3 Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden
3.1 Funktionen im Langsamflugmodus
Nach der Durchführungsverordnung 2020/639 der EU muss jedes UAS (Unmanned Aircraft System) der Klasse C2 einen Langsam-Flug-Modus (low speed mode) besitzen.
Im Langsam-Flug-Modus ist es der Drohne nicht möglich schneller als 3m/s zu fliegen. Ist der Langsam-Flug-Modus aktiviert, ist es gestattet bis zu einem horizontelen Abstand von 5m unter Anwendung der 1:1-Regel an unbeteiligte Personen heran zu fliegen.
Bevor jedoch in die Nähe von unbeteiligten Personen geflogen wird, müssen folgende Faktoren beurteilt werden:
So sollte bei…
BEACHTE!
L3.1 Beispiel 1:
NEIN. Da die Klasse des UAS über das maximale Gesamtgewicht (MTOM, Maximum Take-Off Mass) bestimmt wird und das UAS mit Nutzlast über 4kg wiegt, kann die betroffene Drohne kein UAS der Klasse C2 sein.
Folglich gelten auch nicht die für den A2 beschriebenen Mindestabstände sondern die Regeln für die offene Kategorie A3.
L3.1 Beispiel 2:
NEIN. Solange ein horizontaler Mindestabstand von 30m zu unbeteiligten Peronen eingehalten wird, ist der Betrieb mit der Klasse C2 auch ohne eingeschalteten Langsamflugmodus erlaubt.
LQ3.1
Nach der neuen Durchführungsverordnung 2020/639 der EU muss jedes UAS (Unmanned Aircraft System) der Klasse ______einen Langsam-Flug-Modus (low-speed mode) besitzen. Im Langsam-Flug-Modus ist es der Drohne nicht möglich, schneller als ______m/s zu fliegen. Wenn Sie den Langsam-Flug-Modus der Drohne aktiviert haben, ist es Ihnen gestattet anstelle der üblichen ______m bis auf einen horizontalen Abstand von ______m an unbeteiligte Personen heran zu fliegen.
Bevor Sie jedoch nahe unbeteiligter Personen fliegen, müssen Sie folgende Faktoren beurteilen:
a) ______
b) ______des UAS
c) ______des überflogenen Gebiets
Nach der neuen Durchführungsverordnung 2020/639 der EU muss jedes UAS (Unmanned Aircraft System) der Klasse C2 einen Langsam-Flug-Modus (low-speed mode) besitzen. Im Langsam-Flug-Modus ist es der Drohne nicht möglich, schneller als 3m/s zu fliegen. Wenn Sie den Langsam-Flug-Modus der Drohne aktiviert haben, ist es Ihnen gestattet anstelle der üblichen 30m bis auf einen horizontalen Abstand von 5m an unbeteiligte Personen heran zu fliegen.
a) Wetterbedingungen
b) Leistungsfähigkeit des UAS
c) Trennung des überflogenen Gebiets
3.2 Einschätzung der Entfernung zu Menschen
Vergleichsmethode
Durchschittsmethode
Additionsmethode
Stockpeilung
Daumensprungmethode
3.3 Schätzfehler
Bei Schätzungen wird meist zu kurz geschätzt, wenn das Ziel gut zu sehen ist. Dies trifft zu bei:
Sonnenschein
bei klarer, reiner Luft (z. B. Höhenlagen oder Sonnentagen im Frühling und Herbst)
Nach Regenfällen (ohne Wasserdunst)
Wenn die Sonne im Rücken steht
Falls das Zielobjekt sich vor bzw. auf einem hellen Hinter- bzw. Untergrund befindet
Ferner wird meist zu kurz geschätzt bei:
Durchschnittenem, nicht voll einzusehendem Gelände
Über Täler und Schluchten hinweg
Über gleichgörmige Strecken (Steppen, Wüste)
Über Wasserflächen und Schnee
bei großen Zielen
Bergab
mit dem Fernglas
Meist wird zu weit geschätzt:
bei hitzeflimmender Luft
bei trüben, nebligem Wetter
beim Schätzen gegen die Sonne
in der Dämmerung
im Wald
Falls sich das Zielobjekt vor bzw. auf einem dunklen Hinter- bzw. Untergrund befindet
bei nur teilweise sichtbaren Zielen
entlang gerader Straßen oder Wasserflüssen
bei kleinen Zielen
bergauf
LQ3.2
Zur Höhen- und Entfernungsschätzung können die folgenden Methoden herangezogen werden: ...
