Wie hoch ist die Kilometerpauschale beim Auto?
Kilometerpauschale Auto: 30 ct pro km
Anders als bei der Pendlerpauschale zählt beim Absetzen der Reisekosten für Geschäftsreisen der gesamte Weg, nicht nur die einfache Strecke.
Wie hoch sind die 2 möglichen Verpflegungspauschalen / Spesensätze für Geschäftsreisen in Deutschland?
Wie sind diese zu kürzen, wenn Verpflegung in den Übernachtungskosten enthalten sind?
über 8 h = 14 €
An- und Abreisetag = 14 €
24 h = 28 €
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Sobald die Arbeitnehmer:innen einzelne Mahlzeiten gestellt bekommen, führt dies zu einer Kürzung der Pauschale:
um 20 % pro Frühstück
um 40 % pro Mittag- und Abendessen.
Im Ausland gelten andere Tagessätze als im Inland.
Welche 4 Kostenarten gibt es bei der Reisekostenabrechnung?
Was kann nicht abgesetzt werden?
Fahrtkosten (z. B. Kilometerpauschale, Zugtickets, Flugtickets, Taxikosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Mietwagen-Kosten)
Übernachtungskosten (z. B. Hotelkosten, Miete)
Verpflegungsmehraufwand (Pauschale)
Reisenebenkosten (z. B. Trinkgelder, Telefonkosten, Gepäckaufbewahrung, Versicherungen im Rahmen der Reise)
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Nicht absetzen können Sie die Anschaffung von Reiseausrüstung wie Gepäck oder Reiseführer sowie eventuell entstandene Geldbußen oder Verwarngelder.
Welche Belege werden bei der Reisekostenabrechnung vorgelgt gefordert?
(für 4 Kostenarten)
Übernachtungskosten: Rechnungen von Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Reisezeitraums.
Fahrtkosten: Taxibelege oder Quittungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, beispielsweise Bahn- oder Flugtickets. Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen, benötigen Sie eine detaillierte Aufstellung der gefahrenen Kilometer und Angaben zu Datum, Uhrzeit sowie Start- und Zielort der Fahrt.
Reisenebenkosten: Belege für Nebenkosten, die während der Dienstreise angefallen sind, wie Parkgebühren, Mautkosten oder Telefon- und Internetkosten.
Fortbildungs- und Tagungskosten: Rechnungen von Seminaren, Kongressen oder Fachtagungen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit besucht wurden.
Welches sind die 2 Voraussetzung für die “Reisekostenabrechnung”?
Die Voraussetzungen sind:
1. Die Auswärtstätigkeit muss „beruflich veranlasst“ stattfinden.
2. Für das Absetzen Ihrer Reisekosten sind Nachweise notwendig
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