Permanente internationale Gerichte
Universelle Gerichtsbarkeit
Internationaler Gerichtshof (IGH)
Regimebezogene Gerichtsbarkeit
Internationaler Seegerichtshof (ITLOS)
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
WTO Appellate Body)
Regionale Gerichtsbarkeit
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Tribunal de Justicia de la Comunidad Andina
EGMR
Inter-American Court of Human Rights (IACtHR)
Ad hoc Schiedsgerichte
Ständiger Schiedsgerichtshof
International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID)
= die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IGH durch die USA gilt nicht, wenn die Angelegenheiten nach Auffassung der USA der Zuständigkeit ihrer nationalen Gerichte unterliegen
Streitiges Verfahren zwischen Staaten
Erstattung von Rechtsgutachten Art. 96 (1) UNC
Contra: keine weitergehende Verpflichtung, als es Willen des Staates entspricht
Pro: Staat trägt Risiko der Unwirksamkeit des Vorbehalts; kann Unterwerfung jederzeit zurückziehen
Beilegung von Streitigkeiten in der WTO
(Dispute Settlement)
Streit über Befolgung einer DSB-Entscheidung wird dem ursprünglichen Panel vorgelegt (Art. 21.5 DSU).
Stellt das Panel eine Nichtbefolgung fest, muss die säumige Partei mit der anderen über Kompensation verhandeln (Art. 22.2 DSU).
Scheitern die Verhandlungen => klagende Partei kann die Autorisierung zur Suspendierung rechtlicher Konzessionen beantragen (Art. 22.2 DSU).
Verpflichtung bezieht sich in der Regel auf das gleiche Gebiet der ursprünglichen Verletzung (Art. 22.3 lit. a DSU).
Falls nicht praktikabel, kann die Suspension auf andere Bereiche desselben oder eines anderen Abkommens ausgeweitet werden (Art. 22.3 DSU).
Traditionelles Modell
Streitigkeiten zwischen Staaten
freiwillige Akzeptanz der Gerichtsbarkeit
keine Durchsetzungsmechanismen
Beispiele (Internationaler Gerichtshof (IGH), Internationaler Seegerichtshof (ITLOS))
Modifikationen:
zwingende Gerichtsbarkeit
Durchsetzungsmechanismen
Beispiele (WTO Dispute Settlement, Z.T. EGMR)
Hintergrund:
Osttimor war eine portugiesische Kolonie und wurde 1975 von Indonesien besetzt.
Der UN-Sicherheitsrat verurteilte die Besetzung durch Indonesien als rechtswidrig.
1989 schloss Indonesien mit Australien einen Vertrag über Seegrenzen in der Region zwischen Australien und Osttimor.
Klage vor dem IGH:
Portugal klagte gegen Australien und argumentierte, dass der Vertrag mit Indonesien die Souveränität Osttimors verletze.
Entscheidung des IGH:
Der Gerichtshof wies die Klage ab, da er ohne die Zustimmung Indonesiens keine Entscheidung treffen konnte.
Indonesien war keine Partei im Verfahren, und der IGH konnte nicht über die Rechtmäßigkeit der Handlungen eines Staates urteilen, der nicht am Verfahren beteiligt war.
Schlüsselargumente des IGH:
Zustimmungsprinzip: Der IGH kann Streitigkeiten nur zwischen Staaten entscheiden, die seine Gerichtsbarkeit akzeptieren.
Erga omnes-Normen: Der IGH stellte klar, dass die erga omnes-Natur von Rechten (z. B. Selbstbestimmungsrecht eines Volkes) das Zustimmungsprinzip nicht außer Kraft setzt.
Bedeutung:
Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Zustimmungsprinzips für die Zuständigkeit des IGH.
Er verdeutlicht die Grenzen der Durchsetzung von erga omnes-Verpflichtungen, wenn ein betroffener Staat nicht am Verfahren beteiligt ist.
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