Welche Arten von Rechten gibt es?
Objektives Recht (Rechtsordnung):
-> Materielle Gesetze
-> Gewohnheitsrecht
-> Richterrechte (Präzedenzfälle)
Subjektives Recht (Recht des Einzelnen)
In echt am wichtigsten, häufigsten z.B. Rechtbauf Arbeitslohn
-> Absokute Rechte (Verbindlichkeiten gegenüber jedermann z.B. Eigentum)
Hiebrei im Normalfall wenn diese Verletzt werden Schadenersatz Anspruch.
-> Relative Rechte (Verbindlichkeiten zwischen Personen z.B. Verträge)
Gesetzes Pyramide
Rechtsordnung aufteilung
Privatrecht (“Jedermannsrecht”)
-> Bürgerliches Recht
-> Handelsrecht
-> Arbeitsrecht
Öffentliches Recht (“Sonderrecht des Staates”)
-> Verfassungsrecht
-> Verwaltungsrecht
-> Strafrecht
Gerichtsbarkeiten Bedeutung
Rechtsstaat bedeutet es muss kmmer ein Gericht geben, das über Streitigkeiten entscheidet
Allgemeine Gerichtsbarkeiten:
Privat
-> Ordentlicher Rechtsweg (Zivil und Strafprozesse)
Öffentlich
-> Verwaltungsrechtsweg
Besondere Gerichtsbarkeiten:
-> Arbeitsrechtsweg (Arbeitsrechtsprozesse)
-> Sozialrechtsweg (Rente, ALG)
-> Finanzrechtsweg (Steuerstreitigkeiten)
3 Säulen der EU
Europäische Gemeinschaften
Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik
Zusammenarbeit der Justiz und Polizei
Wichtige Organe der EU
Komission, Europäisches Parlament, Rat
!! Europarat & Europäischer Rat ist was anderes
Aufbau einer Rechtsnorm (eines Paragraphen)
Teilt sich auf in Rechtsfolge (Verb/Adverb im Hauptsatz) und Tatbestand = Voraussetzung(en) für die Anwendbarkeit
Aufbau des BGB, der sog. “5. Bücher”
Allgemeiner Teil
Schuldrechte
Sachenrechte
Familienrecht
Erbrecht
Vertragsfreiheit
In Deutschland gilt die sog. Vertragsfreiheit.
D.h. alle Verträge sind erlaubt, unabhängig von der Form.
Im Rahmen der Guten Sitten und der gesetzlichen Verbote.
-> Abschlussfreiheit
Ob
Mit wem
Wann
-> Formfreiheit
Generell
Gesetz
Vertrag
-> Inhaltsfreiheit
§134BGB gesetzes Verstoß
§138BGB Sittenwidrig
AGB
Rechtssubjekte
-> Natürliche Personen
-> Juristische Personen
Juristische Personen des Privatrechts
GmbH
AG
Verein
Stiftungen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaft
Anstalt
Rechts-, Delikts- und Geschäftstätigkeit der Person §1, 104 BGB
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Nat Person ab Geburt bis Tod (Hirntod)
jur. Person ab Eintragung ins Register (Handel, Verein, Stiftung)
Ab Zeugung Erbfähig und jur ab Notarieller Beurkundung Steuerpflichtig.
Deliktsfähigkeit (privates Recht)
Fähigkeit durch unerlaubtes Handeln Pflichten zu erwerben. “Wann jmd Schadenersatz von mir fordern kann”
§828 Deliktunfähig bis 7, beschränkt bis 18.
Voll ab 18 Jahren (Strafmündig ab 14)
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit durch Rechtsgeschäfte Rechte und Pflichten zu erwerben
Geschäftsunfähig bei geistiger Einschränkung dauerhaft oder vorübergehend & vor 7
Beschränkt (falls Vorteil oder wenn mit Nachteil, schwebend unwirksam, bei Zustimmung des gesetzl. Vertreters) ab 7 bis 18
Voll ab 18
Erwerb heist nicht direkt das es was kostet❗️
Klammerprinzip im BGB
Das was unabhängig vom jeweiligen Schuldverhältnis gelten soll ist im allgemeinen Teil des BGB vorangestellt.
“Quasi grundlegende Regeln die vor die Klammer gezogen worden sind”.
Dabei steht die Klammer für die nachfolgenden speziellen Regelungen z.B. die Regelungen zum Kaufvertrag.
Was ist “Invitatio ad offerendum”
Nach den privatrechtlichen Grundsätzen kommt ein Vertrag durch Antrag und
Annahme zustande (§ 145 ff. BGB). So stellt ein verbindliches Angebot durch
den Verkäufer in der Regel einen Antrag dar, den der Käufer beispielsweise
durch eine Bestellung annehmen kann. Bei bestimmten Handlungen des Alltags
ist es jedoch fraglich, ob ein Verkäufer durch diese bereits im Sinne des § 145
BGB gebunden sein will. So kann nach allgemeiner Verkehrsauffassung davon
ausgegangen werden, dass sich ein Verkäufer durch eine Schaufensterauslage,
durch eine Regalauslage, durch einen Prospekt, durch einen Katalog oder durch
ein Angebot auf der Homepage noch nicht binden möchte.
Zur Abgrenzung der oben beschriebenen Handlungen von verbindlichen An-
geboten hat sich in der Literatur der Begriff Invitatio ad offerendum durchge-
setzt. Dabei handelt es sich um die Aufforderung (Einladung) zur Abgabe eines
Angebotes. Hierzu zählen die oben beschriebenen Handlungen, bei denen sich
der Verkäufer den endgültigen Vertragsabschluss noch vorbehalten möchte.
