PHASE A: AKUTBEHANDLUNG
schwerstgeschädigt
Störung der Vitalfunktionen (Als Vitalfunktionen (lateinisch vita ‚Leben‘ und lateinisch functio ‚Verrichtung‘) werden in der Medizin die Körperfunktionen zur Sicherung der Lebensvorgänge eines Organismus' bezeichnet.[1]
Vitalfunktionen erster Ordnung sind die Atmung und Herz-Kreislauf-Funktion, im weiteren Sinne auch die Hirnfunktion (Bewusstsein). Vitalfunktionen zweiter Ordnung sind u. a. der Wasser-Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalt, die Nierenfunktion und der Wärmehaushalt.)
Intensivneurologische und/oder neurochirurgische
akutstationäre Krankenhausbehandlung
Rechtsanspruch auf Frührehabilitation (nach § 39 SGB 5)
→um z.B. Immobilisierungsfolgen zu verhindern
→So früh wie möglich, keine Chancen vertun
→Erfordernis der Mittel des Krankenhauses (z.B.
Operationsmöglichkeiten)
→Keine kurativmedizinische Diagnose bzw. Behandlung
PHASE B: FRÜHREHABILITATION
Schwerste Beeinträchtigungen
Teilstabilität des Patienten/der Patientin
→z.B. stabile Herzkreislauf- und Atmungsfunktionen im
Liegen
→Abgeschlossene Akutversorgung
→Operativen Interventionen nicht erforderlich
→Bewusstseinsstörungen
Behandlungszeitraum: ca. 6 Monate bis zu 18 Monate, beendet
wenn ca. 2 Monate keine Verbesserungen
PHASE C: POSTPRIMÄRE
REHABILITATION
• Stabilität der vital-vegetativen Funktionen
• Patient*in ist überwiegend bewusstseinsklar,
kommunikations- und interaktionsfähig und teilmobilisiert
(z.B. Rollstuhl)
• Keine konkrete Selbst- und Fremdgefährdung sowie schwere
Störungen des Sozialverhalten
• Störung der Alltagskompetenz
Hoher personeller Pflege- und Therapieaufwand; immer
noch viel Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe
„kleingruppenfähig“
PHASE D/E: MED.-BERUF.
Alltags- und berufsrelevante kognitive und psychische
Störungen
Patient*innen sind durchgängig lern-, handlungs- und
kooperationsfähig
Selbstständige Selbstversorgung
→Krankenversicherung:
Ziel: Vermeidung oder Verringerung der
Pflegebedürftigkeit
→Renten- und Unfallversicherung:
Ziel: Berufliche Wiedereingliederung
1. Schwerpunkt:
→ Diagnostik: Funktionen, Aktivitäten und
Teilhabe/Partizipation
2. Schwerpunkt:
→medizinische, krankengymnastische, neuropsychologische,
logopädische, ergotherapeutische Behandlung (ggf. Verordnung
von Hilfsmitteln)
(Klein-)Gruppentherapie im stationären Rahmen
min. 20 Therapieeinheiten pro Woche
Rehabilitationszeitraum: zweiwöchige Assessment- und
Beobachtungsphase
Intervallbehandlung (mehrere stationäre und/oder ambulante
Maßnahmen)
06.11.2024
PHASE E: BERUFLICHE
Berufsrelevante kognitive und psychische Störungen
Fortführung einzelner Behandlungselemente der Phase D
Berufsfördernde Leistungen bezüglich des 1.
Arbeitsplatzes:
→z.B. Fortbildung, Umschulung und begleitende Hilfe am
Arbeitsplatz
• Berufsfördernde Leistungen bezüglich des 2.
→z.B. Arbeits- und Berufsförderung im Eingangsverfahren
und Werkstatt für Behinderte im Arbeitstrainingsbereich
PHASE F:
LANGZEITREHABILITATION
keine Verbesserungstendenzen in den Phasen B-E
Sicherung und Erhaltung des Funktionszustandes und
Mobilisierungsgrades
Linderung der Spätfolgen nach Hirnschädigung
Vermeidung von sekundären Komplikationen
Rechtzeitige Erkennung eines aktivierbaren
Rehabilitationspotenzials
Langzeitrehabilitation = Intervallbehandlung:
nach Ablauf eines Zeitraumes schließen erneute stationäre
und/oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen an
→z.B. rehabilitative Einzelbehandlungselemente
PHASENMODELL DER NEUROLOGISCHEN
FRÜH- UND LANGZEITREHABILITATION
ZUSAMMENFASSUNG: PHASEN
FALLBEISPIEL
Diagnose Schlaganfall – dank Neurorehabilitation zurück in
den Alltag (youtube.com)
Welche Schwierigkeiten beobachten Sie bei dem
vorgestellten Patienten?
Welche Folgen haben diese für das tägliche Leben?
Welche therapeutischen Maßnahmen bieten sich an?
Welche Faktoren könnten eine erfolgreiche Reha
unterstützen?
Welcher Phase würden Sie diesen Patienten zuordnen?
Die unsichtbaren Folgen eines Schlaganfalls: Dr. Kuhn
beantwortet fünf Fragen (youtube.com)
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