Was ist der Zweck des Infektionsschutzgesetzes ?
Schutz des Lebens und der Gesundheit vor Gefahren durch Infektionskrankheiten.
Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten beim Menschen.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden (Bund, Länder, Kommunen), Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Beteiligten.
Einsatz aktueller medizinischer und epidemiologischer Standards und Techniken.
Förderung der Eigenverantwortung von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen und Einzelpersonen in der Prävention von Infektionskrankheiten.
Was ist die Definition von Krankheitserregern ?
vermehrungsfähiges oder sonstiges biologisches Agens,
das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare
Krankheit verursachen kann
Was ist die Definition von einer Infektion ?
die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine
nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im
menschlichen Organismus
Was ist die Definition von einer übertragbaren Kranheit ?
eine durch Krankheitserreger oder deren toxische
Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den
Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit
Was ist die Definition von einem Ausscheider?
eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und
dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit
sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein
Wie wird Prävention durch Aufklärung im Infektionsschutz umgesetzt?
Information und Aufklärung: Über Gefahren übertragbarer Krankheiten und deren Verhütung.
Schwerpunkte:
Allgemeiner und individueller Infektionsschutz.
Information zu Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangeboten.
Beteiligte Institutionen:
Gesundheitsdienst der Länder.
Bundesministerium für Gesundheit.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Robert Koch-Institut (RKI).
Schulen, Jugendämter und andere Einrichtungen.
Was sind die Aufgaben des RKI?
Koordinierung und Früherkennung
-Entwicklung von Konzeptionen
-zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten
-frühzeitige Erkennung und Verhinderung der
Weiterverbreitung von Infektionen
-zur Entwicklung und Durchführung
epidemiologischer und laborgestützter Analysen
-Forschung zu Ursache, Diagnostik und Prävention
übertragbarer Krankheiten, Beratung, internationale
Koordination
Erstellt Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter,
sonstige Informationen zur Vorbeugung
Erstellt Kriterien für
-die Übermittlung eines Krankheits- oder Todesfalls
-den Nachweis von Krankheitserregern
-Festlegung der zu erfassenden nosokomialen
Infektionen und Krankheitserreger mit speziellen
Resistenzen
-Zusammenfassung, Auswertung, Veröffentlichung
der Meldungen
Was regeln die Paragraphen zum Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (§§ 6–10 IfSG)?
§ 6: Meldepflichtige Krankheiten.
§ 7: Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern.
§ 8: Personen, die zur Meldung verpflichtet sind.
§ 9: Namentliche Meldung.
§ 10: Nichtnamentliche Meldung.
Wer ist nach § 8 IfSG zur Meldung meldepflichtiger Krankheiten oder Erregernachweise verpflichtet?
feststellende Arzt (leitende Arzt, Abteilungsarzt)
Leiter von: Medizinaluntersuchungsämter, privaten/
öffentlichen Untersuchungsstellen (inkl. KH-Lab.),
Einrichtungen pathologischer/anatomischer Diagnostik
bei Tierkontakt: Veterinäre
Angehörige anderer Pflege- oder Heilberufe mit
staatlich anerkannter Ausbildung, Heilpraktiker
Schiff-/Flugzeugkapitän
Leiter von Pflegeeinrichtungen, JVA, Heimen
Welche Angaben müssen bei einer namentlichen Meldung gemäß § 9 IfSG übermittelt werden, und wie schnell muss diese erfolgen?
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum
Anschrift Hauptwohnsitz od. Aufenthaltsort
alle Angaben aus Impfausweis
Tätigkeit in Gemeinschafts- od. Gesundheitseinrichtung,
Lebensmittelbetrieb
Tag der Erkrankung, Diagnose, Tod,
Infektionsquelle, Herkunftsland
Labor, Krankenhaus bzw. Einrichtung zur stationären Betreuung
Blut-, Organ-, Gewebespende in den letzten 6 Monaten
Name, Anschrift, Telefonnummer des Meldenden
Gesundheitsamt
unverzüglich, innerhalb 24h
fehlende Angabe können nachgeliefert werden
Welche Angaben müssen bei einer nicht-namentlichen Meldung gemäß § 10 IfSG übermittelt werden, und wie schnell muss diese erfolgen?
