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Gewalt im s N

AB
by Alina B.

Welche Kommunikation in fällen h G

1 . 5

2 . 6 ( 4 Fragen)

3 . 8

1 Kontaktphase

  • Atmosphäre entspannen durch : Begrüßung und persönliche Vorstellung , soweit Lage dies zulässt

  • Höfliches und bestimmtes Auftreten

  • Trennen der beteiligten Personen; soweit dies unter Beachtung der

    Eigensicherung möglich ist.

  • Kinder aus dem Gefahrenbereich bringen

  • Befragung der Personen

    (wenn möglich in unterschiedlichen Räumen, so

    Einflussnahme ausgeschlossen ist )

2 Problemerkennungsphase

  • Geduldiges Zuhören

  • Streitanlass herausfinden

  • Kann die Streitursache beseitigt werden?

  • Liegen Verletzungen vor, die möglicherweise nicht sichtbar sind?

  • Sind noch andere Bewohner betroffen? (Kinder!)

  • Wie wird die Gefahrensituation vom Opfer eingeschätzt?

3 Konflikthandhabungsphase

  • Ärztliche Versorgung gewährleisten (falls Personen verletzt)

  • Vermittelndes Gespräch

    Ziel Aggressionsabbau : wenn möglich mit beiden Parteien nacheinander

  • !Ruhig und sachlich argumentieren

  • Streitende nicht voreinander bloßstellen!

  • !Keine Vorwürfe oder aufdringliche Ratschläge und Belehrungen an das

    Opfer (sekundäre Viktimisierung)

  • Deutlich machen, dass jede Gewaltanwendung rechtswidrig und strafbar

    ist und erneuten polizeilichen Einsatz zur Folge hat

  • !bei weiteren zu erwartenden Tätlichkeiten angemessene

    Zwangsmaßnahmen (Wohnungsverweis, Gewahrsam etc.) gegen den

    Verursacher ankündigen und konsequent umsetzen.

  • Ist der Täter unkooperativ oder aggressiv = Wohnungsverweis

    unumgänglich (längere Diskussionen über das warum und wieso der

    Maßnahme zu vermeiden)

  • In dem Fall unmissverständlich klarmachen , was passieren wird, wenn

    er oder sie sich nicht an die polizeilichen Anordnungen hält.

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Alina B.

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