Buffl

Stabi

HG
by Hanna G.

Schildern Sie die Ausgangsbedingungen

zur Gründung der Bundesrepublik

Deutschland.

Mai 1945 – Durch die Unterzeichnung der bedingungslosen

Kapitulation aller deutschen Streitkräfte endet der

Zweite Weltkrieg in Europa („Stunde Null“).

  • Juni 1945 – Die Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich übernehmen die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Das Land wird in vier Besatzungszone und Berlin in vier Sektoren aufgeteilt.

  • 1947 - Vereinigung der GB- und der USA- Zone zur Bi-

Zone. Frankreich schloss sich der gemeinsamen Politik

für Westdeutschland an.

  • Juni 1948 – Die Westmächte schaffen in den westlichen

Besatzungszonen die wertlos gewordene Reichsmark ab

und schaffen die Deutsche Mark als neues Zahlungsmittel

ein. Die Sowjetunion reagiert drei Tage später mit einer

eigenen Währungsreform in ihrer Zone. => Währungsreformen

sowohl in der Westzone als auch in der

sowjetisch besetzten Ostzone vertieft Spannungen.

  • Juni 1948 - Die Sowjetunion blockiert alle Land- und

Wasserwege nach West-Berlin. Die Westmächte errichteten

daraufhin eine Luftbrücke zur Versorgung der West-

Berliner („Rosinenbomber“).

  • Parlamentarischer Rat wird in der Westzone durch die

Landtage gewählt. Mitglieder des Rates beraten über den

Verfassungsentwurf, der zuvor von Experten der Länder

bei einem Treffen auf der Insel Herrenchiemsee erarbeitet

worden war.

  • Nach Verabschiedung des Grundgesetzes durch den

Parlamentarischen Rat und Zustimmung durch die

Westmächte sprachen sich zehn Landesparlamente für

das Grundgesetz aus.

  • Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz verkündet und

tritt am folgenden Tag in Kraft. Damit ist die Bundesrepublik

Deutschland gegründet. Konrad Adenauer wird

erster Bundeskanzler.

  • Zur Bundesflagge bestimmt wurden die seit dem Vormärz

in demokratischer Tradition stehenden Farben Schwarz-

Rot-Gold. Nach kontroversen Debatten verständigten

sich Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident

Theodor Heuss 1952 in einem Briefwechsel auf das

"Lied der Deutschen" als Nationalhymne. Sie legten fest,

dass bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen

wird.

Zeigen sie die Stationen

zur deutschen

Wiedervereinigung

auf.

1970 – Bundeskanzler Willy Brandt und der Vorsitzende

des Ministerrats der DDR Willi Stoph treffen sich zum ersten

innerdeutschen Gipfelgespräch.


1973 – Die BRD und die DDR werden in die Vereinten

Nationen (UNO) aufgenommen.


1983 – die BRD verbürgt sich für einen Kredit in Höhe

von einer Milliarde DM, den die DDR von westdeutschen

Banken erhält. Als Gegenleistung beginnt die DDR mit

dem Abbau der Selbstschussanlagen an der innerdeutschen

Grenzen.


1985 – Michail Gorbatschow übernimmt die Führung in

der Sowjetunion. Mit Glasnost (Offenheit) und Perestroika

(Umgestaltung) leitet er Reformen in der Sowjetunion ein.

Dadurch gerät der Ostblock in Bewegung, was auch die

Rahmenbedingungen der SED-Führung spürbar verändert.


Mai 1989 – Zwischen Ungarn und Österreich wird mit

dem Abbau der Grenzbefestigungen („Eiserner Vorhang“)

begonnen.


Mai 1989 – In der DDR finden Kommunalwahlen statt.

Nachdem oppositionelle Bürgerrechtsgruppen die Fälschung

der Wahlergebnisse nachweisen, beginnen im

Herbst Demonstrationen mit dem Ruf „Wir sind das

Volk!“.


Oktober 1989 – Auf der bis dahin größten Leipziger Montagsdemonstration

fordern ca. 70.000 Menschen grundlegende

politische Reformen.


Oktober 1989 – SED-Generalsekretär Erich Honecker tritt

zurück.


November 1989 – Die DDR-Regierung tritt geschlossen

zurück.


9. November 1989 – Öffnung der Mauer. Gegen Mitternacht

vom 9. auf den 10. November öffnen sich unter

Druck von Tausenden von DDR-Bürgern die Schlagbäume,

in den nächsten Stunden drängen Hunderttausende

an die Grenze.


