Ziele
Wahrung des Weltfrieden und internationaler Sicherheit
Schutz von Menschenrechten
Förderung sozialer und globaler Gerechtigkeit
—> Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
Treffen von Kollektivmaßnahmen
internationale Zusammenarbeit
—> Lösung internationaler Probleme
Grundsätze
Souveräne Gleichheit aller Mitglieder
Beistandverpflichtungen bei allen Maßnahmen im Einklang mit der Charta
Gewaltverbot
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Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates
Un-Generalversammlung
193 Deligierte (1 pro UN-Mitgleidstaat) + zwei Beobachterstaaten (Vatikan+Palästina)
Jahrestagung (September - Dezember)
Jedes Mitgliedsland jeweils eine Stimme
Sechs Hauptausschuss im UN-Menschenrechtsrat & diversen Kommissionen
Abrüstung und internationale Sicherheit
Wirtschaft und Finanzen
Soziale, humanitäre, kulturelle Fragen
Besondere politische Fragen & Entkolonialisierung
Verwaltung und Haushalt
Recht
Treffen der Entscheidungen:
einfache oder Zwei-Drittel-Mehrheit
Meistens einstimmig entschieden
Sind nicht bindend, aber mit Macht
Aufgaben
Gestaltung des Völkergewohnheitsrechts
Prüfung und Genehmigung des Haushalts
Ernennung des UN-General-sekretärs (auf Vorschlag des Sicherheitrates)
Resolutionen und Beschlüsse zur weltpolitischen Fragen (nicht verbindlich)
Wahlen:
nicht ständiger Mitglieder im UN-Sicherheitsrat
Richter am internationalen Gerichtshof
Mitglieder Wirtschafts- und Sozialrat
Sicherheitsrat
Trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
Fasst Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle UN-Mitglieder -> trotzdem freiwilliges Engagement benötigt
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15 Mitglieder
5 Ständige: Großbritannien, Frankreich, Russland, China, USA
+Vetorecht
10 nicht ständige : 3 aus Afrika, 2 aus Europa, 2 aus Lateinamerika, 2 aus Asien, 1 aus Osteuropa?
5 jährlich auf 2 Jahre gewählt - von der Generalversammlung
Bei Verfahrensfragen: mindestens 9 Stimmen -> ständige dürfen sich enthalten
bei sonstigen Fragen: mindestens 9 Stimmen -> ständige müssen zustimmen
Aufgaben:
Empfehlungen zur Aufnahme neuer Mitglieder in die UN
Vorschlag zur Wahl des UN-Generalsekretärs (dieser darf Teilnehmen, aber nicht mitbestimmen)
Wahl der Mitglieder des internationalen Gerichtshofs (gemeinsam mit Generalversammlung)
Empfehlung zur Beilegung von Streitigkeiten
Untersuchung von Konflikten
Entsendung von Friedenstruppen
Förmliche Festlegung einer Bedrohung des Friedens, eines Friedensbruchs oder einer Angriffshandlung
Wirtschaftliche oder diplomatische Sanktionen
Militärische Sanktionen
Agenda für den Frieden 1
Vorbeugende Diplomatie
Bsp. Ziele: Verhüten von Entstehung von Streitigkeiten; Konflikte schnell wieder eingrenzen
Bsp. Mittel: Diplomatische Gespräche; vorbeugender Einsatz von UN-Truppen
Friedensschaffung
Bsp. Ziele: nach Ausbruch eines Konflikts die feindlichen Parteien zu einer Einigung bringen
Bsp. Mittel: Friedliche Mittel (Verhandlungen, Vermittlungen, etc); Gewaltlose Sanktionen (Wirtschafts-und Verkehrsblockade, etc); Friedensdurchsetzung (durch speziell ausgebildete, ständig abrufbereite bewaffnete UN-Truppen); Militärische Gewalt (wenn alle anderen Mittel versagen)
Agenda für den Frieden 2
Friedenssicherung
Bsp. Ziele: Lage in einer Konfliktzone entschärfen oder stabilisieren; Überwachung und Durchsetzung von der Einhaltung der Vereinbarung zwischen den Konfliktpartnern
Bsp. Mittel: Entsendung von Beobachtermissionen; umfassendes Konfliktmanagement
Friedenskonsolidierung
Bsp. Ziele: den Frieden nach Beendigung eines Konflikts konsolidieren; beim friedlichen Wiederaufbau helfen
Bsp. Mittel:
Nach Konflikt innerhalb eines Landes: Entwaffnung der Parteien, Flüchtlinge repatrilieren, Wahlüberwachung, etc
Nach internationalen Konflikt: Abbau der Schranken der Nationen durch Kulturaustausch, gemeinsame Projekte zur wirtschaftlichen & sozialen Entwicklung, etc.
Responsibility to protect
Auslöser: Völkermord in Ruanda
Dadurch Diskussionen wie man gegen sowas künftig vorgehen kann, etc.
2001 Diskussion führt zum Konzept ,,Responsibility to protect” = Schutzverantwortung
Zur Verhinderung von Massenverbrechen
Ziel: Einklang von staatlicher Souveränität & Menschenrechtsschutz; festschreiben der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen
2005 von allen Mitgliedsstaaten anerkannt
Prinzipien
Jeder Staat hat die Verantwortung seine Bevölkerung vor sowas zu beschützen
Internationale Gemeinschaft soll die Staaten unterstützen
Wenn ein Staat dazu nicht fähig ist oder sein möchte, geht Verantwortung an die internationale Gemeinschaft
Erst bei Erkennung der Maßnahmen als aussichtslos: Ergreifung von Zwangsmaßnahmen
Reformmodelle
,,Gruppe der 4” (Brasilien, Deutschland, Indien, Japan) + 23 weitere Staaten
vorschlagen von 6 neuen ständigen Sitzen -> Diese verzichten auf ihr Vetorecht bis zur Überprüfungsfrage nach 15 Jahren
Vier weiter nichtständige Sitze
,,Vereint für den Konsens” bestehend aus 12 Staaten (bildung rund um Konkurrenten der G4-Staaten)
Einrichtung von 10 weiteren nicht-ständigen Mitgliedern bei Aufhebung des Wiederwahlverbots
Gruppe aus 43 afrikanischen Staaten
Erhöhung der Zahl der ständigen Mitglieder auf 11 und der nicht ständigen auf 15
Gleichberechtigung der ständigen Mitglieder
Probleme bei Änderung
brauch zwei-drittel Mehrheit
Ständige können ihr Vetorecht einsetzen
Mangelnde Bereitschaft zur Einigung
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