Legitimes Ziel
Die Legitimität des Ziels liegt etwa dann vor, wenn sich dieses als Staatsziel oder als staatlicher Schutzauftrag am GG ergibt.
->Ziel besteht darin… ; dessen Legitimität ergibt sich dadurch, dass…
Legitimes MIttel
Die Legitimität des Mittels liegt vor, wenn der Staat sich zulässiger Handlungsformen bedient.
-> Das Mittel besteht darin, dass… ; dessen Legitmität ergibt sich dadurch, dass…
Geeignetheit
Die Geeignetheit liegt vor, wenn die Maßnahme für das verfolgte Ziel förderlich ist ; durch die Maßnahme muss das Ziel jedoch nicht erreicht
-> Verfolgtes Ziel wird dadurch gefördert, dass ; muss nicht erreicht werden
Erforderlichkeit
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn es zur Erreichung des Ziels keine andere ebenso wirksame, aber weniger belastende Maßnahme zur Verfügung steht.
-> Verprobung der Erforderlichkeit der Maßnahme XY erfolgt durch zwei alternative Lösung:
1) W ; B
2) B ; W
Angemessenheit
Die Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, welcher zu dem erstrebten Ziel außer Verhältnis steht.
-> Umstand / Umstände sprechen dafür, dass … Rechtspoition aus … betroffen (Pro/Contra)
-> Die besseren Argumente sprechen dafür… Angemessen oder nicht
Einleitung
Die Maßnahme in Form von XY könnte gegen das Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des GGs verstoßen. Dies ist nicht der Fall, wenn ein legitimes Ziel, legitimes Mittel, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit bejaht werden kann.
Ergebnis
Maßnahme verstößt / verstößt nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des GGs
Echte Rückwirkung (grds. Unzulässig)
Wenn ein abgeschlossener SV für den Betroffenen Bürger nachträglich ungünstig geregelt wird
Ausnahme echte Rückwirkung
Ausnahme (dann zulässig), wenn Bürger mit Neuregelung rechnen musste (ab Beschluss im BT), weil Vertrauensschutz dann nicht gerechtfertigt ist
Unechte Rückwirkung (grds. zulässig)
Wenn nachträglich in einen SV eingegriffen wird, der bereits vor Gesetzes Verkündung begonnen hatte, aber noch nicht abgeschlossen war
Ausnahme unechte Rückwirkung
Ausnahme (dann unzulässig), wenn Bürger mit Neuregelungen rechnen musste, und je näher am SV Ende, desto eher muss Staat Übergangsregelung erstellen (Start: Einbringung in BT)
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