28. November 1989 – Bundeskanzler Helmut Kohl stellt

das Zehn-Punkte-Programm vor, in dem ein schrittweiser

Prozess zur Wiedergewinnung der Deutschen Einheit

umrissen wird.


28. Januar 1990 – Vertreter der alten und neuen Parteien der DDR einigen sich auf die Bildung einer Übergangsregierung.

 18. März 1990 – In der DDR finden die ersten freien

Wahlen statt, aus der die konservative Allianz mit der

CDU an der Spitze klar als Sieger hervorgeht.


Juli 1990 – Die Währungsunion tritt in Kraft. Die DDR

stellt auf D-Mark um.


23. August 1990 – Die Volkskammer beschließt den Beitritt

der DDR zur Bundesrepublik.


03. Oktober 1990 – Tag der deutschen Einheit. Beitritt

der DDR zur Bundesrepublik und damit Ende der Spaltung

Deutschlands. Das der DDR einigen sich auf die Bildung einer Übergangsregierung.


18. März 1990 – In der DDR finden die ersten freien

Wahlen statt, aus der die konservative Allianz mit der

CDU an der Spitze klar als Sieger hervorgeht.


Juli 1990 – Die Währungsunion tritt in Kraft. Die DDR

stellt auf D-Mark um.


23. August 1990 – Die Volkskammer beschließt den Beitritt

der DDR zur Bundesrepublik.


03. Oktober 1990 – Tag der deutschen Einheit. Beitritt

der DDR zur Bundesrepublik und damit Ende der Spaltung

Deutschlands. Das Grundgesetz gilt jetzt für ganz

Deutschland.

Erklären Sie die wesentlichen

Unterschiede

zwischen einem demokratischen

Verfassungsstaat

und einer Diktatur,

belegen Sie, dass

das „Dritte Reich“ eine

Diktatur war.

Demokratie

  • Gewaltenteilung (Legislative, Executive, Judikative)

->Parlament beschließt und verabschiedet Gesetze

-> Regierung ist dem Parlament verantwortlich

->Unabhängige Rechtsprechung

  • freie, geheime und unmittelbare Wahlen = Wahlrecht!

  • Parteienvielfalt: Vertreter werden gewählt

->Mitglieder verschiedener Parteien gehören der politischen

Führungsschicht im Staat an

  • Eine Verfassung (Grundgesetz), Gesetze (z.B. Zivilgesetzbuch,

Strafgesetzbuch) und Verordnungen (Anweisungen,

wie die Gesetze anzuwenden sind) sind vorhanden

-> Garantierte Grundrechte wie persönliche Freiheit

oder freie Meinungsäußerung

  • Kultur: unabhängige, freischaffende Künstler in Literatur,

Musik, Kunst und Film

Diktatur

  • eine Person (Diktator) oder eine kleine Personengruppe

hat unbeschränkte Macht (oft Militärstaat/Polizeistaat)

-> Gewaltenteilung wird aufgehoben: Kontrolle des Militärs,

der Justiz, der Polizei und der Behörden durch

den Machthaber

-> Reichsgesetze können auch von Reichsregierung

beschlossen werden (= Ermächtigungsgesetz)

-> Gerichte vollstreckten Urteile im Auftrag der Exekutiven

/ des Führers bzw. sind an dessen Entscheidungen

gebunden; Willkür der Strafverfolgungsbehörden

  • Aufhebung der Grundrechte, Fehlen von Rechtsstaatlichkeit

-> Weimarer Verfassung hatte keine Ewigkeitsklausel,

d.h. Grundrechte konnten jederzeit außer Kraft gesetzt

werden.

-> Ermächtigungsgesetz, dass der Exekutive das Recht

einräumt, die Grundrechte außer Kraft zu setzen.

-> Keine Meinungsfreiheit

  • Kontrolle des Presse- und Rundfunkwesens, Zensur

Pressefreiheit wurde eingeschränkt, Rundfunk und Fernsehen

wurden dem Reichspropagandaministerium unterstellt

Wie werden Grundrechte

geschützt?

Aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich wurden die

Grundrechte umfassend gegen zu weitgehende Änderungen

geschützt:

Wesensgehaltsgarantie (Artikel 19 II GG)

Der Wesensgehalt eines Grundrechts ist die Kernaussage,

die das Grundrecht trifft. Dieser darf niemals eingeschränkt

werden.

Artikel 19 II:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt

angetastet werden.

Ewigkeitsklausel (Artikel 79 III GG)

Die Ewigkeitsklausel schützt grundlegende Entscheidungen,

die das Grundgesetz trifft, zum Beispiel den Schutz der Würde

des Menschen (Artikel 1 I GG) vor jedem legalen Zugriff.

