Wie gehen sie vor, um ihr verkauftes Dach, nach fertigstellung abzunhemen. Was für Möglichkeiten bietet hier die VOB und wie gehen sie bei einem Vertrag nach BGB vor?
VOB:
12 Tage nach Kundgabe der Fertigstellung gilt Werk als abgenommen
6. Werktag nach Inbenutzungnahme
Termin zur Abnahme (beide Vertragsparteien) Protokoll sinnvoll
BGB:
Werk erst durch Unternehmer selbst geprüft
Kunde über Fertigstellung informieren und Abnahmetermin vereinbaren
Abnahmeprotokoll, mit Unterschriften (Besteller und Unternehmer)
Ggf. Fotos (mit genehmigung des Kunden)
Wenn Besteller verhindert ist oder Abnahme verweigert, fiktive Abnahme mit Protokoll und Zeuge
Es gilt: Durch Abnahme generelle Beweisusmkehr!
Bei Mangel muss Unternehmer im 1. Jahr nachweisen, dass der Mangel nach Abnahme entstanden ist. Danach ist Beweislast bei Besteller.
7 Monate nach Fertigstellung bekommen sie einen Anruf, dass am Dach etwas Mangelhaft ist. Wie gehen sie vor?
Besichtigung vereinbaren (freundlich bleiben) schriftliche Gesprächnotiz
Vor Orttermin in Bauakte vermerken
pünktlich zum Ortstermin erscheinen
Mit Kunden Mangel ansehen
Ursachenfeststellung durchführen
Wenn Ursache beim Unternehmer, Mangel kostenlos beheben inkl. Ggf. Folgeschäden
Wenn Unternehmer schuldlos, Kostentragung durch Kunden
schriftliche Dokumentation
Höflich bleiben, Lösungsorientiert bleiben
Es stellt sich heraus das der gerügte Mangel, ein Mangel ihres verschulden ist. Was sind hier ihre Pflichten und Möglichkeiten?
Bauwerk wiederherstellen
Ohne Kosten für Kunden
Wiederherstellung eigenständig oder durch Fremdfirma auf meine Rechnung
4. Unternehmer hat Recht auf 2 Versuche
Sie bekommen den verschuldeten Mangel nicht nach den möglichen Versuchen behoben. Was für Rechte hat der Kunde jetzt?
Kunde kann Fremdfirma beauftragen zu unseren Lasten
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten
Sie schreiben ein Angebot an einen Kunden für Dämmarbeiten im Dach. Was für Unterlagen/Musterbriefe müssen hier enthalten sein. Schreiben sie bitte ausführlich, vom Kennenlernen des Kunden übers Internet bis zur Auftragserteilung, wie sie vorgehen.
Kunde kontaktier uns über Homepage
Wir senden Antwortmail mit DSGVO und AGs
Diese senden wir in BCC an uns selbst für Beweisbarkeit
vor Orttermin mit Kunden um auf Wünsche und Anliegen einzugehen
Beratungsprotokoll zur Absicherung, beidseitig unterschrieben und ausgehändigt
Angebot erstellen + Wiederrufsbelehrung
Auftragsbestätigung unterschreiben lassen, wo auch erhalt aller anderen Dokumente bestätigt wird
Arbeiten terminieren
Zahlungsziele
Wie kann ich meine komplette Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten absichern?
Handwerkerversicherung ( Konto auf dem die Summe liegt und auf das erst nach Abnahme zugegriffen werden kann)
Grundsicherungshypothek
Bürgschein, Werkunternehmerpfandrecht
Akontozahlungen, Rechnungen
Vorabzahlungen
Welche Mängel gibt es?
Sachmängel
Rechtsmängel
Welche Arten der Ausschreibungen nach VOB gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Öffentliche Ausschreibung
Es werden Bauleistungen in einem vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.
Beschränkte Ausschreibung
Es werden Bauleistungen in einem vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur einreichung von Angeboten vergeben, ggf. nach öffentlicher Aufforderung
Freihändige Vergabe
Es werden Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Die freihändige Vergabe kann bis zu einem Auftragswert von 10000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.
Ab wann muss wie ausgeschrieben werden?
Kommunen nach VOB, alle anderen nach BGB oder belieben
Beschränkte Ausschreibung ist zulässig wenn nur ein Beschränkter Kreis für die Arbeiten in Frage kommt
Nach VOB/A gibt es 3 Fristen , nennen und erklären sie diese.
Bewerbungsfrist:
die Zeit bis zum Termin der Angebotsfrist, darf demnach nicht kürzer als Angebotsfrist sein
Angebotsfrist:
Nach VOB mindestens 10 Tage
Bei EU weiten Ausschreibungen 35 Tage. Bei schneller Abgabe darf niemand bevorzugt werden.
Bindefrist:
Zeitraum wie lange ein Angebot gültig ist. 30 Tage in begründeten Fällen kann sie verlängert werden
Sie nehmen an einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A teil. bitte ausführlich die Vorgehensweise beschreiben und erklären.
Anmelden im Portal
Ausschreibungsunterlagen herunterladen
Sichtung und beurteilung, ob man den Anforderungen gewachsen ist
Preisanfrage an Lieferanten
Prüfen und Preise vergleichen
Kalkulation ( Angebot erstellen)
Ausschreibungsunterlagen ausfüllen und anhängen
per Post alles zusammen versenden
per E-mail: Passwortgeschützt versenden
Zuschlag erhält schriftlich der wirtschaftlichste
Ab wann mus nach VOB/BGB mit den Arbeiten begonnen werden?
wie vertraglich vereinbart
Nach VOB innerhalb von 12 Tagen nach Aufforderung durch Auftraggeber
Nach BGB sofort nach Auftragserteilung, wenn nicht anders vereinbart
Der Maurer hat mangelhaft gearbeitet und sie wollen an dem Gewerk anbauen , wie gehen sie vor?
umgehend schriftliche Bedenken anmelden
Arbeit bis zur beseitigung einstellen
Bedenken nach Behebung der Mängel abmelden und Arbeiten fortsetzen
Wenn man dennoch arbeitet, nimmt man das Gewerk vom Maurer ab und übernimmt so die Gewährleistung
Wann gilt die VOB und wann gilt das BGB? Welche Teile der VOB gelten immer ?
BGB gilt bei Privatleuten, alle VOB Abweichungen werden für Ungültig erklärt falls dennoch vereinbart.
VOB gilt bei Geschäftskunden, und kann mit Architekten vereinbart werden.
VOB/C gilt immer (technische Regeln, Aufmaß, etc.)
Sie stellen dem Kunden eine Rechnung , ab wann sind die Zahlungen der Auftraggeber fällig ? Differenzieren sie zwischen VOB und BGB
BGB sofort fällig. Verzug nach 30 Tagen ohne Mahnung bei entsprechendem Hinweis (Privatkunden)
VOB bis zu 30 Tage nach Erhalt der Rechnung
Wie viele VOB Teile gibt es , erklären sie diese
Teil A
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen
Teil C
Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Was sind nach VOB/C Nebenleistungen und was sind besondere Leistungen ?
Nebenleistungen
Im Angebot nicht aufgeführte Leistuingen die dennoch ohne Entlohnung zu erbringen sind.
Besondere Leistungen
Leistungen die nicht im Angebot enthalten sind jedoch im Zuge des Bauvorhabens unvorhergesehen anfallen und voll abrechenbar sind
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