Was versteht man unter Umwelt im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung?
Umwelt bezeichnet die kausalen Beziehungen eines Lebewesens
Umwelt umfasst die Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft etc.
Was sind sie Leitprinzipien des Umweltrechts?
Vorsorgeprinzip
vorrausschauendes Handeln, um Entstehen von Umweltbelastungen vorzubeugen
schonender Umgang mit Ressourcen
Umweltbelastungen sollen nicht weiter wachsen —> Gebot zum Einsatz optimaler Technologien
Verursacherprinzip
wird bestimmt, wem Umweltbeeinträchtigungen zuzurechnen sind
wer für Beseitigung bzw. Vermeidung in die Pflicht genommen wird
Verursacher trifft Unterlassungs- und Beseitigungspflichten sowie Ausgleichs- und Schadenersatzspflichten
Kooperationsprinzip
Zusammenarbeit von Staat und Gesellschaft
Nachhaltigkeitsprinzip
intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit
Ausgleich zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern
Integrationsprinzip
Umweltschutzintressen können nur durch eine übergreifende Betrachtungsweise angemessen berücksichtigt werden
Einbeziehung in Politik
einheitliche Umweltqualitäts- und Produktionsstandards
integrierte Umweltplanung
Ist die Umweltverträglichkeitsprüfung ein eigenständiges Genehmigungsverfahren?
Umweltverträglichkeitsprüfung ist umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge
Vorhaben sind vor Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen zu überprüfen
UVP ist unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren
bei UVP werden mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens ermittelt und bewertet
Bei Bewertung über Zulassung eines Vorhabens ist das Ergebnis der UVP mit einzubeziehen
Für welche Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich?
Besteht eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dauerhaft?
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