...Vergleichsmethode, Durchschnittsmethode und Additionsmethode.
LQ3.3
Bei Schätzungen wird meistens zu kurz geschätzt, wenn das Ziel gut zu sehen ist. Dies trifft beispielsweise zu bei...
...Sonnenschein (wenn die Sonne im Rücken steht),
klaren Luftverhältnissen,
gleichförmigen Strecken (z.B. Steppe, Wüste, Wasser, Schnee),
großen Zielen,
bergab liegenden Zielen,
Schätzungen mit dem Fernglas.
LQ3.4
Bei Schätzungen wird meistens zu weit geschätzt, wenn das Ziel nicht deutlich zu sehen ist. Dies trifft beispielsweise zu bei...
...hitzflimmernder Luft,
trübem oder nebligem Wetter,
nur teilweise sichtbaren Zielen,
entlang gerader Straßen oder Wasserflüsse,
bei Schätzungen gegen die Sonne,
im Wald,
in der Dämmerung,
bergauf.
LQ3.5
Die Stockpeilung zur Abschätzung der Höhe eines Objektes bietet sich an, wenn...
...die Entfernung zum Objekt bekannt ist.
LQ3.6
"Springt" der Daumen bei Anwendung der Daumensprungmethode über ein 3 m langes Objekt, so ist dieses ca. ...
...30 m weit entfernt.
3.4 Die 1:1-Regel
Die 1:1-Regel ist ein universelles Instrument, welches bei kritischen Entfernungen Anwendung findet.
Die 1:1-Regel besagt, dass die Flughöhe nicht größer sein darf als der jeweilige Abstand zu einer unbeteiligten Person oder zu einem definierten Objekt.
Die Regeln der offenen Kategorie haben einen besonderen Fokus auf die Sicherheit von Menschen. Die Sicherheit wird einerseits durch das Verbot von Überflügen unbeteiligter Personen und zum anderen durch spezielle Abstandsregeln gegenüber Unbeteiligten gewährleistet.
Als unbeteiligt gilt eine Person, wenn sie nicht am USA-Betrieb beteiligt ist oder die Anweisungen und Vorschriften des UAS-Betreibers nicht kennt.
Im Umkehrschluss muss eine Person, die sich im Betriebsgebiet aufhält, über das Flugvorhaben und die Risiken informiert werden und der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt haben, um als beteiligte Person zu gelten.
Spezielle Abstandsregeln gegenüber Menschen gibt es sowohl in der Unterkategotie A2 als auch in der Unterkategorie A3.
Abstandsregeln zu Menschen in der offenen Kategorie A2
Die Unterkategorie A2 der offenen Kategorie ist durch die Möglichkeit von Flügen in besonderer Nähe von Menschen hervorzuheben. Als Mindestabstände zu unbeteiligten Personen gelten für zertifizierte Drohnen der Klasse C2 im Normalflugmodus 30m und im Langsamflugmodus 5m.
Für diese Mindestabstände und auch innerhalb der Spanne zwischen diesen Mindestabständen gilt die 1:1-Regel.
D.h. Im Normalflugmodus ist im Bezug auf den Mindestabstand von 30m zu unbeteiligten Personen eine maximale Flughöhe von 30m einzuhalten, im Langsamflugmodus im Bezug auf die Mindestentfernung von 5m zu einer unbeteiligten Person beträgt die maximale Flughöhe 5m.
Fliegt ein Pilot bsw. im Abstand von 10m Entfernung von einer unbeteiligten Person, beträgt die maximal zulässige Flughöhe 10m.
Abstandsregeln zu Menschen in der offenen Kategorie A3
Für den Abstand zu Menschen gibt es in der offenen Kategorie A3 für einen normalen Flug keine genauen metrischen Angaben. In den EU-Regeln((EU)2019/947) heißt es dazu, dass ein Flug nur stattfinden darf, wenn der Fernpilot davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Konkrete Angaben gibt es jedoch für den Fall, dass unerwartet unbeteiligte Personen in den Bereich des Fluges eintreten.
