Was ist Recht?
Recht bezeichnet die Gesamtheit der allgemeingültigen, generellen Rechtsnormen, also Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch
Die Deutsche Rechtsordnung setzt sich aus allen bestehenden deutschen Rechtsnormen zusammen
Arten von Rechtsnormen
Gebote = was ich muss (z.B. Steuern zahlen)
Verbote = was ich nicht darf (z.B. Diebstahl § 242 StGB)
Erlaubnisse = was ich darf (z.B. Fahrerlaubnis, Baugenehmigung)
Freistellungen = was ich nicht muss (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht, §§ 52 ff. StPO)
Def. Gewaltmonopol
= Fähigkeit, einseitig hoheitlich über alle innerstaatlichen Fragen zu entscheiden
-> als originäre Fähigkeit = Staatsgewalt
in modernen Staaten: unpersönliche Herrschaft
Wie wird die Rechtsstaatliche Herrschaft begründet?
(Hinrichs/Öndül, 2017)
BRD = demoktratischer Rechtsstaat mit staat. Gewaltmonopol
Dieses wird von der Bevölkerung durch regelmäßige, freie, geheime und gleiche Wahlen in Auftrag gegeben
-> Idealbild: n. Rousseau: Gesellschaftsvertrag
-> Realtität: Staatsgewalt basiert immer auf Durchsetzung polit. Willens
Wie ist ein Staat konstituiert?
(Jellinek, 2016)
Drei Elemente (-Lehre):
Staatsgebiet
Staatsvolk
Staatsgewalt (= Gewaltmonopol)
Was ist Positives Recht?
= vom Menschen gesetztes Recht
im Gegensatz zu Naturrecht = dem Menschen vorgegebens Recht
= Gesamtheit der vom staatl. Gesetzgeber (dirket oder indirekt) erlassenen Rechtsvorschriften
Rechtspositivismus = Überzeugung, dass jede Rechtsfrage anhand des vorhandenen Gesetzes- & Gewohnheitsrechts lösen zu können, lehnt Naturrecht ab.
Funktionen des Rechts (n. Wesel, 1994)
Befriedungsfunktion=Schaffung einer “Friedensordnung”, -> verhindert, dass jeder nach seinen eigenen Vorstellungen von Recht handelt
-> Einschränkung des Individ. zu Gunsten der anderen
Freiheitssicherung = Schutz vor Übergriffen durch andere o. den Staat.
-> Schutz d. Individuums vor anderen
Ordnungsfunktion = Zurverfügungstellung v. Kooperationsformen (z.B. für Güterbeschaffung/-austausch = Vetragsrecht) als Vorraussetzung für wirtsch. Zusammenwirken
Soziale Sicherung= Existenzsicherung d. Individuums
Funktionen des Rechts in der Sozialen Arbeit
Gestaltung: Grundlage zur Regelung d. Zusamenlebens & Arbeitens
Haftung: Wofür muss ich persönlich einstehen?
Reflexion: Wo und wie werden Rechte anderer verletzt?
Emazipation: Wie kann ich mich wehren?
Hilfe: Wie kann ich Hilfe anbieten und anderen zu ihrem Recht verhelfen?
Gute Rechtskenntnis ist in der Sozialen Arbeit…
..Grundlage einer Hilfs- & Beratungskompetenz
..ein Qualitätsmerkmal
..Vorraussetzung für professionelles Handeln.
..je nach Arbeitsfeld wichtig/unwichtiger, da die direkten Bezüge zum Recht stärker oder schwächer ausfallen
..Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit = Chance
Begründung von Recht durch Positivistische Rechtsauffassung:
Recht hat Normgehalt allein durch positive Setzung
Wird in bestimmten Verfahren von bestimmten Organen des Staates erlassen, die mit Rechtssetzungskompetenz ausgestattet sind
keine Kompetenz => keine Gültigkeit d. Gesetzes, Gerechtigkeitsgehalt irrelevant
Recht kann gut oder schlecht sein, niemals Unrecht, da es “ordnungsgemäß” zustande gekommen ist (Rechtspositivismus)
Begründung von Recht nach Naturrechtlicher Rechtsauffassung:
Positives Recht kann nur in natürlich vorgegebenen Rahmen stattdinden
Rahmen muss von Gesetzgeber GEfunden, nicht ERfunden werden.
