Was sind Träger der öffentlichen Verwaltung?
juristische Personen des öffentlichen Rechts
beliehende Unternehmer
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Rechtsträger
besitzen auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichen Gebiet Rechtsfähigkeit -> können am privten Rechtsverkehr teilnehmen und Rechtsgeschäfte tätigen; parteifähig; deliktfähig
handeln durch ihre Organe (Einzelpersonen oder Behörden)
rechtlich sind sie den natürlichen Personen gleichgestellt
werden unterteilt in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts
mitgliedschaftlich organisierte Verwaltungseinheiten
i.d.R. rechtsfähig
erfüllen Aufgaben der öffentlich Verwaltung
unter folgenden Arten wird unterschieden:
Gebietskörperschaften
Mitgliedschaft ergibt sich kraft Gesetzes aus dem Wohnsitz/ Sitz der juristischen Person
Personalkörperschaften
Migliedschaft durch Zugehörigkeit einer bestimmten Berufsgruppe oder andere auf Person bezogene Merkmale
Realkörperschaften
Mitgliedschaft auf Eigentum an einer Liegenschaft/ wirtschaftlichen Besitz eines Betriebes
Verbandskörperschaften
Mitglieder juristische Personen, die sich zum Erreichen eines öffentlichen Zweckes zusammengeschlossen haben
Anstalten des öffentlichen Rechts
rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtungen -> aufgrund eines Gesetzes errichtet und nehmen bestimmte Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen (unter Aufsicht des Staates)
haben keine Mitglieder, sondern Benutzer
insbesndere im kommunalen Bereich weit verbreitet
unterstehen als organisatorische Einheite einem anderen Verwaltungsträger
Stiftungen des öffentlichen Rechts
rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungseinheiten - durch Gesetz gegründet
mit einem Kapital- oder Sachbestand bestimmte Aufgaben erfüllen
keine Mitglieder, sondern Nutznießer
Beliehene
natürliche oder juristische Personen des Privatrechts
durch Gesetz bestimmte hoheitliche Verwaltungsaufgaben zur selbstständigen Erledigung unter Aufsicht des Staates übertragen wurden
Zweck: öffentliche Verwaltung durch die Nutzung privater Sachkenntnis und Erfahrung zu entlassen
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