Geschlecht, Geburtsdatum: Monat, Jahr
ersten 3 Ziffern der Postleitzahl des Hauptwohnsitzes
Untersuchungsmaterial, Nachweismethode, Untersuchungsbefund
Monat, Jahr der Diagnose
wahrscheinlicher Infektionsweg, wahrscheinliches Infektionsrisiko
Land, indem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde
Malaria: Angaben zu Expositions-/Chemoprophylaxe
HIV: Fallbezogenen Verschlüsselung des Namens
Welche Übermittlungswege müssen bei der Meldung von Krankheiten oder Krankheitserregern gemäß IfSG eingehalten werden, und welche Fristen sind dabei zu beachten?
Die Meldung erfolgt vom Gesundheitsamt an die Landesbehörde und weiter an das RKI innerhalb von 2 Wochen. Das Bundesministerium und die Kommission der EU erhalten die Daten ebenfalls über das RKI. Die Meldung muss auf einem Formblatt oder Datenträger erfolgen, wie vom RKI bestimmt.
Was sind die Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, wenn eine solche auftritt?
Bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit wird eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit festgestellt. Daraufhin ergreift die zuständige Behörde, meist das Gesundheitsamt, allgemeine und besondere Maßnahmen zur Verhütung der weiteren Ausbreitung der Krankheit.
Welche Maßnahmen kann die zuständige Behörde zur Verhütung übertragbarer Krankheiten ergreifen?
Die zuständige Behörde kann eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, darunter:
Betreten von Grundstücken, Wohnungen, Einrichtungen, und Verkehrsmitteln.
Übergabe von Untersuchungsmaterialien und Vernichtung von mit Krankheitserregern behafteten Gegenständen.
Vernichtung von Gesundheitsschädlingen und Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, Räumen und Anlagen.
Durchsetzung von Hygienemaßnahmen und Verwendung nur gelisteter, gesundheitlich unbedenklicher Desinfektionsmittel.
Beratung und Untersuchung bei sexuell übertragbaren Krankheiten sowie Durchführung von Schutzimpfungen.
Vernichtung von Krankheitserregern bei Betroffenen und gegebenenfalls Durchsetzung der Maßnahmen mit polizeilicher Unterstützung.
Welche Maßnahmen werden bei der Behandlung von an einer übertragbaren Krankheit erkrankten Personen ergriffen?
Bei der Behandlung von an einer übertragbaren Krankheit erkrankten Personen werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter:
Äußere Untersuchungen, Röntgenaufnahmen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut oder Schleimhäuten.
Beobachtung, Quarantäne oder Berufsverbot je nach Schwere der Erkrankung.
Unterrichtungspflicht bei Blut-, Organ- oder Gewebespendern, um eine mögliche Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern.
Welche Maßnahmen gehören zum Umweltmanagement im Krankenhaus und wie können diese zur Kostenreduktion beitragen?
Zum Umweltmanagement im Krankenhaus gehören unter anderem die Reduzierung des Wasserverbrauchs und die effiziente Abwasserbehandlung, Energieeinsparung durch den Einsatz erneuerbarer Energien, sowie Abfallvermeidung und Recycling. Diese Maßnahmen tragen zur Kostenreduktion bei, indem sie den Ressourcenverbrauch senken, die Energie- und Wasserkosten verringern und die Entsorgungskosten für Abfälle durch Wiederverwertung und Recycling minimieren.
Was sind die Grundsätze der Abfallbewirtschaftung im Krankenhaus?
Die Grundsätze der Abfallbewirtschaftung im Krankenhaus umfassen die Vermeidung von Abfallmengen als oberstes Ziel. Falls Abfallvermeidung nicht möglich ist, sollte der Abfall alternativ stofflich oder energetisch verwertet werden, wobei die technische Machbarkeit, hygienische Sicherheit und wirtschaftliche Zumutbarkeit berücksichtigt werden müssen.
Was ist bei der Entsorgung zu vermeiden ?
• Gefährdung der Gesundheit des Menschen
• Belastung der Umwelt
• Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung
Welche gesetzlichen Regelungen müssen bei der Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes beachtet werden?
Bei der Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes müssen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen (Januar 2002) berücksichtigt werden. Dabei ist auf die Eigenverantwortung der Einrichtungen zu achten. Zusätzlich müssen Infektionsschutz-, Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Gefahrgutrecht beachtet werden.
Für welche Einrichtungen gelten die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitsdienst?
