Kaufmannsbegriff
HGB gilt nur für Kaufleute i.S.v. §§ 1 ff. HGB (subjektives System)
5 verschiedene Kaufmannsbegriffe:
§ 1 HGB Kaufmann ist wer ein Handelsgerwerbe betreibt - “Istkaufmann”
§ 2 HGB Kannkaufmann “wenn Firma in des Unternehmers in das HR einegtragen ist”
§ 5 HGB Kaufmann kraft Eintragung - Betreiber eines Handelsgewerbes
§ 6 HGB Formkaufmann
Handelsgesellschaften nach Abs. 1: OHG, KG
NICHT aber GbR, PartG, ÖR Köperschaft
“Verein” nach Abs. 2 AG, KGaA, GmbH, ferner GmbH & Co KG, SE; bei Ltd kommt es drauf an
Kaufmann kraft Rechtsscheins - Scheinkaufman, wenn
kein Istkaufmann
nicht im HR als Kaufmann eingetragen
sich als Kaufmann ausgibt
Setzen des Rechtsscheins: Zurechenbarkeit und Gutgläubigkeit
Kaufmannsbegriff - zwei entscheidende Voraussetzungen
Betreiben eines Handelsgebwerbes, d.h.
eines Gewerbes
bei dem das Erfordernis eines in kaufmännsicher Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes nach Art und Umfang gegeben ist ( § 1 Abs. 2 HGB)
“Betreiben” setzt zwar nicht Tätigwerden auf eigener Rechnung voraus, aber rechtliche Eigenständigkeit
daran fehlt es bei:
Arbeitnehmer, der für Geschäftsherrn tätig wird
Geschäftsführer einer GmbH
bloßen Sellvertretern
Insolvenzverwalter
Kaufmannsbegriff - Gewerbe
Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, selbstständige, erlaubte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, die nach außen erkennbar ist
Gegenstand grds. egal, also Warenhöndler, ImportExport, Werkstätten, Verlage, Makler, Banken, …
Ausnahme: “freie Berufe” -> Anwälte, Ärzte, WPs, StB, Atchitekten
heilberuflicher Bereich
rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich
technisch-naturwissenschaftlicher Bereich
kultureller Bereich
Tätigkeit muss erlaubt sein
Handelsgewerbe - Ja oder Nein?
Frage des Einzelfalls, Entscheidung anhand Gesamtschau von Indizien:
Art:
Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen des Unternehmens
Schwierigkeit der Geschäftsvorfälle
Kredire, Bilanzierung, Wechsel/Schecks
Umfang:
Vielzahl von Geschäftsbeschlüssen. Umsatzhöhe
Betriebsvermögen, Mitarbeiterzahl, Betriebsstätten
Wozu führt die Kaufmannseigenschaft?
Der Kaufmann
ist Unternehmer nach § 14 BGB
wird im Rechtsverkehr strenger behandelt als ein Nichtkaufmann
darf Firma führen §§ 17 ff. HGB
hat ggf. Vertreter
ist zur kaufm. Buchführung verpflichtet
kann Gerichtsstandsvereinbarungen treffen
kann vor der Kammer für Handelssachen an den Landgerichten verklagt werden und ggf. klagen § 95 GVG
Kaufmannsbegriff - Pro und Cons
Pro:
Er könnte § 377 HGB ggü. Kunden nutzen
es könnte Reputation und Kreditwürdigkeit steigern
es könnte zu sonstigen Vereinfachungen führen
Contra:
§ 377 HGB spielt gegen ihn
zahlreiche Formerfordernisse (Anmeldung HR usw.)
Buchführungspflicht
Zahlreiche Schutzvorschriften entfallen
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