Klage —> wird abgewiesen
Antrag —> wird zurückgewiesen
Vernehmung: Partei ≠ Zeugen
Parteivernehmung
(§ 445 Abs. 1 ZPO)
Zugriffsrecht des Gerichts
Parteianhörung
278 II 2, 3, 141 ZPO
Zeuge
372 ff ZPO
Zugriffsrecht der Parteien + Gericht
Glaubwürdigkeit -> Zeuge
Glaubhaftigkeit -> Inhalt der Aussage
Zeugen: hat bekundet, hat geschildert, hat beschrieben
Parteien: Vortragen, darlegen
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