• Menschen medizinisch untersucht, behandelt
oder gepflegt werden,
• Rettungs- und Krankentransporte durchgeführt
werden,
• Körpermaterialien untersucht werden,
• mit Krankheitserregern gearbeitet wird.
• Krankenhäuser und Sanatorien
• Dialysestationen und Reha-Einrichtungen
• Arzt- und Zahnarztpraxen
• Praxen von Heilpraktikern
• Sozialstationen und Hauspflegestationen
• Hygiene-Institute und Laborpraxen
• Gesundheitsämter und Blutbanken
Wie erfolgt die Einteilung von Abfällen aus der humanmedizinischen Versorgung gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)?
Die Einteilung von Abfällen aus der humanmedizinischen Versorgung erfolgt nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):
Kapitel 18: Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ausgenommen Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen).
Gruppe 18 01: Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen.
Wie erfolgt die Einteilung von Abfällen im medizinischen Bereich anhand von Abfallschlüsseln gemäß AVV?
AS 18 01 01: Spitze oder scharfe Gegenstände.
AS 18 01 02: Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven.
AS 18 01 03: Abfälle mit besonderen Anforderungen an Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht.
AS 18 01 04: Abfälle ohne besondere Anforderungen (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln).
Wie müssen spitze und scharfe Gegenstände (AS 18 01 01) aus dem medizinischen Bereich gesammelt und entsorgt werden?
Spitze und scharfe Gegenstände (AS 18 01 01) müssen wie folgt behandelt werden:
Sammlung: In stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen.
Verschluss: Fest verschließen, um Verletzungen zu vermeiden.
Sicherung: Vor unbefugtem Zugriff bei Lagerung, Transport und Entsorgung sichern.
Entsorgung: Die Entsorgung erfolgt durch Verbrennung, alternativ durch Deponierung.
Wie werden Körperteile und Blutprodukte (AS 18 01 02) aus dem medizinischen Bereich korrekt gesammelt und entsorgt?
Sammlung: Getrennte Sammlung direkt am Anfallort, ohne Umfüllen oder Sortieren.
Hygiene: Ausgießen von Blut aus Behältnissen ist erlaubt, um die Hygiene zu gewährleisten.
Lagerung:
Vermeidung von Gasbildung durch Kühlung:
<15 °C: Lagerung bis zu 1 Woche möglich.
<0 °C: Lagerung bis zu 6 Monate möglich.
Entsorgung: Gesonderte Beseitigung durch Verbrennung.
Welche Anforderungen gelten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen mit besonderer Kontamination (AS 18 01 03)?
Art der Kontamination:
Enthalten Erreger besonderer Gefährlichkeit (Liste) oder Keimkulturen.
Trockene, kontaminierte Abfälle fallen nicht darunter.
Hygiene:
Detaillierte Kenntnisse im Umgang erforderlich.
Sammlung:
In dichten Behältnissen, um das Risiko der Ausbreitung zu minimieren.
Entsorgung:
Vorrangig durch Verbrennung.
Alternativ durch Desinfektion möglich.
Welche Infektionskrankheiten werden nach Übertragungswegen unterschieden?
Infektionskrankheiten nach Übertragungswegen:
Haut-/Schleimhautkontakt:
AIDS
Virushepatitis
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK/vCJK)
Fäkal-orale Übertragung:
Cholera
Ruhr
Typhus/Paratyphus
Aerogene Übertragung:
Aktive Tuberkulose (Tbc)
Meningitis/Enzephalitis
Diphtherie
Q-Fieber
Virale hämorrhagische Fieber (VHF)
Was fällt unter AS 18 01 04 und wie werden diese Abfälle entsorgt?
Abfälle unter AS 18 01 04:
Keine besonderen Anforderungen an Sammlung und Entsorgung.
Beispiele: Wundverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln.
Kontamination mit Blut, Sekret oder Exkret, aber nicht unter AS 18 01 03 (keine besondere Erregergefährdung).
Sammlung in dichten Behältnissen.
Keine Sortierung oder stoffliche Verwertung.
Verbrennung oder alternativ Deponierung.
Welche Abfallarten aus der Gesundheitsversorgung fallen unter weitere Kategorien, und wie werden sie klassifiziert?
Weitere Abfallarten ohne infektionshygienische Bedeutung:
AS 18 01 06: Gefährliche Chemikalien.
AS 18 01 07: Andere Chemikalien.
AS 18 01 08: Zytostatika.
