Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und ihre Anwendungshinweise
finden in der Praxis der (Verkehrswert-)Marktwertermittlung
breite Anwendung. Prinzipiell weisen diese Normen einen spezifischen
Charakter und Anwendungsvoraussetzungen auf. Erläutern Sie diese.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) findet prinzipiell
Anwendung für die Marktwertermittlung nach dem Städtebaurecht
(BauGB). Für diesen Anwendungsbereich ist sie verbindlich. In der Praxis
der Marktwertermittlung durch freie Sachverständige wird die Immo-
WertV ebenfalls erfolgreich herangezogen bzw. wird sich an der Immo-
WertV orientiert. Auch in der Finanzwirtschaft erfolgt die Marktwertermittlung
in Anlehnung an die ImmoWertV.
In welcher Rechtsnorm ist der Begriff „Verkehrswert“ bzw. „Marktwert“
definiert?
Welche Komponenten charakterisieren in richtiger Weise den (Verkehrswert-) Marktwertbegriff?
Er wird durch den Preis bestimmt,
….
zu erzielen wäre.
Wie stehen Beleihungswert und Marktwert normalerweise zueinander?
Welche Sachverständigen müssen die Vorschriften des BauGB und der
ImmoWertV zwingend im Rahmen der (Verkehrs-)Marktwertermittlung
anwenden?
Welche Wertermittlungsverfahren sind in Deutschland durch die Immo-
WertV normiert?
In welchen Fällen kommt das Vergleichswertverfahren vorwiegend zum Einsatz?
Wann kommt das Sachwertverfahren vorwiegend zum Einsatz?
In welchen Fällen wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Die International Valuation Standards sind in folgenden Fällen zwingend anzuwenden:
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