Was ist Schallimmissionsschutz?
Gebietsschützender Schallschutz mit dem Ziel anhand von Richt- und Grenzwerten für die zu schützenden Gebiete sicherzustellen, dass der Mensch/ Tiere vor Lärm geschützt sind (trotz nebeneinander Wohnen, Arbeiten und Verkehr)
Was für Schallquellen gibt es?
Punktschallquellen z.B. ideale Lautsprecher
Ausbreitung in Form einer Kugel (bzw. Halbkugel auf reflektierendem Boden) mit 3 dB je Abstandsverdoppelung: 10 m = 70 dB; 20 m = 67 dB; 40 m = 64 dB
Linienschallquelle z.B. Straßen, Bahnen, Flugzeuge
Ausbreitung in Form eines Zylinders (bzw. Halbzylinder wenn sie sich auf einem reflektierenden Boden befindet) mit 6 dB je Abstandsverdoppelung: 10 m = 70 dB ; 20 m = 64 dB ; 40 m = 58 dB
Flächenschallquellen z.B. Parkplatz -> sehr komplex; idealisiert als eine Vielzahl an Punktschallquellen -> Berechnung nur mit Software!
Wichtig: Reduzierte Hüllflächen
Schallquelle auf dem Boden: +3dB (Halbe Hüllfläche, gleiche Schallleistung) (Schallpegel)
Schallquelle auf dem Boden vor Hauswand: +6dB (viertel Hüllfläche, gleiche Schallleistung) (Schallpegel)
Beurteilungspegel (Maßgebliche Größe zur objektiven Beurteilung der Lärmbelastung)
Ist ein Orientierungswert und wird häufig als Immissionsricht - bzw. Immisionsgrenzwert verwendet (dB (A))
berücksichtigt:
Beurteilungszeitraum
Zeitraum des Lärmereignisses
Wirkpegel, Geräuschpegel = (Mittelungspegel (Schallpegel, der der über einen Zeitraum gemittelter Schallenergie entspricht))
Impulszuschlag (dyn. Verteilung wird betr.)
Zuschlag für Tonhaltigkeit
Zuschlag für Ruhezeiten
Welches ist das wichtigste Gesetz?
Beim Schallimmissionsschutz: BImSchG:
nur grundsätzliche und allgemeine Maßnahmen
technischen Einzelheiten in BImSchV (Verordnung)
Zweck: Mensch aber auch Tiere, Pflanzen, Böden etc. vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (darunter auch Schall/ Lärm) -> schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sollen verhindert werden; Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden
Welche Lärmarten werden beim Schallimmisionsschutz getrennt voneinandern betrachtet?
Gewerbe
Verkehrslärm -> 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung -> gilt für den Bau oder die Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen
Sportanlagenlärm -> 18. BImSchV-Sportanlagenschutzlärmverordnung -> gilt für Sportanlagen und die An- und Abfahrt dort hin. Es gibt aber auch einen Zusatz zum Bestandsschutz für bestehende Sportanlagen
Lärm von Gewerbe und Industrieanlagen -> TA - Lärm (Technische Anleitung) -> konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen des BImSchG und gibt detaillierte Regelungen vor
Was ist in der städtebaullichen Planung zu berücksichtigen (DIN?)
Die DIN 18005 “Schallschutz im Städtebau”
Ziel: ungestörtes Nebeneinander zwischen Wohnen, Arbeiten und Verkehr
Inhalt: Gibt Orientierungswerte zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung
Ist in den meisten Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt -> verbindlich zu beachten für die Aufstellung neuer Bebauungspläne
Für den Verkehrslärm in der Nacht sind die Orientierungswerte 5 dB(A) höher
TA- Lärm (Immissionsrichtwert)
Unterscheidet zwischen genehmigungsbedürftigen (Vorsorgegedanke-> dürfen heute aber auch in Zukunft nicht mehr Lärm ausstoßen) - und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (kein Vorsorgegedanke: lauter in Zukunft z.B. Straße (Abnutzung))
6 dB Zuschlag auf den Wirkpegel während Ruhezeiten
Verkehrsgeräusche die der Anlage zuzuordnen sind werden ebenfalls berücksichtigt
Verkehrslärmschutzverordnung
gibt Immisionsgrenzwerte -> müssen eingehalten werden!
Gewerbegebiet 69/59 dB (A) Tag/Nacht
allg. Wohngebiet 59/49 dB (A) Tag/Nacht
Sportanlagenlärmschutzverordnung
Unterschiedliche Immissionsrichtwerte für Tag, Nacht & innerhalb/außerhalb der Ruhezeiten für jeweilige Gebiete
Sowohl Richtwerte für Beurteilungspegel als auch Maximalpegel und Pegel für seltene Ereignisse an <= 18 Kalendertagen/ Jahr
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