AS 18 01 09: Andere Arzneimittel.
AS 18 01 10: Amalgamabfälle.
Welche Rolle spielen Keime in Lebensmitteln, und wie unterscheiden sich Infektionserreger hinsichtlich der minimalen Infektionsdosis?
Keime in Lebensmitteln:
Beteiligung an Lebensmittelveredelung.
Verursacher von Lebensmittelverderbnis.
Infektionserreger können Krankheiten hervorrufen, insbesondere bei:
Immunsuppression.
Sub-/Anazidität des Magensaftes.
Minimale Infektionsdosis:
Salmonella typhi: 102–103 Keime.
Salmonella enteritidis: 105–106 Keime.
Welche Faktoren beeinflussen das Keimwachstum in Lebensmitteln?
Eiweiß- und Wassergehalt: Dient als Nährstoffquelle für Keime.
pH-Wert: Ideal für Keimwachstum zwischen 6,0 - 8,0; unter 4,0 keimtötend.
Temperatur: Über 5°C fördert Keimwachstum, jedoch wachsen Yersinien auch bei 3 - 4°C.
Sauerstoffabschluss: Fördert das Wachstum von Clostridium botulinum.
Salz-/Zuckerkonzentrationen: Höhere Konzentrationen wirken bakteriostatisch, hemmen Keimwachstum.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur Lebensmittelhygiene?
Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB): Grundlegende gesetzliche Grundlage.
Lebensmittelhygieneverordnung: Regelt die hygienischen Anforderungen an Lebensmittel.
Hühnereiverordnung: Spezielle Vorschriften für den Umgang mit Eiern.
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel: Bestimmungen zur hygienischen Handhabung von tiefgefrorenen Lebensmitteln.
Welche Überwachungsmaßnahmen gibt es im Bereich der Lebensmittelhygiene?
Eigenkontrollen der Hersteller: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte auf Einhaltung der Hygienevorschriften zu kontrollieren.
Staatliche Überwachung:
Bund: Setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Gesetzgeber).
Länder: Führen Laboruntersuchungen durch.
Kreise: Nehmen Proben von Lebensmitteln zur Überprüfung.
Welche Erreger können in Lebensmitteln vorkommen und welche Gruppen gehören sie an?
Bakterien: Salmonellen, Staphylokokken, Escherichia coli, Campylobacter coli/jejuni, Clostridium botulinum
Viren: Hepatitis A-Virus
Protozoen: Entamoeba histolytica, Toxoplasma gondii
Parasiten: Nematoden, Zestoden
Welche Symptome, Inkubationszeit und Quellen sind mit einer Infektion mit Salmonella enteritidis verbunden?
Symptome: Akute nicht-blutige Gastroenteritis
Inkubationszeit: Stunden bis 3 Tage
Dauer: Wenige Tage
Risiko: Sepsis, insbesondere bei älteren Menschen
Quelle: Schlachtvieh, Milch, Eiprodukte, Mensch (Anthropozoonose)
Wirkung: Lokale Enteritis (Erregerinvasion/Toxine)
Welche Symptome, Inkubationszeit, Risiko und Quellen sind mit einer Infektion mit Salmonella Typhi oder Paratyphi verbunden?
Symptome: Systemische Organerkrankung
Inkubationszeit: 10 - 21 Tage
Dauer: 2 – 4 Wochen
Risiko: Sepsis, Multiorganversagen
Quelle: Infizierter Mensch, Ausscheider
Häufigkeit Ausscheider: 4% (Stuhl), davon 1% im Urin (<109/ml)
Besonderheit: Kinder erkranken nur leicht, wichtig für die Infektkette
Welche Symptome, Inkubationszeit und Ursachen sind mit einer Lebensmittelintoxikation durch Staphylococcus aureus verbunden?
Häufigkeit: Zweithäufigste Lebensmittelintoxikation
Inkubationszeit: 4 – 6 Stunden
Dauer: Rückbildung nach 24 Stunden
Pathogenese: Enterotoxin A (selten Enterotoxine B - E)
Ursache: Kontamination von Milch, Milchprodukten, Eiern, Fleisch, Soßen durch Keimträger
Welche Informationen sind zu den Staphylokokken-Enterotoxinen und ihrer Kontamination von Lebensmitteln bekannt?
