Wie lässt sich der Begriff Kostenmiete definieren?
Die Kostenmiete deckt gerade die laufenden Aufwendungen des Mietobjekts.
Begründen Sie, in welchem Segment des Immobilienmarktes der Begriff eine gesetzlich relevante Bedeutung hat und welche rechtlichen Normen bei der Ermittlung der Kostenmiete zu beachten sind.
Bei der Vermietung von Sozialwohnungen darf nur die Kostenmiete verlangt werden. Dabei sind die Vorschriften des WoBindG, der NMV sowie der II. BV zu beachten.
Erläutern Sie die Bestandteile der laufenden Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Kostenmiete berücksichtigt werden. Wo findet man die Limite, die dabei zu beachten sind?
Kapitalkosten (Eigenkapital- + Fremdkapitalkosten) + Bewirtschaftungskosten
(Abschreibungen, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten,
Mietausfallwagnis, Betriebskosten). Dabei sind die jeweils aktualisierten
Obergrenzen der II. BV zu beachten.
Wie kommt man von der ermittelten Kostenmiete, die ja eine Durchschnittsmiete darstellt, zur Einzelmiete?
Aus der Kostenmiete werden Einzelmieten durch Zu- bzw. Abschläge
abgeleitet z. B. für Lage, Größe, Ausstattung der Wohnungen. Darüber hinaus
können Zuschläge für Stellplätze, Untervermietung, Nutzung für gewerbliche
Zwecke gemacht werden.
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