Artikel 79 III:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die

Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung

der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln

1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Widerstandsrecht Art. 20 IV GG:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Parteienverbot

Nach Artikel 21 II GG können Parteien verboten werden, die

verfassungswidrig sind. Dies ist der Fall, wenn eine Partei

nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern

diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise

umsetzen will. Es genügt für ein Parteiverbot also nicht,

dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung

in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt

oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss

vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen

Grundordnung beseitigen wollen.

Wie erfolgen Wahlen

in Deutschland?

(Wahlrechtsgrundsätze,

Wahlsystem,

Überhangmandate,

5%-Klausel, Neuerungen

von 2012)

Wahlrechtsgrundsätze: allgemein, gleich, unmittelbar, frei

und geheim Art.38 GG

Das Wahlsystem in Deutschland unterscheidet zwischen

Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Europawahlen. Auf

dem Wahlzettel findet der Wähler in zwei Spalten eine Liste

verschiedener Kandidaten und Parteien, die er mit der sogenannten

Erst- und Zweitstimme wählen kann.

Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Für jeden Wahlkreis

gibt es mehrere Kandidaten, die meist Mitglieder von

Parteien sind. Wer die meisten Erststimmen erhält, zieht ins

Parlament ein, hier also das Mehrheitswahlrecht. Die Zweitstimme

regelt die Gesamtzahl der Sitze, welche die Parteien

im Parlament bekommen und selbst besetzen dürfen. Wer

beispielsweise 15% der Stimmen erhält, erhält auch 15% der

verfügbaren Sitze im Parlament. Dies nennt man Verhältniswahlrecht.

Die Summe der gewonnen Direktmandate wird

vom Gesamtanteilabgezogen, der Rest mit Kandidaten der

Liste aufgefüllt. Diese verschiedenen Teile unseres Wahlsystems

nennen wir zusammengenommen personalisiertes Verhältniswahlrecht.

Allerdings scheiden Parteien aus, wenn sie weniger als 5%

der Zweitstimmen bundesweit erhalten, diese Regelung

nennt sich Fünf-Prozent-Hürde. Sie kann nur durch den Gewinn

von mindestens drei Direktmandaten außer Kraft gesetzt

werden.

Überhangmandate:

Erhält eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme,

als sie durch die Zweitstimme Sitze bekäme, so erhält sie die

Differenz als zusätzliche Sitze. Diese Überhangmandate

müssen laut Wahlrechtsreform von 2012 proportional ergänzt

werden, d.h. bekommt eine Partei 28 Überhangmandate, so

werden weitere 28 Mandate proportional an die anderen Parteien

verteilt, die Gesamtzahl

Erläutern Sie den

Aufbau des Bundestages.

Welche Aufgaben

hat der Bundestag?

Erläutern Sie, wie die

Bundesregierung zustande

kommt.

Aufgaben:

Gesetzgebungsfunktion:

  • Bundestag schafft Bundesrecht und ändert ggf. die Verfassung

  • BT transformiert EU- Recht in nationale Gesetze

  • Er ratifiziert Verträge mit anderen Staaten und Organisation

  • Ist Haushaltsgesetzgeber

  • Er berät, beschließt und kontrolliert – u.a. mit Hilfe des

Bundesrechnungshofes – den Bundeshaushalt

Wahlfunktion:

  • Wählt den Bundeskanzler und schafft damit die Voraussetzung für die Bestellung des Bundeskabinetts

  • Wirkt mit bei der Bestellung einer Reihe weiterer wichtiger

    Staatsorgane

  • Abgeordneten des BT wählen in der Bundesversammlung

    den Bundespräsidenten

Kontrollfunktion:

  • BT übt parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden des Bundes aus

Artikulationsfunktion:

  • BT soll die Wünsche der Bevölkerung transportieren und

    in die politische Auseinandersetzung mit einbringen und

    damit als Forum der Nation wirken

  • Es sollen die im Volk verbreiteten politischen Vorstellungen

    angemessen Ausdruck im Parlament finden

Willensbildungsfunktion:

  • BT soll den Bürgern, die hinter seinen Entscheidungen

    stehenden Argumente vermitteln und ihnen alternative

    Lösungsmöglichkeiten vergeben

Aufbau:

  • BT wird alle 4 Jahre gewählt

  • Wird direkt vom Volk gewählt

  • Dabei werden 598 Sitze vergeben

  • BT wählt Bundeskanzler, zusammen mit Bundesrat die

    Verfassungsrichter und mit Delegierten in der Bundesversammlung den Bundespräsidenten


Welche Aufgabe hat

der Bundesrat? Wie

setzt er sich zusammen?

