Spektrum palliativmedizinischer Einsätze
Häufigkeit
Symptome
Grunderkrankungen
Häufigkeit:
3% aller Notarzteinsätze mit palliativmedizinischen Aspekten
Grunderkrankungen:
Symptome:
Dyspnoe und danach Überforderung mit Abstand am häufigsten
Dann Unruhe & kardiale Symptome
Therapieschema für typische Symptome
Symptome Schmerz
Analgetische Dauermedikation nach WHO-Stufenschema
bei Schmerzexazerbationen Therapie mit ca 10-20% der Opiat-Tagesdosis als schnellwirksames Präparat
Klinikeinweisungen auch nach Opiatgaben nicht zwingend notwendig, wenn Vitalparameter stabil!
Symptome: Dyspnoe
sehr häufiges Symptom bei Palliativpat., oft verbunden mit Angst und Unruhe
Therapie der Wahl:
Opiate
z.B. Morphin 0,05-0,1 mg/kg KG (ca. 5mg)
Benzodiazepine/niederpotente Neuroleptika
In der Sterbephase:
Sauerstoffinsufflation oft nicht hilfreich
rasselnde Atemgeräusche sind wahrscheinlich für Angehörigen belastender als für Pat.
können durch Flüssigkeitsüberladung in der Sterbephase begünstigt werden
Ermittlung des Patientenwillens in DE
In Einzelfällen stehen Entscheidungen des Patienten oder legitimer Betreuer/Bevollmächtigter dem üblichen rettungsdienstlichen Auftrag bzw. eigenen medizinische Überzeugungen entgegen: Prüfung der Legitimation, Aufklärung und Dokumentation essentiell!
Patientenverfügung
gesetzlich geregelt in § 1901f BGB
in Schriftform verfasst und eigenhändig unterzeichnet
notarielle Beglaubigung nicht zwingend notwendig
Gültigkeit bis auf Widerruf, regelmäßige Bestätigungen dennoch ratsam
für Behandlungsteam und Bevollmächtigte/Betreuer bindend
Vorsorgevollmacht
Bestimmung einer bevollmächtigten Person für den Fall, dass eine eigene Willensäußerung nicht möglich ist
muss Gesundheitsangelegenheiten umfassen
nicht zu verwechseln mit gesetzlichem Betreuer: Bevollmächtigter wird nur relevant, wenn Vollmachtgeber seinen Willen nicht mehr äußern kann
SAPV: spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung
ambulante Betreuung durch Palliativmediziner und –pfleger für Patienten mit nicht heilbarer, fortschreitender Erkrankungen und komplexen Symptomen
gute Kenntnis des Patienten und profunde palliativmedizinische Ausbildung
Jeder Versicherte hat Anspruch auf SAPV. Verordnung durch Vertragsarzt und Genehmigung durch Krankenkasse notwendig
Versorgung rund um die Uhr möglich. Anders als durch Rettungsdienst engmaschige Folgevisiten je nach Erfordernis planbar
Einteilung palliativer Notfälle
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