Recht, das die Rechtsbeziehungen der Staaten untereinander regelt.
=> Beziehungen zwischen Staaten
=> zwischenstaatliche Beziehungen (internationale Organisationen)
Gegenstand: Völkerrecht umfasst die Regeln (=Rechtsquellen), die von Staaten und internationalen Organisationen (=Rechtssubjekte) aufgestellt werden, um zwischenstaatliche Sachverhalte rechtlich zu gestalten.
Recht über Krieg und Frieden (ius ad bellum)
Regeln über die Kriegsführung (ius in bello)
=> verbindlich für alle Staaten, die sie ratifiziert haben
= Überzeugung von der Rechtmäßigkeit
=> verbindlich für alle Staaten, die nicht ausdrücklich gegen die Entstehung protestiert haben
Koordination staatlichen Handelns
Kooperation von Staaten
Schutz von Gemeinschaftsgütern
Schutz des Individuums
Formale Einstimmigkeit
Konsens
= ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten
= kein ausdrücklicher Widerspruch
= Rechtsgrundsätze, die der Mehrheit der Rechtsordnungen zu eigen sind
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