermögensallokation
Verwaltung von Kundengeldern
Erstellung von Berichten
BlackRock
HSBC
DJE
PIMCO
Anwendungsbereich des KAGB
Anlagevehikel
Maßgeblich : Begriff des materiellen Investmentvermögens
Fonds Service Provider
bieten mit Insourcing-Vereinbarungen Dienstleistungen an
beziehen sich ursprünglich auf Backoffice; Tendenz zunehmend auf Middle/Front Office Prozesse
haben keine eigene Lizenz als KVG
meistens auch Verwahrstelle + Insourcing Services
Societe Generale
BNP Paribas
BNY Mellon
State Street
Fondsbezogene Verträge im Überblick
Anlagebedingungen & Anlagegrenzen
Direktvereinbarung
Allgemeine Anlagebedingungen (AAB)
Bes. Anlagebedingungen (BAB)
Verwahrstellenvertrag
Sideletter
Outsourcingverträge
Master-Feeder-Strukturen
allgemein
Anlagebedingungen sind Basis der Rechtsbeziehung zw. Anleger und KVG.
Vor Ausgabe der Anteile schriftlich festzuhalten (Anlegerschutz).
Werden Teil des Investmentvertrags.
Unterschiedliche Anlagebedingungen je nach Vehikel (z. B. § 162 KAGB für Publikumsfonds).
Individualvereinbarungen zw. Anlegern und KVG möglich, bei Spezial-AIF üblich.
Anlagegrenzen regeln Investitionen in Asset-Klassen.
Ergänzung durch Verkaufsprospekt (Publikumsfonds) oder Infos nach § 307 KAGB (institutionelle Anleger).
Fondstypen (untechnischer Begriff)
Aktien-Fonds :
Aktien (Region, Industrie, Themen)
Renten-Fonds :
Schuldverschreibungen (von Unternehmen, Gemeinde, Regierung)
Geldmarkt-Fonds :
Geldmarktinstrumente (Festgeld, Tagesgeld, Schatzanweisungen, kurz laufende Anleihen)
Mischfonds :
Aktien & festverzinsliche WP
Multi-Asset-Fonds :
Weiterentwicklung Mischfonds (flexibel in Auswahl der WP; Ziel : Reduzierung Risiko)
Dachfonds :
in andere Anlagefonds
Immobilienfonds :
in Immobilien
Infrastruktur-Fonds :
in Infrastrukturprojekte
ELTIF, EuSEF, EuVECA :
langfristige Fonds; EU Fonds für soziales Unternehmertum; EU Risikokapitalfonds
Alternative Fonds :
alles andere
Flugzeuge, Schiffe, Energieproj., Private Equity, Private Debt
Genehmigung von Investmentvermögen durch die BaFin
Genehmigung
Publikumsfonds : Vertragsbed. durch BaFin genehmigt werden - § 163 KAGB
Spezialfonds : Vertragsbed. müssen nicht genehmigt werden; Einreichung Anlagebedingungen
Einreichung
PF : Verkaufsprospekt an BaFin (§ 164 KAGB)
SF : Informationsdokument an BaFin (§ 307 KAGB)
PF : Genehmigung der Verwahrstelle erforderlich
SF : keine Genehmigung der Verwahrstelle erforderlich
Änderungen
PF : Änderungen müssen alle genehmigt u. bekannt gemacht werden (§ 163, 267 KAGB)
SF : nur wesentliche Änderungen sind BaFin vorzulegen; keine Genehmigung erforderlich (§ 273 KAGB)
Formen der gemeinschaftlichen Kapitalanlage
Verhaltens- und Organisationspflichten einer KVG III
Anlagesystematik des KAGB
Exkurs: Auslagerung
Auslagerung durch KVG gemäß § 36 KAGB
Voraussetzungen:
Erwerbbare Vermögensgegenstände, OGAW
nach 192 KAGB
WP
Geldmarktinstrumente
Derivate
Bankguthaben
Anteile / Aktien an inländischen & ausländigschen Investmentvermögen
für Publikums-AIF u. Spezial-AIF gibt es mehr erwerbbare Vermögensgegenstände
Typischen Kosten bei Wertpapier-Investmentfonds