Wie stimmt er

ab? Wer führt den

Vorsitz?

GG Art 50: Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der

Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten

der Europäischen Union mit.

Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes

  • Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren

  • Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der

    Bundesrat damit befasst war

  • Viele Gesetze können mit Zustimmung des Bundesrat in

    Kraft treten


Mitwirkung in Europäischen Angelegenheiten

  • Hat einen umfassenden Informationsanspruch

  • Hat die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EUVorlagen

    abzugeben, die Länderinteressen berühren

  • Entsendung von Vertretern in den Rat

  • nimmt gemeinsam mit dem Bundestag Integrationsverantwortung wahr


Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes

  • Erteilt seine Zustimmung zu bestimmten Rechtsverordnungen


Weitere Aufgaben

  • Mitwirkungsrechte im Fall von äußeren und inneren Krisensituationen

  • Ernennungs- und Nominierungsrechte


Zusammensetzung

  • 69 Mitglieder (sind gleichzeitig Mitglieder einer Landesregierung)

  • Jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für

    den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat ( Die

    übrigen Mitglieder der Landesregierungen werden üblicherweise zu stellvertretenden Mitgliedern)

  • Je nach Ländergröße entsenden die einzelnen Bundesländer zwischen 3 und 6 Vertreter in den Bundesrat.

  • Der Vorsitz wechselt jährlich nach einer festen Reihenfolge

    zwischen den Länder

  • Ein Land muss immer geschlossen abstimmen (kann

    bei Koalitionsregierungen auf Länderebene schwierig

    werden)


Wie entstand die „soziale“

Marktwirtschaft?

Nennen Sie den Namensgeber

und die

politisch bedeutsamste

Persönlichkeit, die

die soziale Marktwirtschaft

in Deutschland

realisiert hat.

Prof. Alfred Müller-Armack (1901-1978) war der Urheber des

Begriffs und enger Berater von Ludwig Erhard (1897-1977),

erster Wirtschaftsminister der BRD (1949-1963). Ludwig Erhard

hat die soziale Marktwirtschaft in Deutschland realisiert.

Soziale Marktwirtschaft wird definiert aus den Teilen Marktwirtschaft

plus staatliche Eingriffe. Die Entstehung der sozialen

Marktwirtschaft beginnt im Jahr 1945/49. Zu diesem Zeitpunkt

entwickelte sich die politische Forderung nach einer

freien „gefesselten“ Marktwirtschaft. Dieser Begriff beinhaltet

so viel Staat wie nötig, um die Schwachen zu schützen und

so wenig Staat wie möglich, um marktwirtschaftliche Mechanismen

zu ermöglichen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne

eine soziale Absicherung eine Radikalisierung entstehen

kann, die in Deutschland im dritten Reich mündete. Vor dem

dritten Reich existierten nur sogenannte Suppenküchen für

arme, kranke, schwache und obdachlose Bürger. Mit dem

Anstieg der Arbeitslosigkeit stieg der Anteil dieser Bevölkerung,

die auf Hilfe angewiesen war. Diese Situation nutzten

die Nationalsozialisten aus und versprachen bei Wahl ihrer

Partei diesen Menschen eine Arbeit und somit Hoffnung auf

einen Ausweg aus ihrer Situation. Das Ergebnis dieser Entwicklung

ist bekannt. Um diese Situation zu vermeiden sollten

die Schwachen in Zukunft sozial abgesichert werden.

Diese Forderung wurde sogar als Menschenrecht fest geschrieben,

um diese Pflicht des Staates unabhängig von der

regierenden Partei zu verankern.

Artikel 22 der Menschenrechte (1-30): Jeder Mensch hat als Mitglied

der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch

darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit

unter Berücksichtigung der Organisation und der

Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und

die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen,

sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

Erläutern Sie das

deutsche Sozialversicherungssystem

und

zeigen Sie dessen

Vorzüge und aktuelle Schwierigkeiten auf.