Keimträger: 50% beim Küchenpersonal
Toxinbildende Staphylokokken:
Klinisches Material: 40%
Nasen-/Rachenabstrich: 19%
Lebensmittel: 12-25%
Toxinmenge: Ausreichende Menge nach 6 Stunden bei Raumtemperatur (22°C)
Erbrechen: 1 μg Enterotoxin A vs. 10 μg Enterotoxin B - E
Was sind die typischen Merkmale und Informationen zu Campylobacter coli/jejuni?
Typisch: Seuchenhaftes Sterben bei Schafen und Rindern
Symptome: Fieberhafte, blutige Diarrhoe
Inkubationszeit: 2 – 5 Tage
Dauer: 1 Woche
Ausscheiderrate: 0,25%
Wie verläuft die Infektionskette bei Campylobacteriosen und welche Quellen sind typisch für Ausbrüche?
Infektkette (parallele Übertragungswege):
Geflügel → Schafe → Mensch
Geflügel -> Schweine → Mensch
Gewässer -> Vögel → Mensch
Typische Ausbrüche:
USA: 90% der Ausbrüche durch Lebensmittel
10% durch wasserbedingte Ausbrüche
Was sind die Symptome und die Inkubationszeit bei einer Infektion mit Clostridium botulinum und wie wird sie behandelt?
Symptome:
Lebensmittelintoxikation mit Gastroenteritis
Nervenlähmungen: Schwindel, Doppelbilder, Akkommodationsstörungen
Bulbäre Lähmungen (Atemlähmung durch Beeinträchtigung des Vagus): bis zu 70% tödlich
Inkubationszeit: 12 – 36 Stunden
Therapie: Austauschtransfusion und Botulinusantitoxin
Welche Botulinumtoxine sind für den Menschen pathogen und welche Schutzmaßnahmen gibt es gegen eine Botulinumtoxin-Intoxikation?
Pathogene Toxine:
Toxine A und B sind humanpathogen.
Thermische Eigenschaften:
Toxine sind thermolabil:
100°C = sofort inaktiv
80°C = nach 6 Minuten inaktiv
Schutzmaßnahmen:
Lebensmittel mindestens 15 Minuten kochen
Schutz durch pH-Wert < 4,6
Schutz durch Rohrzucker > 50%
Welche Escherichia coli-Stämme sind pathogen, und welche Erkrankungen verursachen sie?
ETEC (Enterotoxische E. coli):
Verursacht Reisediarrhoe, besonders in tropischen Regionen (50% der Fälle).
EPEC (Enteropathogene E. coli):
Führt zu Säuglings-Dyspepsie (besonders in tropischen Gebieten) durch Adhärenz an Mucosa-Zellen.
EHEC (Enterohämorrhagische E. coli):
Verursacht das hämolytisch-urämische Syndrom (besonders bei Kindern).
Reservoir: Rinder.
Welche Risiken bestehen in einem Krankenhaus im Zusammenhang mit der Lebensmittelhygiene?
Lebensmittelverunreinigung: Durch Hände, Putzmittel und Gerätschaften.
Unsachgemäße Lagerung: Probleme mit der Haltbarkeit von Lebensmitteln.
Fehlende Trennung von unrein/rein: Unzureichende Trennung kann zu Kreuzkontamination führen.
Unzureichende Zubereitung: Unvollständiges Durchgaren oder wiederholtes Aufwärmen kann das Risiko von Infektionen erhöhen.
Welche Regelungen gelten für die Personalhygiene gemäß § 42/43 IfSG?
Belehrung: Vor Aufnahme der Tätigkeit muss eine schriftliche Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Tätigkeitsverbot bzw. Information des Arbeitgebers: Bei folgenden Erkrankungen oder Zuständen:
Akute infektiöse Gastroenteritis
Typhus, Paratyphus
Cholera, Shigellose, Salmonellose
Hepatitis A, Hepatitis E
Infizierte Wunden, Hauterkrankungen
Welche Richtlinien gelten im Stationsbereich bezüglich der Lebensmittelhygiene?
Händedesinfektion vor der Essensausgabe
Warmhalten von Speisen bei mindestens 65°C für maximal 2 Stunden
Kühlhalten von Speisen bei 4-7°C
Speiseeis direkt nach der Zubereitung ausgeben
Keine Wiederverwendung von Speiseresten
Regelmäßige Kühlschrankkontrollen zur Sicherstellung der richtigen Temperaturen
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