Einmal-Kosten : Aufgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag :
einmalige Gebühr für Kauf/Verkauf von Anteilen
bei Publikumsfonds
0% - 5%
Delta von Ausgabepreis und Anteilwert
mit 0% = no-load-fonds
geht an Vertrieb direkt oder anteilig mit Fondsgesellschaften
Laufende Kosten :
Verwahrstellenverügtung
für Verwahrung & Kontrolle = 0,1% - 0,5%
Verwaltungsvergütung / Advisor Fee
für Verwaltung des Fonds = 0,5% - 1,5%
Performance Fee
variable, performanceabhängige Vergütung
Weitere Kosten
für Prüfungen (steuerrechtlich, handelsrechtlich)
für Veröffentlichung
Transaktionskosten
Ausführungskosten / Broker Fee
Abwicklung / TK der Verwahrstelle
Asset Management
Def
Def. — professionelles Management u. Verwaltung von Vermögenswerten
Assets = Wp, Derivate, Immobilien, Rohstoffe
Optimierung des Risiko-Rendite Verhältnisses — mittels Diversifizierung
DZ Bank
JP Morgan
Gesetzliche Grundlagen des Investmentrechts I
Rechtsnatur
Die wichtigsten Regularien seit 2013
Hauptauswirkungen
Verhaltens- und Organisationspflichten
Verhaltens- und Organisationspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft I
Allgemeine Verhaltensregeln der KVG:
Einhaltung von § 26 Abs. 1 und 2 KAGB.
Tätigkeit mit Sachkenntnis, Sorgfalt, Redlichkeit und im Interesse der Anleger.
Unabhängigkeit von der Verwahrstelle.
Wahrung der Marktintegrität.
Verfügbarkeit notwendiger Mittel und Verfahren.
Erfüllung regulatorischer Anforderungen.
Faire und gleiche Behandlung der Anleger.
Bereitstellung relevanter Informationen bei Zeichnungs- und Rückgabeaufträgen.
Interessenkonflikte:
Auflistung der Konflikte gemäß § 27 Abs. 1 KAGB.
Maßnahmen zur Vermeidung und Steuerung von Interessenkonflikten (§ 27 Abs. 2-4 KAGB).
Veröffentlichung der Maßnahmen auf der Website (§ 3 Abs. 2 KAVerOV).
Allgemeine Organisationspflichten der KVG:
Einhaltung der Verfahren und Regelungen gemäß § 28 Abs. 1 KAGB.
Einsatz qualifizierter Personen mit notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen.
Sicherstellung ausreichender Mitarbeiterkapazitäten.
Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte.
Einrichtung eines Beschwerdemanagements.
Bereitstellung wesentlicher Anlegerinformationen und Verkaufsprospekte auf Anfrage an Berater und Vermittler.
Risikomanagement:
Vorerwerbsprognose und -analyse über Auswirkungen des Erwerbs auf die Zusammensetzung des Investmentvermögens, Liquidität, Risiko- und Ertragsprofil mit verlässlichen und aktuellen Daten
Begriffsdefinitionen Markt-, Liquiditäts-, Kontrahenten- und Operationelles Risiko
Liquiditätsmanagement:
Verweis auf die Level-II-Verordnung für OGAW-KVGen
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Hauptaufgaben der KVG: Auflegung, Verwaltung und Vertrieb von Investmentvermögen (AIF & OGAW).
Vor 2013 durch InvG reguliert, heute durch KAGB, das auch geschlossene Fonds einschließt.
KVGen können zusätzlich Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung und Depotgeschäfte anbieten.
KVG muss unabhängig von der Verwahrstelle sein und im Interesse der Anleger handeln.
Unterschiedliche Geschäftsmodelle je nach Serviceangebot, z.B. Full-Service-KVG, Master-KVG.