Stellvertreter vs Bote erklären
Der Stellvertreter handelt in fremdem Namen für fremde Rechnung durch Ab-
gabe einer eigenen Willenserklärung.
Der Bote handelt in fremdem Namen für
fremde Rechnung durch Übermittlung einer fremden Willenserklärung.
Die Stellvertretung ist im BGB in den §§ 164 ff. geregelt.
Eine beschränkt geschäftsfähige Person kann gem. § 165 BGB Stellvertreter
sein. Ein Bote würde sagen: „Mein Auftraggeber lässt Ihnen sagen, dass er den
PKW kaufen möchte.“ Ein Stellvertreter würde hingegen sagen: „Ich kaufe den
PKW im Namen meines Auftraggebers.“
Abstraktes- vs Kausales-Geschäft
Das Kausale Geschäft stellt den Rechtsgrund der Vermögensverschiebung dar
(schuldrechtlich).
Im Rahmen des kausalen Geschäfts gehen die Parteien eine
schuldrechtliche Verpflichtung ein. Das Kausale Geschäft ist Rechtsgrund für
das Abstrakte Geschäft.
Das Abstrakte Geschäft ist die Erfüllung der Verpflichtung aus einem Kausalen Geschäft (Erfüllungsgeschäft/sachenrechtlich).
In einem Kaufvertrag besteht das Kausale Geschäft darin, dass sich die Vertragsparteien zum Leistungsaustausch verpflichten (Kaufsache gegen Kaufpreis).
Das Abstrakte Geschäft gründet auf dem Kausalen Geschäft und besteht in der Übereignung (Eigentumsverschaffung) an der Kaufsache/am Geldbetrag des Kaufpreises.
Das Abstrakte und das Kausale Geschäft sind die Grundlage für das juristische
Abstraktionsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass zwischen Abstraktem und
Kausalem Geschäft zu unterscheiden ist und das Abstrakte Rechtsgeschäft gültig
ist, auch wenn das Kausale Rechtsgeschäft Mängel aufweist (Trennungsprinzip).
Beide Geschäfte sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig.Das
Willenserklärung Bestandteile
Willensbildung (subjektiv):
-> Handlungswillen (etwas tun) -> Wenn fehlt = keine WE
-> Erklärungsbewusstsein -> Wenn fehlt, durfte Erklärung als WE aufgefasst werden?
-> Ja = Anfechtbarkeit, Nein = keine WE
-> Geschäftswille (nicht zwingend notwednig) -> Wenn fehlt = Anfechtbarkeit
Willensäußerung (objektiv):
-> Ausdrückliche Äußerung (sprechen, mail…)
-> Schlüssige Äußerung (z.B. in Bus einsteigen)
-> Kein Schweigen (Nichts tun ist nie eine Willenserklärung)
!!! Außer Kaufm. Bestätigungsschreiben (das ausversehen einen Fehler enthält)
Auslegung von Willenserklärungen (WE)
Nicht empfangsbedürftig (nur Testament):
-> Erforschung des wahren Willens (§133)
-> Abgabe notwendig, Zugang nicht erforderlich, gilt direkt
Empfangsbedürftig (Normalfall, Verträge):
-> Ergänzung um §157 sog. Empfängerhorizont (wie hätte es ein “Durchschnittsempfänger” verstanden)
-> Abgabe notwendig, Zugang auch und gilt ab dem Zeitpunkt wo es Zugegangen ist.
Widerruf nur vor oder mit dem Zugang der WE möglich.
Ausnahme:
“falsa demonstration non nocet”:
-> Beide sagen sie wollen Kaffee Verkaufen/kaufen aber meinen eigentllich Schokolade und handeln Schokolade, was beide wollten.
Einigungsmangel “Dissens”
Offenere Dissens = Keine Einigung
Versteckter Dissens = Wesentlicher Vertragsbestandteil?
Ja = Keine Einigung, Nein = Einigung wenn der Vertrag auch ohne Regelung abgeschlossen worden wäre.
Wann WE Anfechtbar bzw nichtig?
Bewusstes Abweichen:
-> Geheimer Vorbehalt §116
-> Scheingeschäft §117
-> Scherzgeschäft §118
Unbewusstes Abweichen:
-> Inhaltsirrtum §119 (Identitätsirrtum z.B. Vertragspartner/Gegenstand z.B. man denkt ein Duzent ist 6)
-> Erklärungsirrtum §119 (Versprechen, Verschreiben, Vergreifen)
-> Eigenschaftsirrtum §119 (Wertbildende Eigenschaft von Vertragspartner/Gegenstand
-> Arglistige Täuschung/Drohung (Betrug oder Nötigung)
Unwirksamkeit (Anfechtbarkeit) einer WE und die Folgen
Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind rückwirkend unwirksam d.h. alles wird so rückabgewickelt als wäre nie etwas passiert/nie ein Geschäft geschlossen worden.
Arten von Rechtsgeschäften
Einseitige und Zweiseitige Rechtsgeschäfte
Einseitig:
-> Besteht aus einer WE z.B. Kündigung
Zweiseitig:
-> Unterschieden zw. Zweiseitige Verträge und Gegenseitige Verträge
-> Zweiseitge Verträge: 2 WE z.B. zinsloses Darlehen
-> Gegenseitige Verträge: 2 WE z.B. Kaufvertrag
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