Für ein Erbbaurecht soll der Marktwert ermittelt werden.
Folgende Ausgangsdaten stehen zur Verfügung:
unbelasteter Bodenwert 240.000 €, LSZ 5 %, tatsächlicher Erbbauzins 5.200 €/Jahr, Restlaufzeit Erbbaurecht 30 Jahre, Restnutzungsdauer Gebäude 45 Jahre, Entschädigung bei Erbbaurechtsende 300.000 €, Marktanpassung –, Rohertrag des Grundstücks 44.000 € (exklusiv BK)/Jahr, Bewirtschaftungskosten 22 % vom Rohertrag, Abschlag wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen 40.000 €
Es soll der Wert für eine Abstandsflächenbaulast ermittelt werden. Der
Eigentümer eines Grundstücks A beabsichtigt, sein Gebäude an die Grundstücksgrenze
zu Grundstück B zu errichten. Dadurch wird der Mindestabstand
zum Nachbargrundstück überschritten. Der Eigentümer von Grundstück
B könnte dann nur noch mit einem doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze
sein Gebäude errichten. B übernimmt in diesem Beispiel die
Abstandsflächenlast zugunsten von Grundstückseigentümer A. Die Grundstücke
sind jeweils 30 m breit und 40 m tief. Das normale Baufenster beträgt
18 m in der Breite und 20 m in der Tiefe. Der notwendige Abstand beträgt
6 m.
Der Bodenwert bei der zulässigen GFZ von 0,3 beträgt 300 €/m2. Der Bodenwert
bei (durch die Nutzung der Abstandsfläche) erhöhten tatsächlichen
GFZ beträgt 330 €/m2.
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