Hinweis: Nachf. Bsp gelten nur für Multikopter. Bei Starrflüglern ist je nach Größe und ausgehender Gefahr ein größerer Abstand einzuhalten.
Dieser Fall ist dann wie folgt geregelt:
Betritt eine unbeteiligte Person den Bereich der FLugdurchführung, so ist der Fluf zur Vermeidung einer Gefahr anzupassen bzw. abzubrechen. Es gilt ein Abstand von mindestens 30m zu Unbeteiligten und es ist die 1:1-Regel anzuwenden. Dies bedeutet also einen Abstand zu unbeteiligten Personen von 30m und zugleich eine maximale Flughöhe von ebenfalls 30m.
Zudem darf der Abstand nicht weniger sein als die Entfernung, die das UAS bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegen kann. Daraus folgt auch ohne metrische Angaben für einen sicheren Abstand zu Menschen in der Kategorie A3, dass sobald Menschen sich nähern immer die Geschwindikeit anzupassen und die 1:1-Regel zu beachten ist, um eine Gefährdung auszuschließen.
Die 1:1-Regel im Bezug auf geografische Gebiete gem. der LuftVO
Im Rahmen der LuftVO (Luftverkehrsordnung) regelt die 1:1-Regel auch das Flugverhalten in einigen der in §21h LuftVO definierten geografischen Gebiete. Der §21h LuftVO definiert die nach deitschem Gesetz geltenden geografischen Gebiete.
Flüge innerhalb dieser geografischen Gebiete, auch Geo-Zonen genannt, sind entweder nur mit einer Erlaubnis gestattet oder es gelten besondere Bedingungen.
Einer dieser besonderen Bedingungen ist die Anwendung der 1:1-Regel für Flüge in der Nähe von bestimmten Verkehrsträgern. Diese Regelung gilt im Einzelnen für die Nähe zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen.
Das geografische Gebit, welches besondere Aufmerksamkeit verlangt, beginnt in einem Abstand von 100m zu diesen Verkehrsträgern, wobei eine Annäherung mit einer Drohne bis auf 10m erfolgen darf. Innerhalb dieses geografischen Gebiets (also Abstand 10-100m) ist bei Flügen die 1:1-Regel zu beachten (10m Abstand und 10m max. Flughöhe bzw. 100m Abstand und 100m max. Flughöhe).
Dasselbe gilt für Flüge innerhalb dieser Geo-Zone. (z. B. 70m Abstand und 70m max. Flughöhe)
Eine Besonderheit gilt für Bundeswasserstraßen. Diese dürfen ohne Genehmigung auch überflogen werden und zwar in einer Mindesthöhe von 100m. Da zugleich für das geografische Gebiet um eine Bundeswasserstraße die 1:1 Regel zu beachten ist, ist für den Aufstieg auf 100m für den Überflug ein Mindestabstand von 100m einzunehmen.
ÜBERFLUGVERBOT für Schiffsanlagen, Schleusen und Schiffshebewerke
Genehmigungspflichtige Flüge in der speziellen Kategorie
Alle Flüge, die nicht den Regeln der offenen Kategorie entsprechen, erfolgen nach Genehmigung in der speziellen Kategorie. Da die Regeln insbesondere die Sicherheit von Personen berücksichtigen, sind dies zumeist Flüge mit weitergehender Annäherung an unbeteiligte Personen (z.B. Aufstieg über einem Grundstück mit nahmeliegenden Fußgängerwegen) oder Überflüge von Personen.
Wird ein derartiger Flug in der Nähe oder über unbeteiligten Personen z. B. aich in nächster Nähe zu Wohngebieten geplant, so ist für einen Antrag auf einen Flug in der speziellen Kategporie ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
Bestandteil eines solchen Antrages ist die Beschreibung der Flugroute um die herum Sicherheitszonen (Ground Risk Buffer) zu beschreiben sind. Auch diese Sicherheitszonen können, neben einem plausiblen ballistischen Ansatz, nach der 1:1 Regel ermittelt werden. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der geplanten Flughöhe.
Erfolgt z. B. ein kreisförmiger Flug in 50m Höhe, so ist eine Sicherheitszone rund um die Flugbahn von ebenfalls 50m festzulegen. Für diese Sicherheitszone sind spezeille Sicherheitsmaßnahmen für den Fall von Unregelmäßigkeiten eines Fluges feszulegen.
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