Aufgaben Privatrecht
Regelung der Pflichten und Rechte von Bürgern/ juristischen Personen untereinander (auf “Augenhöhe”)
Aufgaben Öffentliches Recht
Behandelt die Rechtsverhältnisse des öffentlichen Gemeinwesens und die Rechtsbeziehungen der Bürger/ juristischen Personen zum Staat, zu den Gemeinden usw. (Über- und Unterordnungsverhältnis)
Subordinationstheorie
stellt auf das Verhältnis der Beteiligten ab
Privatrecht = Prinzip der Gleichordnung (einvernehmliche Vereinbarung)
öffentliches Recht= Prinzip der Über-/Unterordnung. Öffentliche Stellen sind berechtigt, einseitig verbindliche Regelungen zu treffen, die von dem “untergeordneten” Bürger zu befolgen sind
Arbeitsrecht
sowohl Privat als auch Öffentliches Recht
Arbeitsvertrag wird auf Grundlage des BGBs geschlossen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich einigen
aber es gibt gesetzliche Regelungen (öffentlich), die nicht umgangen werden dürfen z.B. Mutterschutzgesetz, Bundesurlaubgesetz
Last changed3 months ago