Die X-Bank gewährt dem Einzelunternehmer Schulze am 02.01.01 einen Kredit in Höhe von 100.000€ der nach fünf Jahren in voller Höhe zurückzuzahlen ist. Der Zinssatz beträgt 6%. Die Zinsen werden am Ende des Jahres fällig.
a) Welche Interessen hast die X-Bank bezüglich des Kredits?
b) In welchem Umfang haftet ein Einzelunternehmer?
c) Gewährleisten die Rechnungslegungsvorschriften eine Erhaltung der Haftungssubstanz beim Kreditnehmer?
Inwieweit werden Gläubiger durch dei handelsrechtluchen Rechnungslegungsvorschriften geschützt, wenn ein Kredit vergeben wurde?
a) Die X-Bank ist daran interessiert, am Ende der Kreditlaufzeit den Kreditbetrag in voller Höhe zurückzubekommen. Darüber hinaus möchte sie am Ende jeden Jahres Zinsen in Höhe von 6000€ in voller Höhe erhalten. Die Zahlungen sollen außerdem termingerecht geleistet werden.
b) Einzelunternehmer haften unbeschränkt d.h. mit dem gesamten betriebswirtschaftlichen und privaten Vermögen (=Vollhaftung) Eine Begrenzung der Haftung ist bei dieser Rechtsform nicht möglich
c) Ein Einzelunternehmer kann jederzeit Entnahmen aus dem Unternehmen tätigen, d h. Vermögen aus dem Betriebsbereich in den Privatbereich überführen. Die Rechnungslegungsvorschriften sichern somit keine betriebliche Haftungssubstanz für Kreditgeber. Ein Ausgleich erfolgt durch die breite Haftungsbasis. Da Einzelunternehmerauch mit ihrem Privatvermögen haften, steht im Insolvenzfall ein großes Vermögenzur Tilgung der Schulden bereit.
d) Der Schutz der Gläubiger kommt durch zwei Effekte zustande:Selbstinformation. Der Unternehmer wird gezwungen, sich durch die Erstellung derBilanz und GuV-Rechnung über die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens zuinformieren. Nach dem Handelsrecht kann er sich eher "ärmer" als "reicher"darstellen. Die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sind vom Vorsichtsprinzipgeprägt, sodass der Gewinn eher zu niedrig als zu hoch ausfällt. Der Unternehmer soll sich nicht für zu erfolgreich halten, da sonst die Bereitschaft zu risikoreichen Geschäften wachsen könnte. Sie könnten zu einer Gefährdung des Unternehmensbestands führen, wenn sie Verluste nach sich ziehen.
Fremdinformation. Die Bank erhält ebenfalls Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und kann bei einer ungünstigen Entwicklung eingreifen. Sie könnte bereits vergebene Kredite kündigen (Negativstrategie) oder den Unternehmer zu Umstrukturierungsmaßnahmen drängen, um eine Sanierung des Unternehmens einzuleiten (Positivstrategie).
Hinweis: Wenn ein Kredit noch nicht vergeben wurde, kann die Bank auf seine Bereitstellung verzichten, wenn das vorhandene Vermögen zur Kreditsicherung zu niedrig erscheint bzw. die erzielten Gewinne keine termingerechte Kredittilgung versprechen
Einzelhändler Müller betreibt seit Jahren ein Handelsgeschäft in Würzburg mit zehn Angestellten. Er hat Kredite in Höhe von durchschnittlich 200.000 € bei der X-Bank. Die jährliche Zinsbelastung beträgt durchschnittlich 20.000 €. Der Angestellte Müller ist 52 Jahre alt und bezieht ein Gehalt von monatlich 4.000 € (die Sozialversicherung ist zu vernachlässigen). Es wird ein 13. Monatsgehalt gezahlt. Großhändler Schulze liefert Waren an Müller im Wert von durchschnittlich 250.000 € pro Jahr (inklusive Gewinnaufschlag von 25%). Tragen Sie die Interessen der einzelnen Bilanzadressaten in das Schema ein.
Bilanzadressat
Allgemeines Interesse
Finanzielles Interesse
Die allgemeinen und finanziellen Interessen der einzelnen Bilanzadressaten zeigt diefolgende Tabelle:
Gläubiger
Unternehmenserhaltung zur termingerechten Kreditrückzahlung und für fristgerechte Zinszahlungen
Kreditbetrag: 200.000 € und Kreditzinsen: 20.000 € (pro Jahr)
Arbeitnehmer
Unternehmenserhaltung zur Sicherung des Arbeitsplatzes
13 x 4.000 € = 52.000 € (pro Jahr)
Lieferant
Unternehmenserhaltung zur Sicherung der Lieferbeziehung
Im Umsatz enthaltener Gewinnanteil: 50.000 € (0,25/ 1,25 x 250.000 €) – pro Jahr
Buchdruckermeister Otto Müller nimmt seine gewerbliche Tätigkeit am 1.4.01 auf. Sein Eigenkapital beträgt zu diesem Zeitpunkt 200.000 € – Schulden existieren nicht. Zum 31.12.01 erstellt er den Jahresabschluss. Für 01 betragen die Erträge 220.000 € und die Aufwendungen 130.000 €. Das Eigenkapital wurde nur durch betriebliche Vorgänge verändert. Ertragsteuern sind zu vernachlässigen.
a) Wie hoch ist der Erfolg des Geschäftsjahres? Wo wird er ausgewiesen?
b) Wie hoch ist das Reinvermögen am Ende des Geschäftsjahres? Wo wird es ausgewiesen?
c) Welche Verbindung besteht zwischen dem Erfolg und dem Vermögen?
d) Muss Otto Müller das Geschäftsjahr unbedingt zum 31.12.01 abschließen?
a) Erfolg: Erträge (220.000 €) – Aufwendungen (130.000 €) = 90.000 €. Ausweis: In der GuV-Rechnung.
b) Reinvermögen: 200.000 € + 90.000 € = 290.000 €. Ausweis: In der Bilanz.
c) Der Gewinn ist eine Reinvermögensmehrung – der Verlust eine Reinvermögensminderung. Somit gilt im Gewinnfall: "Altes" Reinvermögen zzgl. Gewinn ergibt das "neue" Reinvermögen.
d) Nein. Das Geschäftsjahr kann auch zum 31.03.02 abgeschlossen werden. In diesem Fall liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vor. Allerdings kann das Geschäftsjahr nicht später enden, da es maximal zwölf Monate umfassen darf.
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