Charakterisieren Sie das Erbbaurecht. Wo ist das Erbbaurecht geregelt?
gestattet dem Erbbauberechtigten, auf dem Grundstück des Erbbaurechtsausgebers ein Bauwerk zu errichten und zu bewirtschaften
veräußerbares und vererbliches dingliches Recht, für das ein Erbbaugrundbuch angelegt wird
geregelt im Erbbaurechtgesetz (ErbbauRG)
Begründen Sie, warum für die Bewertung eines Erbbaugrundstücks der Erbbaurechtsvertrag vorliegen muss.
Grundbuch gibt keine umfassende Auskunft über die vertraglichen Vereinbarungen
meisten Regelungen im Erbbaurechtsvertrag vereinbart
Welche Konsequenz hat das Erbbaurecht als Grundstücksbelastung?
Wie beeinflusst es den Grundstückswert?
entzieht dem Grundstückseigentümer die Nutzungsrechte umfassend und für einen langen Zeitraum
reduziert den Grundstückswert im Extremfall nahezu auf Null
Charakterisieren Sie die Konsequenzen bei Eintritt des Heimfalls.
Wann kann der Heimfall eintreten?
Heimfallgründe können grundsätzlich frei vereinbart werden (müssen aber mit dem Erbbaurecht zusammenhängen)
i.d.R. bei vertragswidrigem Gebrauch, Erbbauzinsrückständen von mehr als zwei Jahren, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erbbauberechtigten sowie bei Anordnung der Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Erbbaurechts
Anspruch auf Heimfall muss geltend gemacht werden (sonst Verjährung)
Eigentümer hat schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Erbbaurechts (muss durchgesetzt werden)
u.U. Vergütung an den Erbbauberechtigten (2/3-Regelung)
Grundpfandrechte bleiben bestehen
Bestand des Erbbaurechts wird Heimfall nicht berührt
Charakterisieren Sie die Beendigung bei Zeitablauf.
Was ist der Hauptunterschied zum Heimfall?
Beendigung nach Zeitablauf tritt planmäßig ein
Erbbaurecht erlischt,
Grundpfandrechte erlöschen
Heimfall = Besonderheit
Erbbaurecht geht (evtl. gegen Vergütung) auf den Grundeigentümer über
Grundpandrechte bleiben sie bestehen
Last changed20 days ago