Widerspruchsfreie Regelungen
Anwendungsvorrang bestimmt, dass die rangniedrigsge Vorschrift heranzuziehen
Inhaltlich widersprechende Regelungen
muss geklärt werden, welche Rechtsnorm vorrangig ist
Geltungsvorrang
Kollisionsregelungen
Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG) -> unerheblich, um welche Art der Rechtsquellen es sich handelt
Die ranghöhere Norm derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts geht der rangniedrigeren Norm vor -> widersprechende rangniedrigere Norm ist nichtig
Bei widersprechenden Normen gleicher Rangstufe verdrängt die später erlassene Norm die ältere Vorschrift
Die spezielle Norm verdrängt das allgemeine Gesetz (Spezialitätengrundsatz)
Das EU-Recht genießt Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht (Art. 23 GG) -> Wenn deutsches Recht unvereinbar mit dem Unionsrecht ist, kommt es im Einzelfall nicht zur Anwendung -> Kollision begründet aber keine Nichtigkeit des nationalen Rechts
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