An welche Entscheidungsform lehnt sich der Widerspruchsbescheid an, wenn er in der "Beschlussform" ergeht?
An den verwaltungsgerichtlichen Beschluss.
Was ist im Rubrum eines Widerspruchsbescheides bei dem Adressaten zu vermerken?
Die Zustellungsart.
Welche Zustellungsart wird üblicherweise gewählt, wenn - an den Widerspruchsführer selbst zugestellt wird - an den Bevollmächtigten des Widerspruchsführers zugestellt wird?
- Bei Zustellung an den Widerspruchsführer selbst: "PZU" (Postzustellungsurkunde)
- Bei Zustellung an den Bevollmächtigten des Widerspruchsführers: "gegen EB" (gegen Empfangsbekenntnis)
Aus welchen Elementen setzt sich der Tenor eines Widerspruchsbescheides zusammen?
I. Ggf. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, §§ 70 II, 60 VwGO
II. Hauptsache
III. Kosten
IV. Ggf. Hinzuziehung eine Bevollmächtigten
V. Ggf. sonstige Entscheidungen
Worum geht es in den "Gründen I" eines Widerspruchsbescheides?
In den Gründen I wird der Sachverhalt geschildert.
Welche Elemente enthalten die "Gründe I" eines Widerspruchsbescheides?
I. Einleitungssatz
II. Unstreitiger Sachverhalt
III. Ablauf des Ausgangsverfahrens
IV. Ausgangsbescheid
V. Erhebung des Widerspruchs
VI. Bisheriger Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Worum geht es in den "Gründen II" eines Widerspruchsbescheides?
In den Gründen II erfolgt die rechtliche Würdigung des Sachverhalts.
Welche Punkte sind in den "Gründen II" eines Widerspruchsbescheides abzuhandeln?
I. Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde
II. Zulässigkeit des Widerspruchs (sofern problematisch)
III. Begründetheit des Widerspruchs
IV. Nebenentscheidungen
Inwiefern unterscheidet sich der Prüfungsumfang in der Begründetheit eines Widerspruchs von dem Prüfungsumfang im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Klage?
- Die Widerspruchsbehörde kann - anders als das Verwaltungsgericht - auch Ermessensfehler korrigieren.
- Die Widerspruchsbehörde kann - anders als das Verwaltungsgericht - dem Widerspruchs auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit stattgeben.
Wie lautet die Rechtsmittelbelehrung beim Widerspruchsbescheid?
"Klage vor dem Verwaltungsgericht (…) innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides, §§ 74, 81 VwGO."
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