Ist GmbH Träger der Kaufmannseigenschaft?
Die GmbH ist Handelsgesellschaf und damit Formkaufmann, § 13 III GmbHG i.V.m. § 6 II HGB.
Ist die GmbH eine jur. Person?
Ja, nach § 11 I , 13 GmbHG ist die GmbH eine jur. Person und zwar im Gegensatz zu den Personengesellschaften.
Gründungsvoraussetzungen
Gesellschaftsvertrag
Ist der Gesellschaftsvertrag formbedürftig?
§ 2 I GmbHG, der Gesellschaftervertrag bedarf der notariellen Form.
Welcher Zweck liegt der Formbedürftigkeit der notariellen Form zugrunde?
Zwecke der Formgebundenheit sind:
Rechtssicherheit
nach h.M. Warnfunktion
Problem:
Problme und Heilung nach § 75 ergänzen
Bedarf eine von der GmbH erteilten Vollmacht einer bestimmten Form?
§ 2 II GmbHG -> Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer notariell errichteten oder beglaubigten Vollmacht zulässig.
Entsteht die GmbH bereits mit Abschluss des formgerechten Gesellschaftsvertrag?
Nein -> mit notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags beginnnt das Gründungsstadium -> es entsteht eine Vor-GmbH.
Grund: Gläubigerschutz, HR muss zuerst Erbringung der Stammeinlage prüfen.
Die Gründungsvoraussetzungen sind gegeben - zu welchem Zeitpunkt entsteht die GmbH?
Umkehrschluss aus § 11 I GmbH -> mit Eintragung in das HR entsteht die GmbH.
-> Vor-GmbH wandelt sich identitätswahrend mit Eintragung in das HR in eine GmbH um.
Welche Rechtsnatur hat der Gesellschaftsvertrag und zu welcher Vertragsform ist er abzugrenzen?
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Organisationsvertrag -> Verfassung der Gesellschaft.
Wie ist der Gesellschaftsvertrag auszulegen?
Für den Gesellschaftsvertrag gilt der Grundsatz der objektiven Auslegung (wie immer bei Kapitalgesellschaften).
subjektive Ansichten der Gründer, die im Satzungstext keinen Niederschlag gefunden haben, bleiben außer Betracht
Grund: Bindung künftiger Anteilserwerber (Hinzutretende müssen, ohne an dem Gesellschaftsvertrag mitgewirkt zu haben, diesen für und gegen sich gelten lassen).
SInd hinzutretende Gesellschafter an den Gesellschaftsvertrag gebunden?
Ja, künftige Anteilserwerber sind an den Gesellschaftsvertrag gebunden.
(Anders bei Personengesellschaften, hier liegt ein Schuldvertrag zugrunde, welcher entsprechender Abänderung bedarf)
Welchen Mindestinhalt muss der Gesellschaftsvertrag aufweisen?
Der zwingende Inhalt des Gesellschaftsvertrag ist § 3 GmbHG zu entnehmen.
Ist Unternehmensgegenstand und -zweck dasselbe?
Nein -> Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Tätigkeit. Er ist idR das Mittel, mit welchem die Gesellschafter ihren Zweck verfolgen.
-> Informationsfunktion für Außenstehende.
-> Notiz: Wo muss Zweck niedergeschrieben werden? Denn der Zweck eines Unternehmens schreibt den Tätigkeitsbereich des GF fest und sichert die Gesellschafter insofern ab, als sie gegen den GF SchE verlangen können, wenn er Verluste aus Zweckfremden Geschäften verursacht.
Informationsfunktion für Außenstehende.
Kann der Inhalt des Gesellschaftsvertrags über den Mindestinhalt aus § 3 GmbHG weitere Regelungen beinhalten?
Ja, es kann ein fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags aufgenommen werden.
Grund: Aus § 45 GmbHG ist eine Vertragsfreiheit im Innenverhältnis abzuleiten. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, sodass den Gesellschaftern ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt wird.
Bsp.:
Vinkulierung der Geschäftsanteile (§ 15 V GmbHG)
Möglichkeit Einziehung der Geschäftsanteile (§ 34 GmbHG)
Abweichende Vertretungsregelung (§ 35 II GmbHG)
Sonderrechte (§ 35 GmbHG)
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