Anlagevorschriften des KAGB
§§ 192 - 198 KAGB : Ist ein Vermögensgegenstand überhaupt erwerbbar?
§§ 206 - 211 KAGB : In welchem Umfang ist der Vermögensgegenstand erwerbbar?
Erwerbbarkeitsvorschriften gelten für alle Investmentvermögenstypen.
Anlagegrenzen variieren bei unters. Fondstypen.
Zulässige Vermögensgegenstände nach Fondstypus
Inländischer OGAW
Offener Publikums-AIF
Gemischte InvV
Sonstige InvV
Dach-Hedgefonds
Immobilien SoV
Infrastruktur SoV
Allgemeiner offener inländischer Spezial-AIF
Hedgefonds
Offener inländischer Spezial-AIF
Geschlossener Publikums-AIF
Geschlossener inländischer Spezial-AIF
Private Equity-Fonds
Erwerbbarkeit, bsp OGAW - Wertpapiere
WP können nach § 193 KAGB bei folgenden Voraussetzungen erfüllt werden :
Ausschluss einer Nachschusspflicht / Verlustbegrenzung
Liquidität beeinträchtigt nicht die Fähigkeit zur Rücknahme von Anteilen
verlässlicher Bewertung
Verfügbarkeit angemessener Informationen
Handelbarkeit des Wertpapiers
Erwerb des Wertpapiers im Einklang mit der Anlagestrategie des OGAW
angemessene Erfassung von Risiken durch Risikomanagement
Vertriebsrelevante Differenzierungen
Vertrieb
strukturierte Produkte
Def. strukturierte Produkte: Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten (Kombination aus Basisprodukt(en) und Derivat(en)).
Merkmale:
Derivat verändert Cash-Flows des Basisprodukts.
Chancen/Risiken des Derivats nicht eng mit denen des Basisprodukts verknüpft.
Derivat beeinflusst Risiko- und Preisprofil des Wertpapiers erheblich.
Erwerb durch OGAW: Erlaubt, wenn strukturierte Produkte auf zulässige Basisprodukte (z. B. Aktien, Anleihen) bezogen sind.
Bsp. strukturierte Produkte: Partizipationsscheine, Discountzertifikate, Aktienanleihen.
Zulässige Basisprodukte (Underlyings): Wertpapiere, Zinsen, Währungen, Volatilitäten, Geldmarktinstrumente.
Wichtig: Underlying muss selbst erwerbbar sein.
Abgrenzungsfragen
nach § 293 Abs. 1 :
direkte / indirekte Anbieten / Platzieren von Anteilen / Aktien eines Investmentvermögens
Anbieten :
Darbieten der Möglichkeit zur Zeichnung eines Anteils
Platzieren :
Abschluss des Zeichnungsvertrages
Vertriebsbegriff in Hinblick auf (semi-)professionelle Anleger :
wenn Initiative nicht von KVG ausgeht — so liegt KEIN Vertrieb vor (sog. Reverse Solicitation)
Pre-Marketing nach § 306b Abs. 3 KAGB :
reguliert & anzeigepflichtig
Vertrieb von AIF an:
Privatanleger : anzeige- & genehmigungsbedürftig
(semi-)professionelle Anleger : anzeigebedürftig
Vertrieb von EU-AIF an professionelle Anleger :
im EU / EWR - Raum grenzüberschreitend möglich
anzeigepflichtig § 331 KAGB
Wichtigsten Bausteine des AIFMD II Entwurfs
Regulatorischer Ausblick
Single Rule Book Apporoach
Maximalharmonisierung der europ. Investmentaufsicht
MiFID Top-Ups
Ergänzung um Referenzwert-Administration und Credit Servicing
Offenlegung & Reporting
Vergütung u. Kreditportfolien
Kreditfonds
erstmalig : materielle Produktregulierung
Liquiditätsmanagement
Einführung eines Tool-Katalogs
Aulagerung
Delegation Notification &
ESMA-Peer Review
Übersicht
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