Liquide Mittel
-> bestehen aus dem Barged, den Guthaben aus laufenden Konten bei Kreditinstituten sowie Schecks und Geldanlagen aus dem Kassenbestand
-> Aktive Rechnungsabgrenzung
Nettoposition
-> Differenz zwischen Vermögen + Schulden
-> Teil des Vermögens, der mit eigenen Mitteln (nicht mit Krediten) finanziert ist
-> Vermögen, welches der Kommune verbleibt, wenn sie das gesamte Vermögen verkauft und alle Schulden bezahlt
-> Passive Rechnungsabgrenzung
Liquide Mittel im Finanzhaushalt
Eizahlungen und Auszahlungen
Nettoposition im Finanzhaushalt
Aufwendungen und Erträge
Einzahlungen
Zufluss von Bar- und Buchgeld
Erhöhung der iquiden Mittel (des Zahlungsmittelbestands)
§60 Nr.15 KomHKVO
z.B. Steuern, Bußgeld
Auszahlungen
Abfluss von Bar- und Buchgeld
Minderung der liquiden Mittel (des Zahlungsbestandes)
§60 Nr.8 KomHKVO
z.B. Handwerker, Lohn
Aufwendungen
In Geld bewerteten Werteverzehre durch Verbrauch oder Abnutzung von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr
Minderung der Nettoposition
§60 Nr.4 KomHKVO
Erträge
Geöd bewertete Wertezuwächse für Güter und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr
Erhöhung der Nettoposition
§60 Nr.16 KomHKVO
Einzahlungen + Auszahlungen
die in dem Haushaltsjahr vorrausichtlich (tatsächlich) eingezahlt bzw. ausgezahlt werden veranschlagt
werden kassenwirksam (Kassenwirksamkeit)
Aufwendugen + Erträge
voraussichtliche Höhe in dem Haushaltsjahrr (periodengerecht) veranschlagt, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind
Periodengerechtigkeit
Zahlungsgrößen
verändern die Liquiden Mittel
Ein- und Auszahlungen; Finanzhaushalt
Ergebnisgrößen
verändern die Nettoposition
Aufwendungen + Erträge; Ergebnishaushalt
Planungsgrundatz Finanzhaushalt
Grundsatz der Kassenwirksamkeit
tatsächlicher Zahlungszeitpunkt
Planungsgrundsatz Ergebnishaushalt
Grundsatz der Periodengerechtigkeit
wirtschaftliche Verursachung
Rechtsgrundlage Finanzhaushalt
§113 I 1 NKomVG in Verbidnung mit §10 II 2 KomHKVO
Rechtsgrundlage Ergebnishaushalt
§113 I 1 NKomVG in Verbidnung mit §10 II 1 KomHKVO
Haushaltsmuster Finanzhaushalt
(Gesamt-)Finanzahaushalt Muster 7 bzw. Teilfinanzhaushalt Muster 8c
Haushaltsmuster Ergebnishaushalt
(Gesamt-)Ergebnishaushalt Muster 6 bzw. Teilergebnishaushalt Muster 8B
Planungskriterium Fianzahaushalt
tatsächerlicher Zahlungszeitpunkt (Datum des Geldeingangs) ist relevant
Plangskriterium Ergenishaushalt
wirtschaftliche Zurechenbarkeit bzw. das Ergebnis ist relevant
Planungsgrößen Finanzhaushalt
EInzahlungen -> §60 Nr. 15 KomHKVO
Auszahlungen -> §60 Nr. 8 KomHKVO
Planungsgrößen Ergebnishaushalt
Erträge -> §60 Nr. 16 KomHKVO
Aufwendungen -> §60 Nr. 4 KomHKVO
Auswirkug Finanzhaushalt
Einzahlungen -> Erhöhung der Liquiden Mittel (§60 Nr. 32 KomHKVO)
Auszahlungen -> Verringerung der Liquiden Mittel (§60 Nr. 32 KomHKVO)
Auswirkung Ergebnishaushalt
Erträge -> Mehrung der Nettoposition
Aufwendungen -> Minderung der Nettoposition
Aktionsfelder im Zahlungsbereich
laufend
investiv
finanzierend
Finanzvermögen
z.B. Forderung
Tauschgeschäft
nicht ärmer oder reicher
z.B. Grudstücke
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