Geltendes Recht ist überpositiven Maßstäben untergeordnet: z.B. Gott, Natur, Vernunft
Radbruchsche Forme:
Positives Recht ist ungültig, wenn “der Widerspruch des positiven Rechts zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetzt als “unrichtiges Gesetz” der Gerechtikeit zu weichen hat.”
Es gibt elementare Gerechtigkeitssätze
-> stehen über dem Gesetz
-> sind dem Gesetzgeber entzogen
= überpositives Recht
Anwendung: bundesdeutsche höchstrichterliche Rechtssprechung (v.a. Verfassungsgericht)
-> Materielle Gerechtigkeit = grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen (Grundgesetz)
Gewohnheitsrecht:
= ein ungeschriebenes Recht, welches wegen
langer, tatsächlicher Übung der
Rechtssprechung und Rechtanwendung
und durch allgemeine Anerkennung
seine Verbindlichkeit im Sinne einer rechtlichen Notwenidigkeit der Übung entstanden ist.
(= wird in der Überzeugung umgesetzt, dass es sich dabei um ein Gebot des Rechts handelt)
Bsp: sog. “Betriebliche Übung” im Arbeitsrecht: Zahlung Weihnachtsgeld, 3 aufeinanderfolgende Jahre vorbehaltlos,
1=> Anspruch der Arbeitnehmer auf erneute Zahlung im 4. Jahr
Was sind Rechtsnormen?
= abstrakt-generelle Regelungen d. Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Organisationsformen
abstrakt = regelt mehrere mögl. Lebenssituationen (wie)
generell= gilt für einen unbestimmten Personenkreis (wer)
Regelung= sagt verbindlich, was gelten soll (was)
Arten von (positiven) Rechtsnormen:
Internationale Rechtsnormen (UN-Menschenrechts-Charta)
Verfassung (Grundgesetz)
Gesetze (z.B. StGB, SGB)
Rechtsverordnungen (Straßenverkehrsordung StVO)
Satzungen (z.B. Gemeindesatzungen)
Was versteht man unter Normhierarchie?
= Gültigkeitsordnung der unterschiedlichen Rechtsnormen
Primäres EU-Recht
Sekundäres EU-Recht
Verfassungsrecht
Gesetze
Rechtsverordnungen
Landesverfassungen
Gesetze/VOs der Länder
Satzungen
Was gilt als Normenkollision?
= Regeln zum Verhälnis der Rechtsnormen zueinander
Die höhere Norm geht der niederen Norm vor
Die speziellere Norm geht der allgemeinere Norm vor
Die jüngere Norm geht der älteren Norm vor
EU-Recht
Primäres EU-Recht = EU-Gründungsverträge
=> bestimmen die Verfassung also Grundordnung der EU
(=> Befugnis der EU-Organe zur Erlassung von Sekundärem EU-Recht)
Sekundäres EU-Recht= Verordnungen und Richtlinien der
EU-Organe (Europäisches Parlament, Europäischer Rat ect.) in vielen Rechtsbereichen
EU-Recht geht dem nationalen Recht vor, bzw. Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, es in jeweiliges national-Recht zu integrieren.
Verfassung
= die von einem besonderen Gremium in einem besonderen Verfahren erlassene gesetzliche Grundordnung eines Staates
BRD = Grundgesetz (GG)
=> wurde unter Einfluss der Alliierten vom Parlamentarischen Rat verfasst
=> enthält Bestimmungen über
Staatsorganisation
Grundrechte der Bürger
Gesetz
= Rechtsnorm, die vom Bundestag o. Landesparlament
in einem vom GG oder einer Landesverfassung festgeschriebenen,
förmlichen Verfahren
erlassen wurde.
Rechtsverordnung
= Rechtsnorm
die von einer Verwaltung (z.B. Regierung, Ministerium, Verwaltungsbehörde) erlassen wird.
benötigt immer eine Ermächtigungsgrundlage durch ein Gesetz
=> Entlastung des Gesetzgebers
Satzung
= Rechtsnorm von Selbstverwaltungsorganisationen d.h. von juristischen Personen mit Selbstverwaltungsbefugnissen zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten
-> keine Geltungskraft gegenüber Gesetzen und Rechtsvorschriften
Bsp: Gemeindesatzung gilt nur für den räumlichen Bereich einer Gemeinde
Last changed8 days ago