Handelsgeschäfte - Aufbau des HGB
Allgemeiner Teil -> §§ 343 ff. HGB
Besonderer Teil -> Sonderregeln für einzelne Geschäfte
-> §§377-619 HGB
Bsp.:
Handelskauf, §§ 377-382 HGB
Kommission, §§383-406 HGB
In welchem Verhältnis steht das HGB zum BGB?
HGB vorrangig
—> In Handelssachen kommen die Vorschriften des BGB nur insoweit zur Anwendung, als nicht im HGB oder in diesem Gesetz ei anderes bestimmt ist
Hintergründe:
gerine Schutzwürdigkeit der Kaufleute
Gewährleistung der Schnelligkeit des Handels
Wann ist vom Vorliegen eines Handelsgeschäfts auszugehen? Normen?
Ein Handelsgeschäft liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft eines Kaufmanns zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört (§ 343 HGB).
Normen:
§ 1 HGB (Kaufmannsbegriff).
§ 343 HGB (Definition Handelsgeschäft).
§ 345 HGB (Vermutung bei zweifelhaften Geschäften).
Handelsgeschäfte - besonders praxis- und klausurrelevant:
Handelsgeschäfte §§ 343 ff. HGB
Handelsbräuche § 346 HGB
Schweigen § 362 HGB
Modifikationen zu Formvorschriften des BGB § 350 HGB
Kontokorrent § 355 HGB
Handelskauf §§ 373 ff. HGB
Gutgläuiger Erwerb § 366 HGB
Was sind Handelsbräuche? Nennen Sie Beispiele!
Handelsbräuche sind verkehrsübliche Gewohnheiten und Gepflogenheiten im Handelsverkehr (§ 346 HGB)
Beispiele:
Üblichkeit der Skonto-Gewährung
Verwendung von Incoterms im internationalen Handel
Welche Wirkungen hat das Schweigen im Rechtsverkehr?
Grundsatz: Schweigen gilt im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht als Zustimmung
Ausnahme im Handelsrecht:
Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Gilt als Zustimmung (§ 362 HGB)
Schweigen auf ein Angebot: Kann bei laufender Geschäftsverbindung als Zustimmung gewertet werden (§ 346 HGB)
Schweigen - Sonderregeln
§ 362 Abs. 1 S. 1 HGB: Schweigen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen
§ 362 Abs. 1 S. 2 HGB: Schweigen auf Angebote bestimmter Adressaten
analoge Anwendung dessen bei kleingewerblichen Handelsvertretern
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Ausfluss eines Handelsbrauches, bei dem Schweigen ausnahmsweise doch Zustimmung bedeutet
Voraussetzungen:
auf beiden Seiten Kaufleute oder doch ähnlich am Geschäftsleben Teilnehmende
mündliche Vertragsverhandlungen unmittelbar vorausgegangen
Schreiben muss die Vereinbarung im Wesentlichen korrekt wiedergeben
Kein Widerspruch
Redlichkeit des Absenders
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