Verwaltungsträger
Träger d. öffentl. Verwaltung
-> natürliche Personen = Beliehene z.B. Gutachter
-> juristische Perspnen
-> d. Privatrechts (= Beliehene, z.B. TÜV, Dekra, Träger v. Privatschulen)
-> des öffentl. Rechts => unmittelbare Staatsverwaltung:
Behörden v. Bund und Ländern
=> mittelbare Staatsverwaltungen
Körperschaften
Anstalten
Stiftungen
= Zusammenfassung aller Personen,
die in einem Gebiet wohnen = Gebietskörperschaften z.B. Landkreise
o. bestimmte Merkmale aufweisen = Personenkörperschaften
z.B. Berufsverbände, Berufs-Kammern..
= Zusammenfassung von Sachen & Menschen zur Erreichung eines öffentlichen Zwecks, unabhängig von den Mitgliedern
z.B. Rundfunkanstalten
Verselbständigte Vermögensmassen
Aufgaben der Verwaltung
Ordnungsverwaltung = öffentl. Sicherheit & Ordnung (Straßenverkehr, Seuchenbekämpfung,..)
Leistungsverwaltung = Unterstützung einzelner, Bereitstellung öffentl. Güter (z.B. Sozialhilfe, Schulen, Krankenhäuser..)
= Handlungen der öffentl. Verwaltung, die dem Bürger Leistungen anbieten
Lenkungsverwaltung = Förderung & Steuerung ganzer Bereiche (z.B. Unterstützung v. schwachen Wirtschaftszweige d. Subventionen)
Finanzverwaltung = Steuern, Gebühren & Beiträge einziehen
Bedarfsverwaltung = Eigenen Bedarf der Verwaltung an Personal & Sachmitteln decken
Eingriffsverwaltung = Handlungen der öffentl. Verwaltung, die ein Tun, Dudlden o. Unterlassen augeben, & damit das Recht, nach Belieben zu handeln o. nicht zu handeln eingreifen (z.B. durch Verwaltungsakt)
Prinzipien im Sozialrecht
Rechtsstaatsprinzip =>
Bindung an Recht & Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG)
Vorrang des Gesetzes
Vobehalt des Gesetzes
Willkürverbot
Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 S.2 GG)
Gerichtsschutz gegen öffentl. Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG)
Verhältnismäßigkeit
geeignet
erforderlich
angemessen
Sozialstaatsprinzip =>
abgeleitet aus GG
Art. 20 Abs. 1 = sozialer Bundesstaat
Art. 23 Abs. 1 S. 1 = soziale Grundsätze
Art. 28 Abs 1 S. 1 = sozialer Rechtsstaat
Spezielle Ausprägungen & Konkrektisierungen
z.B. §§ 1,2 SGB I
Ziele des SGB
= Soziale Gerechtigkeit
= Herstellung tatsächlicher Chancengleichheit (z.B. BAföG, Prozesskostenhilfe)
= Schutz der Schwachen gegen die Starken (z.B. Arbeitsrecht, soziales Mietrecht, Verbraucherschutz, Resozialisierung
= Soziale Sicherheit
= Schaffung & Erhaltung von Einrichtungen, die bei Fehlen eingener Daseinsreserven in Krisen die notwendige Daseinshilfe gewähren
=> Sozialversicherungssystem, Sozialhilfe, berufsständische Versorgungseinrichtungen
Anwendung SGB X
nur auf Bereiche in § 68 Nr. 1-18 SGB I genannt
NICHT anwendbar auf Bereiche, die nicht zum Sozialrecht gehören o. im besonderen Teil nicht vorgesehen sind
für diese gilt das allgemeine & besondere Verwaltungsrecht Bsp: LVwVfG
SGB X regelt das öffentlich-rechtliche, nach außen wirkende Verwaltungshandeln der Behörden.
-> VA
-> öffentl.-rechtl. Vertrag
Behörde = jede Stelle, die Aufgaben der öffentl. Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 2 SGB X)
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