Buffl

U1 Rechtsgebiete

FS
by Franziska S.

Einzelne (wichtige) Grundrechte

Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)

-> Kompromiss zwischen säkularen & religiösen Kräften im Parlamentarischen Rat

-> Enders 1997: = Recht auf Rechte

-> nach Kant: was einen Preis hat, kann durch ein Äquivalent ersetzt werden. Was aber keinen Preis hat und durch kein Äquivalent ersetzt werden kann, das hat Würde.


Bsp: Folterverbot, Verbot d. genetischen Klonens von Menschen, Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums


Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)

-> Jeder Mensch ist “Herr seiner Mittel”

-> Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung, des Sittengesetzes oder der Rechte anderer


Bsp: Rauchen i. d. Öffentlichkeit, Reiten im Walde,

Drogenkonsum


Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 GG)

-> schützt davor

etwas gleiches willkürlich ungleich

etwas ungleiches willkürlich ungleich

zu behandeln

> Vergleichbare Sachverhalten

> Willkür Kein sich aus der Natur der zu regelnden Sache ergebender oder sonst wie sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung

-> Bezug auf hoheitliches Handeln (“vor dem Gesetz”)

-> Bsp: Gesetzlicher Mutterschutz, Kindegeld bei verheirateten und unverheirateten Eltern, Vergabe von öffentlichen Aufträgen


Ehe, Eltern & Familie (Art. 6 GG)

-> Abs. 1 : Ehe und Familie als institutionell garntierte und besonders geschützte bzw. privilegierte Einrichtung (z.B. Steuerrecht, Erbrecht)

-> Abs. 2,3: Elternrecht und -pflicht zur Kindererziehung (Elternverantwortung) ABER: Staatliches Wächteramt

-> Grenzen des Schutzbereichs bei Kindeswohlgefährdung

(§ 1666 BGB, § 8a SGB VIII)


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Franziska S.

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