Interessentheorie
stellt auf die durch Rechtssatz vermittelten Interessen ab
Normen, die dem öffentlichen Interesse dienen
-> Öffentliches Recht
Normen, die dem Individualinteressen dienen
-> Privatrecht
Subordinationstheorie
stellt auf die Rechtsnatur der Rechtsbeziehungen der Beteiligten ab
Verhältnis der Über- und Unterordnung
Verhältnis der Gleichordnung
Modifizierte Subjektstheorie
stellt auf das Zuordnungssubjekt des Rechtssatzes ab
Normen, die ausschließlich Träger der öffentlichen Gewalt berechtigen oder verpflichten
Normen, die Jedermann berechtigen
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