Recht, das die Rechtsbeziehungen der Staaten untereinander regelt.
=> Beziehungen zwischen Staaten
=> zwischenstaatliche Beziehungen (internationale Organisationen)
Gegenstand: Völkerrecht umfasst die Regeln (=Rechtsquellen), die von Staaten und internationalen Organisationen (=Rechtssubjekte) aufgestellt werden, um zwischenstaatliche Sachverhalte rechtlich zu gestalten.
Recht über Krieg und Frieden (ius ad bellum)
Regeln über die Kriegsführung (ius in bello)
=> verbindlich für alle Staaten, die sie ratifiziert haben
=> verbindlich für alle Staaten, die nicht ausdrücklich gegen die Entstehung protestiert haben
Überzeugung von der Rechtmäßigkeit
Koordination staatlichen Handelns
Kooperation von Staaten
Schutz von Gemeinschaftsgütern
Schutz des Individuums
Last changed10 days ago