Definition Strafanzeige
Die Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an eine Strafverfolgungsbehörde, die in der Absicht erfolgt, eine behördliche Untersuchung herbeizuführen. Dafür reicht die Mitteilung eines Anfangsberdachts.
3 Behörden wo man Strafanzeige erstatten kann.
-Polizei
-Staatsanwaltschaft
-Amtsgericht
Form der Strafanzeige.
Keine bestimmte Form. Ist jedoch zu dokumentieren.
Die Anzeigeerstattung kann erfolgen durch…
Zeugen
Geschädigte (Opfer)
Den Täter
Behörden/Institutionen(Jugend-, Ausländeramt, DB AG, Krankenhäuser,..) von Amts wegen
Man unterscheidet anzeigen in
Anzeigen von Amts wegen
Anzeigen durch Beteiligte, Zeugen, Dritte
Anzeigearten
Fingierte Anzeige
Frisierte
Vertrauliche
Anonyme
Pseudonyme
Selbstanzeige
Anzeige mit zivilrechtlichem Charakter
Beurkundungsformen
-Protokollform (wortwörtlich wiedergegeben, 7-W Fragen, chronologische Folge)
-Brichtsform (wird sinngemäß wiedergegeben; Anzeige kommt von Amts wegen, bei Bagatelldeligten)
-Mischform(Mischung aus beidem, in echt häufig angewendet)
Zusammensetzung der Strafanzeige
Anzeigeaufnahmeblatt
Schilderung des sv’s
7-W fragen
Wer
Was
Wann
Wo
Wie
Womit
Warum
Telefonische Anzeige
Festzuhalten sind
-Uhrzeit & Datum
-Personalien & Telefonnummer
-von WO der anruf erfolgt
Sachverhalt schildern lassen, den Zeugen (falls vor Ort) bitten da zu verweilen, Zeugen bitten zur Dienststelle zu kommen
Strafantrag ist…
der schriftlich formulierte Ausdruck des persönlichen Strafverlangens.
Tatort im weiteren Sinne
... umschreibt alle übrigen Handlungsorte des Täters, soweit nicht strafbar auch in der Vor- bzw. Nachtatphase.
Hiermit sind Vorbereitungshandlungen und Nachtatverhalten gemeint, z.B. Annäherungsweg, Orte der Tatmittelbeschaffung, Fluchtweg.
Tatort im engeren Sinne
= Ort, an dem sich die Tat unmittelbar ereignet hat und an dem das kriminalistisch relevante Geschehen Veränderungen in der Außenwelt hinterlässt bzw. hinterlassen hat (Haupttatphase).
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