Unterscheidung nach Leistungsinhalt
§ 11 SGB I
Sachleistung
Dienstleisung
Geldleistung
Unterscheidung nach ihrer Funktion:
Präventionsleistung
Restitutionsleistung
Kompensationsleistung
Unterscheidung nach Leistungshäufigkeit:
einmalige Leistungen
wiederkehrende Leistungen
Pflichten der Sozialleistungsträgers
Hauptpflichten
Nebenpflichten
Folgen bei Pflichtverletzung
Hauptpflichten:
Ausführung der Sozialleistungen § 17 SGB I
Nebenpflichten: = Informations- & Förderpflichten
Aufklärung, § 13 SGB I
Beratung, § 14 SGB I
Auskunft, § 15 SGB I
Folgen bei Pflichtverletzung:
-> Schadensersatz aus Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG)
-> Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Vorraussetzungen des sozialrechtl. Herstelltungsanspruchs
Herstellung = Beseitigung v. Verwaltungsfehler durch Korrektur, passiert immer nur bei Nachteil für Klient
Nachteil ist eingetreten
Sozialleistungsträger hat gehandelt o. etwas unterlassen
diese Handlung war objektiv pflichtwidrig
diese Handlung war ursächlich für entstandenen Nachteil
der Nachteil kann durch rechtmäßiges & zulässiges Verwaltungshandeln beseitigt werden
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