Klären Sie den Begriff Bauleitplanung. Was regelt der FNP, was der B-Plan?
FNP = vorbereitender Bauleitplan
stellt grundsätzliche Flächenverwendung dar und differenziert Bauflächen grob nach Arten
B-Plan = verbindlichen Bauleitplan
regelt die Bebaubarkeit jedes einzelnen Grundstücks in seinem Gültigkeitsbereich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
Wie definiert das BauGB den Begriff Erschließungsanlagen?
Welche Maßstäbe sehen die gesetzlichen Regelungen für die Umlegung des Erschließungsaufwands auf die anliegenden Grundstücke vor? Wo ist das geregelt?
Welcher Mindestanteil ist in der Regel von den Gemeinden zu tragen?
Wann werden Erschließungsverträge abgeschlossen?
Erschließungsanlagen = Anlagen zur Verkehrserschließung
Aufwand kann außer üblichen Anteil von 10 % der Gemeinden auf die Anrainer nach GFZ, Grundstücksfläche oder Straßenfrontlänge GS umgelegt werden
Regelungen im Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 BauGB) oder als Inhalte von Erschließungsverträgen
Erschließung kann auf Dritte übertragen, die auch 10%-Anteil der Gemeinde übernehmen
Hätte ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück in einem
a) mit WR bezeichnetem Gebiet des FNP liegt, eine Chance, einen Bauantrag für ein Fitnesscenter
b) mit WS bezeichneten Gebiet liegt, eine Chance, einen Bauantrag für eine Tankstelle
c) mit MI bezeichneten Gebiet liegt, eine Chance, einen Bauantrag für ein Hotel
d) mit GE bezeichneten Gebiet liegt, eine Chance, einen Bauantrag für ein Wohnhaus genehmigt zu bekommen?
a) im Allgemeinen nein, da es kaum den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen dürfte
b) ja, in Ausnahmefällen
c) ja
d) im Allgemeinen nein, außer für „Betriebswohnungen“
Für ein Grundstück mit 10 m Straßenfront und 30 m Tiefe sind im B-Plan folgende Bedingungen ausgewiesen (geschlossene Bauweise):
GRZ = 0,6; GFZ = 2,5; Baulinie 5 m hinter vorderer Grundstücksgrenze, Baugrenze 15 m hinter der vorderen Grundstücksgrenze. Die Baulinie ist unbedingt einzuhalten. Die Baugrenze darf nicht überschritten werden.
Welche Geschosszahl ist zulässig? Welche GRZ ist tatsächlich realisierbar?
7 bis 8 Geschosse
100 / 300 = 0,33 GRZ = 0,33
Ein Grundstück von 950 m² Größe ist mit einem dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Mansarddach (Mansarddach = Vollgeschoss), Grundriss 12 m × 8 m bebaut. Die mögliche GFZ laut Bebauungsplan ist 2,4.
Welche Bebauungsreserven wären theoretisch vorhanden?
Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, um sie nutzbar zu machen?
Ist-Geschossfläche
12 m × 8 m × 4 Geschosse = 384 m² (inkl. Mansarde)
mögliche Geschossfläche gem. B-Plan
950 m² × 2,4 = 2.280 m² (Grundstück x GFZ)
Theoretische Reserve
2.280 m² – 384 m² = 1.896 m²
Notwendige Voraussetzungen zur Nutzung sind:
Zulässigkeit durch Baulinien/Baugrenzen
Einhaltung der Abstandsflächen
Einhaltung der Geschosszahl
Für ein Gewerbegebiet ist eine BMZ = 8 vorgegeben. Wie groß könnte maximal eine Hallenfläche auf einem Grundstück von 1.000 m2 sein, wenn die Höhe (Oberfläche Hallenfußboden bis Oberfläche Flachdach) 7,50 m beträgt?
zulässiger umbauter Raum: 1.000 m² × 8 m = 8.000 m³
zulässige Hallenfläche bei 7,50 m Höhe: 8.000 m³ / 7,50 m = 1.067 m².
theoretisch volle Überbauung des Grundstücks möglich
Für ein Areal in einem Stadtgebiet liegt kein Bebauungsplan vor und es besteht auch kein Aufstellungsbeschluss. An welche Kriterien muss sich ein Bauherr bei der Einreichung eines Bauantrags halten?
Prüfkriterien sind nach § 34 BauGB (innerhaln der im Zusammenhang bebauter Ortsteile)
insbesondere Umgebungsbebauung
Ein Gewerbebetrieb, dessen Standort außerhalb der Stadtgrenze in einem Gebiet liegt, das nicht für eine Bebauung irgendwelcher Art im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, plant eine Erweiterung durch einen Hallenanbau.
Besteht eine Chance für die Realisierung der Pläne?
Einzelfallbetrachtung notwendig, da Bauvorhaben im Außenbereich § 35 BauGB
insbesondere öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen
ausreichende Erschließung muss gesichert sein
Erweiterung wäre im Rahmen des Bestandsschutzes vorstellbar
Ein Grundstück in einem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areal mit offener Bauweise soll mit einem Mehrfamilienhaus (Traufhöhe 12 m, Mansarddach 3,50 m hoch, Dachneigung über 70 %) bebaut werden. Wie groß muss laut Musterbauordnung die Tiefe der Abstandsfläche zum Nachbarhaus mindestens sein?
Darf in der Abstandsfläche eine Garage vorgesehen werden? Handelt es sich bei dem Objekt um ein Gebäude geringer oder mittlerer Höhe?
Tiefe der Abstandsfläche = (12 m + 3,5 m) × 0,4 = 6,20 m
Garagen zulässig
Gebäude mittlerer Höhe
Welchen Charakter haben Baulasten?
Kann ein Grundstückseigentümer, dessen Nachbar sich laut Baulastenverzeichnis verpflichtet hat, Stellplätze für das Nachbargrundstück mit bereitzustellen, die Nutzung der Stellplätze aufgrund der Baulast verlangen?
Baulasten werden stets freiwillig übernommen und beinhalten ein Tun, Dulden oder Unterlassen
dienen dem Zweck, Baugenehmigungen auch dann zu ermöglichen, wenn dieses ohne die Übernahme der Baulast nicht möglich wäre (Sicherung des öffentlichen Baurechts)
einklagbares Nutzungsrecht besteht nicht
Stellen Sie die Voraussetzungen für die Entwicklung von Agrarland zu Bauland dar.
Fläche ist in einem vorbereitenden Bauleitplan (FNP) als Baufläche dargestellt
Fläche liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder in einem Bebauungsplangebiet
Erschließung ist gesichert
auf FNP kann verzichtet werden, wenn im B-Plan die städtebauliche Entwicklung gesichert ist
Stufenentwicklung von landwirtschaftlicher Fläche -> Bauerwartungsland -> Rohbauland -> baureifes Land
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