Erläuterung:

- dient der Absicherung von Risiken, denen der

Mensch in seinem Leben ausgesetzt ist, wie Krankheit,

Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfall oder

Folgen des Alters

- für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung gesetzlich

vorgeschrieben,

- grundlegend ist das Solidaritätsprinzip: die arbeitenden

Versicherten leisten Zahlungen für jene, die dauernd

oder vorübergehend nicht erwerbsfähig sind

- fünf Säulen der GSV: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-

und Unfallversicherung

- außer bei der Unfallversicherung, die alleinig vom Arbeitgeber

getragen wird, zahlen Arbeitnehmer und

Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer

Vorzüge:

- soziale Absicherung

- Fundament eines Sozialstaats wie der BRD

Aktuelle Schwierigkeiten:

Aufgrund der sinkenden Geburtenrate und der steigenden

Lebenserwartung aufgrund des medizinischen Fortschritts:

- Probleme bei der Finanzierung der Renten-, Kranken-

und Pflegeversicherung

- Sinkende Steuereinnahmen

- Arbeitskräftemangel, vor allem in den Pflegeberufen

Unterschiedliche Meinungen über die Begegnung dieser

Schwierigkeiten:

- Zahl der Geburten erhöhen, z.B. durch Unterstützung

der Eltern, Verbesserung der Kinderbetreuung

- Verbesserung der Integration der Migranten

- Verstärken der Zuwanderung von Fachkräften

- Erhöhung des Renteneintrittsalters

- Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus + Unterstützung

der privaten Vorsorge

Erläutern Sie die Organe

der Europäischen

Union und deren

Hauptaufgaben.

Europäischer Rat (ER)

= Oberstes politisches Entscheidungsgremium

Teilnehmer: Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten

+ Präsident der Europäischen Kommission.

Aufgaben: Festlegung der allgemeinen politischen Leitlinien

der EU, Überprüfung der erzielten Fortschritte.

Rat der Europäischen Union (Rat)

= ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen

Union

Teilnehmer: Je nach den Themenbereichen ist jedes Land

mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige

Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft

usw.).

Aufgaben:

 Rechtssetzungsorgan zusammen mit dem Europäischen

Parlament

 Festsetzung und Genehmigung des Haushaltsplans mit

dem Parlament.

 Koordination der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte

und Polizeikräfte

 Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

 Abschluss von internationalen Übereinkünften zwischen

der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen

 Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten

Europäisches Parlament (EP)

Zusammensetzung: Aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten.

Anzahl der Vertreter ist abhängig von der Einwohnerzahl

eines Landes. Aktuell 736 Abgeordnete. (Zusammensetzung

des Parlaments nach dem Vertrag von Lissabon, vorgesehen

ab der Europawahl 2014 sind 751 Abgeordnete)

Drei grundlegende Befugnisse:

1)Rechtsetzungsbefugnisse

• Anhörungsverfahren • Kooperationsverfahren

• Mitentscheidungsverfahren • Zustimmungsverfahren

2) Haushaltsbefugnisse

• Verabschiedung des Haushalts mit dem Ministerrat

•Kontrolle der Haushaltsmittel

3) Kontrolle über Exekutive

• Kontrolle der Kommission • Bearbeitung von Petitionen von

EU-Bürgern

Europäische Kommission (EK)

Die Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus 27 Staaten

(einschließlich des Präsidenten). Jeder Kommissar hat

eine Stimme.

Aufgaben:

- Vertretung von EU-Interessen gegenüber dem Ministerrat und bei

Verhandlungen mit Drittstaaten - Initiativrecht für die Ausarbeitung

von Rechtsakten - Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU - „Hüterin der Verträge“ Überwachung der Einhaltung von Verträgen

und Beschlüssen in den Einzelstaaten - Aufgaben einer

Exekutive (da EU keine Regierung hat) - Ausarbeitung des Haushaltsentwurfs

der Europäischen Union, Verwaltung von EU-Fonds

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat

und 8 Generalanwälten.

Aufgaben:

- Vorabentscheidungsersuchen

- Nichtigkeitsklagen

- Vertragsverletzungsklagen

- Untätigkeits-klagen

- Unmittelbare Klagen

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen

und sozialen Bereiche (Arbeitgeber, Arbeitnehmer,

Verbraucher, Landwirte u.a.) der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Aufgabe:

Er gibt beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen

ab.

Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)

= besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen

Gebietskörperschaften der EU.

Die Aufgabe des Ausschusses der Regionen (AdR) besteht

darin, den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

in die Rechtsvorschriften der EU einzubringen.

Dies geschieht durch die Abgabe von Berichten („Stellungnahmen“)

zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission

und anderen EU-Institutionen.

Europäische Zentralbank (EZB)

- sorgt für Preisstabilität

- kontrolliert die Geldmenge und legt Zinssätze fest

- arbeitet unabhängig von den Regierungen

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Hanna G.

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