1) Kann ein unbeweglicher Gegenstand ein gefährliches Werkzeug darstellen?
2) Welches sind die Anforderungen für eine mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene Körperverletzung?
Erfordernisse für eine gemeinschaftliche Tatbegehung nach der h.M. sind demnach (kumulativ):
– mindestens zwei Personen,
– am Tatort anwesend,
– gemeinschaftliche, d.h. aufgrund eines übereinstimmenden Willensentschlusses einverständliche und unmittelbare Beteiligung an der Ausführung.
3) Welche Anforderungen werden an die lebensgefährdende Behandlung geknüpft?
Es ist auf die Gefährlichkeit der Handlungsweise abzustellen. Es genügt, wenn die Art der Behandlung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls generell dazu geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden. Bedingung hierfür ist allerdings die Gefahr einer erheblichen Körperverletzung. Damit wird auf der einen Seite mehr verlangt als eine abstrakte Lebensgefährdung, auf der anderen Seite aber weniger als eine konkrete Gefahr für das Leben.
Last changed3 months ago